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04.08.22
11:31 Uhr
Landtag

Die Bürgerbeauftragte informiert: Rechte der Bürger*innen bei steigenden Heizkosten

Nr. 21 / 04. August 2022

Die Bürgerbeauftragte informiert: Rechte der Bürger*innen bei steigenden Heizkosten

In den letzten Wochen erreichten die Bürgerbeauftragte vermehrt Anfragen von Bürger*innen, die befürchten, dass höhere Heizkosten vom Jobcenter oder Sozialamt nicht übernommen werden. „Hier herrscht viel Ungewissheit und Existenzangst, dass die Sozialleistungsträger die Kostenübernahme ablehnen könnten“, sagte die Bürgerbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni, heute (Donnerstag) in Kiel.
Die Anfragen sind dabei vielfältiger Art: So wurde beispielsweise eine erforderliche Umzugszustimmung aufgrund eines hohen Heizkostenabschlags verweigert. Aber auch Fragen in Bezug auf die Übernahme von steigenden Abschlagskosten und notwendiger Betankungen mit Heizöl, erreichten die Bürgerbeauftragte. „Viele Fragen werfen zudem die ab Januar 2023 anfallenden Jahresabrechnungen auf, in denen dann auch höhere Nachzahlungsbeträge entstehen können“, berichtete die Bürgerbeauftragte.
Grundsätzlich besteht für Leistungsbezieher*innen ein Übernahmeanspruch von angemessenen Heizkosten. Aber auch Bürger*innen, die bisher keine Leistungen von Jobcentern und Sozialämtern beziehen und eine Nachzahlung nicht durch eigenes Einkommen decken können, können einen Anspruch auf eine Kostenübernahme haben. Es ist hier unerheblich, ob die Nachforderung in Zeiten vor dem Leistungsbezug entstanden ist. „Wichtig ist nur, dass Bürger*innen den Antrag im Monat der Fälligkeit einer Nachzahlung stellen,“ betonte El Samadoni, „Ich rechne damit, dass viele Menschen durch die hohen Energiekosten erstmalig auf Sozialleistungen angewiesen sein werden.“
Die Bürgerbeauftragte weist darauf hin, dass bei der Prüfung der Angemessenheit der Kosten der Heizung nicht der Betrag der Heizkosten an sich zu betrachten ist, sondern vielmehr auf den jeweiligen Verbrauch der Bürger*innen abzustellen ist. Nur dieser Verbrauch muss angemessen sein. Nicht alle Behörden würden dies bereits umsetzen.
Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten und ihr Team beraten zu diesen Fragen gerne telefonisch von Montag bis Freitag zwischen 9.00 und 15.00 Uhr unter 0431-988 1240.