Bürgerbeauftragte informiert: befristetes Moratorium für Hartz-IV-Sanktionen beschlossen
Nr. 13 / 14. Juni 2022Bürgerbeauftragte informiert: befristetes Moratorium für Hartz-IV- Sanktionen beschlossenDer Bundesrat hat am 10. Juni 2022 das Sanktionsmoratorium gebilligt, welches der Bundestag beschlossen hatte. Im Zuge dessen werden die Sanktionen wegen Pflichtverletzungen befristet für ein Jahr ab Inkrafttreten ausgesetzt. Bei Meldeversäumnissen werden die Sanktionen zudem auf maximal 10 % der Regelleistung begrenzt. „Dies ist ein großer Erfolg, für den wir jahrelang gekämpft haben“, so die Bürgerbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni.Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2019 eine gesetzliche Neuregelung der Sanktionen im SGB II gefordert (vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 5. November 2019, Az. 1 BvL 7/16). Dies soll mit dem geplanten Bürgergeld im nächsten Jahr geschehen. Bis dahin regelt das nun beschlossene Sanktionsmoratorium, wie in der Zwischenzeit mit Pflichtverletzungen und Meldeversäumnissen umzugehen ist. „Besonders erfreulich ist, dass der Gesetzesbeschluss den Anwendungsbereich von Sanktionen noch weiter einschränkt, als es vom ursprünglichen Gesetzesentwurf geplant war“, so El Samadoni.Nach dem Gesetzesbeschluss werden die Sanktionsregelungen bei Pflichtverstößen für Leistungsbeziehende für die Dauer von einem Jahr nach Inkrafttreten der Rechtsänderung ausgesetzt. Darüber hinaus werden Meldeversäumnisse erst bei einem wiederholten Fernbleiben ohne wichtigen Grund sanktioniert und dann auch nur zu maximal 10 % der Regelleistung der betreffenden Person. Mit einer Verkündung ist noch im Juni 2022 zu rechnen, sodass die Neuregelungen vermutlich ab Juli 2022 eintreten und bis Ende Juni 2023 gelten werden.„Ich hoffe, dass sich die anschließenden Regelungen im Bürgergeld an diesem Moratorium orientieren werden“, hofft die Bürgerbeauftragte.