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25.04.22
16:15 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: Ukraine, LNG-Terminal, Bildung, Arbeitsmarkt, Rechte von Kindern und Jugendlichen, Windausbau

Nr. 39 / 25. April 2022


Themen der Plenarsitzung: Ukraine, LNG-Terminal, Bildung, Arbeitsmarkt, Rechte von Kindern und Jugendlichen, Windausbau

Zu seiner letzten regulären Tagung in dieser Wahlperiode kommt der Landtag ab Mittwoch, 27. April, für zwei Tage im Plenarsaal in Kiel zusammen. Der Freitag ist sitzungsfrei. Im Zentrum stehen die finanziellen Auswirkungen des Ukraine-Krieges und die Aufnahme und Betreuung der Geflüchteten in Schleswig-Holstein, der Bau eines Flüssiggas-Terminals in Brunsbüttel, die Schul- und Bildungspolitik, die Situation auf dem Arbeitsmarkt, die Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen sowie der Windausbau im Land.


Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter sh-landtag.de/ aufgerufen werden.



Mittwoch, 27. April, 10 bis 18 Uhr



TOP 26, 27 und 28 Notkredite zur Abfederung der finanziellen Herausforderungen in Folge des Krieges in der Ukraine und Schleswig-Holstein übernimmt Verantwortung!, Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis90/Grünen, FDP und der Abgeordneten des SSW 2

(Drs. 19/3818, 19/3819 und 19/3820), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Der Landtag will 400 Millionen Euro bereitstellen, um Flüchtlinge aus der Ukraine in Schleswig- Holstein zu versorgen. Das sehen gemeinsame Anträge von Jamaika, SPD und SSW vor. Das Geld soll aus dem Corona-Notkredit des Landes genommen werden. Dort sind 1,425 Milliarden Euro zur Kompensation von Steuerausfällen vorgesehen, die nach Angaben des Finanzministeriums nicht in voller Höhe benötigt werden. Um die Umschichtung vorzunehmen, ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag nötig. Das sieht die Schuldenbremse in der Landesverfassung vor. Diese Ausgabenbremse kann laut Verfassung nur „im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen“ umgangen werden, wenn zwei Drittel der Abgeordneten zustimmen.
Das Landesgeld soll eine Ergänzung zu den Hilfszahlungen des Bundes sein. Das Geld aus Berlin soll nach Willen der Landtagsfraktionen aber „vorrangig“ verwendet werden. Sollten die 400 Millionen Euro nicht komplett im laufenden Jahr ausgegeben werden, soll der Rest in eine Rücklage wandern, die bis 2024 zur Verfügung stehen soll. Zugleich wird die Landesregierung aufgefordert, einen Tilgungsplan aufzustellen.
Die Betreuung der geflüchteten und vertriebenen Menschen sei eine „gesamtgesellschaftliche Aufgabe“ und erfordere das Zusammenwirken von Bund, Ländern und Kommunen, heißt es in einem Entschließungsantrag der vier Fraktionen und des SSW. Konkret sollen die Kommunen eine Aufnahmepauschale von 500 Euro pro Flüchtling erhalten. Insgesamt 7,5 Millionen Euro sollen in die Herrichtung von Wohnraum fließen, und die Betreuung von Kindern soll mit 15 Millionen Euro unterstützt werden. Die Finanzierung der Migrationsberatungsstellen wird bis Ende 2023 abgesichert. Weitere zentrale Punkte seien Sprachkurse, die Integration in den Arbeitsmarkt und die Anerkennung von Berufsabschlüssen.


