Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
30.06.22
16:20 Uhr
B 90/Grüne

Anna Langsch zum Wohnraumschutzgesetz

Presseinformation

Es gilt das gesprochene Wort! Landtagsfraktion Schleswig-Holstein TOP 6 – Gesetz zum Schutz und Erhalt von Wohnraum Pressesprecherin Dazu sagt die Sprecherin für Menschenrechte und Wohnen Claudia Jacob der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 Anna Langsch: 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 132.22 / 30.06.2022

Wir sind dazu verpflichtet, das Recht auf angemessene Unterbringung zu gewährleisten
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Thema Wohnen wird uns auch in dieser Wahlperiode intensiv beschäftigen.
Als Sprecherin meiner Fraktion für Menschenrechte und Wohnen möchte ich eingangs ein paar Worte zur Einrahmung des Gegenstands ihres Antrags sagen und wieso ich der Überzeugung bin, dass wir Menschenrechte nicht nur bemühen sollten, wenn uns im Handeln anderer Staaten etwas nicht gefällt, sondern viel häufiger auch, um unser eigenes politisches Handeln zu überprüfen.
Wir bewegen uns hier im Spannungsfeld zwischen dem Recht auf Eigentum und dem Recht auf angemessene Unterbringung („Wohnen“). Diese beiden Rechte sind nicht be- dingungslos miteinander vereinbar – sie bedürfen Rahmenbedingungen, um ihre Ver- wirklichung zu gewährleisten.
Unser Grundgesetz gibt uns für die Abwägung dieser Rechte tatsächlich bereits den Weg vor: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemein- heit dienen.“ Wer Wohnraum besitzt und diesen anderen zu Verfügung stellt, ist ver- pflichtet, dieses nicht allein im Sinne der Gewinnmaximierung zu tun.
Sie alle kennen sicher die medienwirksamen Beispiele der Hochhäuser in Bad Oldesloe oder die Wohnsituation zahlreicher Saisonarbeiter*innen und Erntehelfer*innen. Diese Beispiele verdeutlichen gut, dass insbesondere auf Seiten des Rechts auf angemes- sene Unterbringung Handlungsbedarf besteht. Es ist nun Aufgabe staatlichen Han- delns, die gleichzeitige Verwirklichung beider Rechte sicherzustellen.

Seite 1 von 2 Wir haben zusammen mit der CDU etwas im Koalitionsvertrag vereinbart, was uns in der Jamaika-Koalition nicht gelungen ist: Wie werden gemeinsam ein Wohnraumschutz- gesetz auf den Weg bringen. Wir werden damit die ordnungsrechtlichen Rahmenbedin- gungen schaffen, um den Kommunen zu ermöglichen, den angemessenen Zustand von Wohnraum sicherzustellen.
Der Abgeordnete Losse-Müller sprach heute Vormittag von einer moralischen Pflicht zu diesem Gesetz. Ich war nie eine Freundin von moralischen Argumenten in doch recht oberflächlichen Debatten – sie sind schnell bemüht und scheinen schwerwiegend. Des- halb sage ich Ihnen heute: Wir sind – und damit möchte ich den Kreis für heute schlie- ßen – durch Menschen- und Grundrechte dazu verpflichtet, das Recht auf angemes- sene Unterbringung zu gewährleisten. Wir sind in uns also im Ziel einig.
Im Fazit bleibt also zu sagen, liebe Kolleg*innen der SPD: Seien sie beruhigt, wir werden das angehen. In diesem Sinne freue ich mich auf die kommenden konstruktiven Aus- schussberatungen.
Vielen Dank.
***



2