TOP 10 Erste Lesung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landeswassergesetzes, Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP (Drs. 19/3814), geplanter Aufruf 10:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Mit einer Änderung des Wassergesetzes will Schleswig-Holstein das Tempo beim Bau des ersten deutschen Flüssiggas-Terminals in Brunsbüttel erhöhen. Soweit es die Hafenanlagen betrifft, liegt die Gesetzgebungskompetenz beim Land. Vor diesem Hintergrund will der Landtag kurz vor dem Ende der Wahlperiode noch schnell Änderungen am Landeswassergesetz beschließen. Dadurch soll mit dem Bau des Hafens bereits begonnen werden können, selbst wenn ein Gericht noch über Anfechtungsklagen entscheiden müsste. Der Gesetzentwurf kommt aus den Reihen des Parlaments, da Regierungsvorlagen länger dauern und die Verabschiedung noch in dieser Wahlperiode vollzogen werden kann.
Im Wirtschaftsausschuss zog Schleswig-Holsteins Wirtschafts-Staatssekretär Thilo Rohlfs vergangene Woche den Vergleich mit dem in Brandenburg realisierten „Tesla-Modell“. So soll es 3

jetzt auch in Schleswig-Holstein möglich gemacht werden, einzelne Bauabschnitte bereits während der Realisierung des Gesamtprojekts nach und nach zu genehmigen. Wie bei dem Werk des Automobilherstellers Tesla könnte das LNG-Terminal (Liquefied Natural Gas) im Idealfall wenige Tage nach seiner endgültigen Genehmigung in Betrieb gehen. Notfalls müsste das fertige Bauwerk rückgebaut werden. Rohlfs appellierte im Ausschuss an die Fraktionen, den Weg mit einer Änderung des Wassergesetzes frei zu machen. Nur wenige Stunden später lag der entsprechende Gesetzentwurf vor. Auch die Opposition signalisierte ihre Bereitschaft, bei dem Vorhaben mitzuziehen. Die angestrebten Änderungen am Landeswassergesetz sollen in Erster Lesung am Mittwoch und in Zweiter Lesung am Donnerstag behandelt werden. Bereits Anfang des Monats hatte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) angekündigt, die Landesregierung werde dem Bund Vorschläge vorlegen, um die Planungs- und Genehmigungsverfahren für das Terminal noch weiter zu beschleunigen, beispielsweise durch Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz, in der Verwaltungsgerichtsordnung oder im Baugesetzbuch.
Die Planungen für ein Importterminal für flüssiges Erdgas (LNG) in Brunsbüttel an der Unterelbe laufen seit Jahren. Der Bund will mit Milliardenmitteln den Kauf von LNG finanzieren, um die große Abhängigkeit der deutschen Energieversorgung von russischem Erdgas zügig zu verringern. Zugleich sollen in Wilhelmshaven und Brunsbüttel Importterminals für LNG entstehen. Um die seit Jahren stockenden Planungen in Brunsbüttel voranzutreiben, beteiligt sich der Bund über seine Förderbank KfW dort zu 50 Prozent an der Betreibergesellschaft. Ausdrücklich ist geplant, LNG- Terminals später auf den Import von klimaneutral erzeugtem Wasserstoff umzustellen. Günther sowie Schleswig-Holsteins Umweltminister Jan Philipp Albrecht (Grüne) und Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) hatten vergangene Woche die Pläne des Bundes begrüßt, die Versorgung mit Erdgas zügig auch mit schwimmenden LNG-Terminals zu sichern. Brunsbüttel biete gute Bedingungen dafür. Das Industriegebiet Brunsbüttel könne zudem einen signifikanten Anteil des LNG direkt abnehmen.


TOP 14 und 17 Anträge zu Gesundheitsberufe brauchen Freiheit - Einrichtungsbezogene Impfpflicht zurücknehmen Antrag des Zusammenschlusses der Abgeordneten der AfD (Drs. 19/3804) und Sektorenverbindende medizinische und pflegerische Versorgung in Schleswig-Holstein für die Zukunft sichern – Versorgungssicherungsfonds als landesspezifisches Innovations- und Erfolgsmodell ausbauen, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP (Drs. 19/3808), geplanter Aufruf 11:00 Uhr, geplante Redezeit 34 Minuten
Der Zusammenschluss der AfD im Landtag fordert, die Impfpflicht für Gesundheitsberufe abzuschaffen. Dafür soll sich die Landesregierung in Berlin einsetzen. Seit dem 15. März müssen Ärzte und Pflegepersonal in Kliniken und Heimen eine Corona-Impfung vorlegen – außer, sie sind genesen oder können nachweisen, dass sie die Impfung nicht vertragen. Diese Vorgabe verschärfe die ohnehin angespannte Personalsituation in den Einrichtungen, moniert die AfD. So gebe es in 84 Prozent der Krankenhäuser Personalengpässe, die zulasten der Patienten gingen. Drei Viertel der Häuser seien derzeit nicht in der Lage, alle Betten auf den Allgemeinstationen zu 4

belegen. „Freistellungen ungeimpfter Mitarbeiter, wie diese durch die einrichtungsbezogene Impfpflicht vorgesehen sind, würden die Situation weiter verschärfen“, heißt es in dem Antrag.
CDU, Grüne und FDP ziehen eine positive Bilanz des 2018 aufgelegten Versorgungssicherungsfonds. Seitdem sind rund 20 Millionen Euro in die Modernisierung der Gesundheitsversorgung geflossen. Insbesondere ländliche Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte und weiten Entfernungen stehen im Fokus. Aus dem Fonds wird etwa die Telemedizin gefördert, also die Betreuung per Videoschalte. Zudem ist eine bessere Verzahnung von Kliniken, Praxen und Heimen das Ziel, ebenso wie die Rekrutierung von Landärzten. Besondere Herausforderungen sind laut dem Jamaika-Antrag die Krebs- und Schlaganfallnachsorge, die Schmerztherapie, die Hospizarbeit und die Betreuung chronisch kranker Pflegeheimbewohner.


TOP 41 Infrastrukturbericht 2022, Bericht des Finanzministeriums (Drs. 19/3791), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Schleswig-Holstein muss mehrere Milliarden Euro in seine Infrastruktur investieren. Das geht aus dem Infrastrukturbericht 2022 hervor, den Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) Mitte August im Kabinett vorgestellt hat. In den Infrastrukturberichten werde fortlaufend der noch offene Bedarf erfasst, wie das Finanzministerium mitteilte. Insgesamt sei der Handlungsbedarf auf rund 7,5 Milliarden Euro gestiegen. Davon seien rund drei Milliarden Euro bereits in der Finanzplanung berücksichtigt. Rund drei Milliarden Euro seien Teil des so bezeichneten Impuls-Programms, weiteres Geld komme aus anderen Sondervermögen und dem kommunalen Anteil der Krankenhausfinanzierung. Ziel sei, die dann noch bestehende Lücke von rund 850 Millionen Euro mit der Fortschreibung der Finanzplanungen zu schließen.
2020 und 2021 hat das Land dem Bericht zufolge zusammen mehr als eine Milliarde Euro in seine Infrastruktur investiert. Schwerpunkt seien Mobilität, Hochschulen und Krankenhäuser gewesen. Hinzu kämen Investitionen in Klimaschutz, Kommunale Infrastruktur und Digitalisierung.


TOP 12, 21 und 25 Bericht zu den PerspektivSchulen, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP (Drs. 19/3706) sowie Anträge zu Gleichwertigkeit von Abschlüssen an den Schularten, Antrag der Fraktion der SPD und der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/3812) und Sofortprogramm zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen bei psychosozialen Folgen von Pandemie und Krisen, Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis90/Grünen, FDP und der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/3817), geplanter Aufruf 15:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Koalitionsfraktionen verlangen einen mündlichen Bericht über das Programm „Perspektiv- Schulen“. Dahinter verbirgt sich ein sogenannter Bildungsbonus für Schulen in sozialen Brennpunkten. Schleswig-Holstein ist neben Nordrhein-Westfalen das erste Bundesland mit solch einem Programm, das bis 2024 mit 50 Millionen Euro ausgestattet ist. Das „Perspektiv-Schul“- 5

Programm basiert auf der Idee der Einführung eines Bildungsbonus aus dem Koalitionsvertrag von 2017. Seit dem Schuljahr 2019/20 werden Schulen, die sich in besonders herausforderndem sozialen Umfeld befinden, finanziell unterstützt. Stand Ende letzten Jahres nehmen 62 Schulen verschiedener Schulformen aus ganz Schleswig-Holstein daran teil. Das 50-Millionen-Euro- Programm läuft bis 2024. Die Schulen der ersten Staffel, die länger Extrahilfe erhalten, bekommen 25,5 Millionen. Die Schulen der dritten Staffel werden vom Schuljahr 2021/22 an mit sechs Millionen zusätzlich unterstützt. Die Schulen können das Geld weitgehend nach eigener Entscheidung ausgeben – also zum Beispiel für Förderprogramme oder Projekte, gegebenenfalls auch für mehr Lehrer. Die Schulen müssen mit dem Ministerium eine Zielvereinbarung treffen, was sie in den nächsten Jahren an Entwicklung erreichen wollen.
Zu den Auswahlkriterien gehören bei Grundschulen der Anteil der Schüler mit Deutsch als Zweitsprache und mit sonderpädagogischem Förderbedarf, Testergebnisse in Deutsch und Mathematik sowie der Anteil der Klassenwiederholungen. Bei Gemeinschaftsschulen kommen Abschlussergebnisse hinzu. Auch das Geburtsland von Eltern und Großeltern, die Sprache, die zu Hause gesprochen wird, sowie Ausbildung und Berufstätigkeit der Eltern spielen eine Rolle.
In die Debatte fließen zwei weitere schulpolitische Anträge ein. Zum einen drängen SPD und SSW auf die Gleichwertigkeit von Schulabschlüssen. „Gymnasien, Berufliche Gymnasien und Gemeinschaftsschulen stehen gleichermaßen vor der Aufgabe, ihre dafür geeigneten Schülerinnen und Schüler zur allgemeinen oder zur fachgebundenen Hochschulreife zu führen“, heißt es in dem Antrag. Zum anderen drängt ein interfraktioneller Antrag darauf, ein „Sofortprogramm zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen bei psychosozialen Folgen von Pandemie und Krisen“ einzurichten.


TOP 22 Teilhabe und Inklusion in Schleswig-Holstein vollständig umsetzen; Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/3813), geplanter Aufruf 16:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die SPD setzt sich für eine intensivere Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben ein. So sollen Gebärdensprachdolmetscher in Präsenz finanziert, der Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Bereich Arbeitsmarktpolitik ergänzt, Integrationsbetriebe unterstützt und die Förderung des Minderleistungsausgleichs nicht weiter gekürzt werden. Menschen mit Behinderung hätten „das Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben“, begründet die SPD den Vorstoß. Die Mittel seien jedoch nicht auskömmlich und es gebe „Einschnitte für gehörlose Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch den Vorrang des Ferndolmetschens“. Weiter wird kritisiert, dass Menschen mit Behinderungen ihr Wunsch- und Wahlrecht bei der Teilhabe am Arbeitsleben nicht ausleben könnten. Sie fordern daher Werkstätten als „teilgeschützter Raum“. Die Landesregierung hatte nach eigener Aussage für die ablaufende Wahlperiode das Thema Inklusion als Leitorientierung bereits in den Fokus genommen und sich für mehr Kompetenz und Selbstbestimmung eingesetzt ‒ aber auch darauf verwiesen, dass in der Gesellschaft eine Veränderung im Denken und Handeln angestoßen werden müsse. Menschen mit Behinderung sollten in ihren Fähigkeiten und in ihrem 6

Recht auf Selbstvertretung gestärkt und in ihren individuell unterschiedlichen Bedarfen unterstützt werden.
Laut Sozialministerium leben etwas mehr als 342.000 schwerbehinderte Menschen in Schleswig- Holstein. Im Dezember waren aus dieser Gruppe 4900 Menschen im Norden ohne festen Job. Vielen Arbeitgebern falle es schwer, Menschen mit Behinderung zu beschäftigen, lautete der Tenor. Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Beschäftigten sind gesetzlich verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten zu besetzen. Das gilt für 5466 private Arbeitgeber im Land, von denen 27,3 Prozent diese Verpflichtung nicht erfüllen und eine Ausgleichsabgabe zahlen.


TOP 42 Tourismusstrategie 2030, Bericht des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus (Drs. 19/3795), geplanter Aufruf 16:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Der Tourismus kommt nach langen Corona-Jahren langsam wieder in Tritt. Jetzt gilt es ‒ einem Parlamentsbeschluss aus dem Jahr 2017 folgend ‒ die „Tourismusstrategie Schleswig-Holstein 2025“ vor Ablauf ihrer Gültigkeit zu evaluieren und konsequent weiterzuentwickeln. Auf dem Tisch liegt bereits die Tourismusstrategie 2030, die sich neue Ziele setzt. Denn, so verkündet Tourismusminister Bernd Buchholz (FDP) in dem vorliegenden Bericht, die bis 2025 vorgesehenen Kernziele seien bereits erreicht: „30 Millionen gewerbliche Übernachtungen pro Jahr, 30 Prozent Zuwachs beim touristischen Bruttoumsatz und ein Platz unter den Top 3 der Bundesländer mit der höchsten Gästezufriedenheit.“
Und ein weiterer Rückblick: Die Corona-Pandemie habe den Tourismus in Schleswig-Holstein zwar stark getroffen, jedoch sei das Land im Ländervergleich gut durch die Pandemie gekommen. Vorausschauend wird in dem über 75seitigen Bericht betont, dass das Thema „Nachhaltigkeit“ in der neuen Tourismusstrategie zum „Leitmotiv und Qualitätsmerkmal für einen verantwortungsvollen, zukunftsgerichteten, akzeptierten und erfolgreichen Tourismus in Schleswig- Holstein“ werden wird. Ökologische und soziale Perspektiven der Tourismusentwicklung im Land sollen gleichbedeutend behandelt werden wie die ökonomische Perspektive und die Orientierung am Gemeinwohl. Näheres wird Buchholz im Landtag erläutern. 7

Donnerstag, 28. April, 10 bis 18 Uhr



TOP 15 und 20 Gute Arbeit und faire Löhne mit Tarifbindung in Schleswig-Holstein stärken, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/3805) und Fachkräftesicherung im Handwerk – Klimaschutz wird vom Handwerk gemacht, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/3811), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Eine gebührenfreie Meisterausbildung, Azubi-Tickets für Auszubildende und mehr Frauenförderung im Handwerk. Dies sind einige Punkte eines Maßnahmenpakets, mit dem die SPD-Fraktion mehr Fachkräfte an den Markt bringen will. Die Oppositionspartei ist der Ansicht, dass der erhebliche Fachkräftemangel die Klimaziele und die Energiewende ausbremse. Aber: „Besonders das Handwerk spielt für das Erreichen und bei der Umsetzung der Klimaschutzziele in Schleswig-Holstein eine entscheidende Rolle“, heißt es im Antragstext. Für die vielen Vorhaben im Klimaschutz werden besonders Handwerker gebraucht. Der vorgeschlagene Maßnahmenkatalog umfasst insgesamt 13 Forderungen.
In einem weiteren Antrag setzen sich die Sozialdemokraten für eine Stärkung der Tarifbindung in Schleswig-Holstein ein. In Ihrem Antrag schlägt die Oppositionspartei verschiedene Mittel für mehr Tarifbildung vor. Beispielsweise sollen öffentliche Aufträge nur an Unternehmen mit Tarifvertrag vergeben werden. Außerdem solle der Landtag die Initiative der Bundesregierung, den Mindestlohn noch in diesem Jahr auf zwölf Euro anzuheben, unterstützen. Die SPD beklagt in ihrem Antrag, dass die Tarifbildung im Land zurückgegangen sei: „Im Jahr 2019 arbeitete nur noch die Hälfte aller Beschäftigten in Schleswig-Holstein in einem Unternehmen mit Tarifvertrag. Lediglich 25 Prozent aller Betriebe in Schleswig-Holstein waren noch tarifgebunden.“


TOP 3, 38 und 44 Gesetzentwurf zur Änderung des Jugendförderungsgesetzes und des Kinderschutzgesetzes, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 19/3544), Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses (Drs. 19/3771) sowie Berichte zu Kindern und Jugendlichen, Berichte des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren (Drs. 19/3621 und 19/3802), geplanter Aufruf 10:33 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Landesregierung will das Jugendförderungs- und das Kinderschutzgesetz ändern. Hintergrund ist das im vergangenen Jahr beschlossene Kinder- und Jugendstärkungsgesetz sowie das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts. Die in beiden Gesetzen vorgenommenen Änderungen machten vor allem redaktionelle Anpassungen erforderlich, die jetzt in Zweiter Lesung verabschiedet werden sollen. Zum anderen geht es in der Debatte um den Kinderschutz- sowie um den Beteiligungsbericht. 8

Der „Bericht zur Situation von Kindern und Jugendlichen bei Gefahren für ihr körperliches, geistiges oder seelisches Wohl“ richtet das Hauptaugenmerk vor allem auf die Corona-Krise. Pandemiebedingt haben demnach psychische Belastungen unter jungen Menschen zugenommen, Studien deckten Ängsten, Depressionen und Essstörungen auf. Die Umsetzung verschiedener Angebote im Rahmen des Aktionsprogrammes „Aufholen nach Corona“ soll einen wesentlichen Beitrag zur Aufarbeitung leisten, schreibt die Regierung. Dies betreffe etwa Lernrückständen, oder auch das unbeschwerte Erleben von Freundschaften, Sport und Freizeit. Für die Jahre 2021 und 2022 wurden hierfür in Schleswig-Holstein rund 2,3 Mio. Euro eingesetzt. Ein weiteres Problem ist laut dem Bericht die Kinder-Armut. Nach einem Anstieg der Zahlen zwischen 2015 und 2018 sinken die Zahlen wieder. Überproportional häufig von Armut betroffen sind Kinder unter 3 Jahren. Der größte Anteil der Kinder, die in sogenannten Bedarfsgemeinschaften leben, ist in den vier kreisfreien Städten zu verzeichnen. Im ländlichen Raum ist es der Landkreis Dithmarschen, der den höchsten Anteil von Kindern unter 18 Jahren mit ALG-II-Bezug zu verzeichnen hat. Es sind vor allem zwei Gruppen besonders von Armut betroffen: Alleinerziehende mit sowie Familien mit zwei und mehr Kindern.
„Kinder und Jugendliche sind Experten in eigener Sache und wissen am besten, was ihren Bedürfnissen entspricht.“ Mit dieser Präambel startet ein Regierungsbericht der Landesregierung zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, der ebenfalls Gegenstand der Debatte ist. Er listet auf knapp 50 Seiten als Fortschreibung des Berichts von 2016 alle Maßnahmen und Projekte im Land auf, die Heranwachsende im Zeitraum von 2017 bis 2021 betraf. Dazu zählen etwa die Initiative landesweite Wahlen „#LaWa_SH“, das Treffen „PartizipAction“, Streetwork-Arbeit oder Partizipation in Kindertagesstätten. Der Gemeinschaftsaktion „Schleswig-Holstein – Land für Kinder“ ist ein eigenes Kapitel gewidmet. Im Folgenden geht der Bericht unter anderem auf die kommunale Kinder- und Jugendbeteiligung ein sowie den Angeboten der Landesregierung für diese Gremien. Es folgt ein Überblick über die Partizipation in der Jugendarbeit sowie den Jugendverbänden. Die Themenfelder Kinderrechte sowie politische Jugendbildung werden ebenfalls zum Ende des Berichts separat betrachtet.
Seit 2010 sind die Kinderrechte in der Landesverfassung verankert. Eine Aufnahme in das Grundgesetz wird von der Landesregierung weiter befürwortet. Die rechtlichen Grundlagen für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen finden sich auf unterschiedlichen Ebenen von International ist in der UN-Kinderrechtskonvention bis hin zur kommunalen Ebene. Dort schreibt die Gemeindeordnung in Paragraph 47f vor, dass Gemeinden Kinder und Jugendliche an sie betreffenden Angelegenheiten beteiligen müssen.


TOP 30, 39 und 43 Berichte der Landesregierung über das Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission 2022, Bericht der Landesregierung (Drs. 19/3532), Bericht und Beschlussempfehlung des Europaausschusses (Drs. 19/3746) Europapolitische Schwerpunkte und Ostseeaktivitäten der Landesregierung 2021/2022, Bericht des Ministeriums für Justiz, Europa und Verbraucherschutz (Drs. 19/3680) sowie Bericht des 9

Ministeriums für Justiz, Europa und Verbraucherschutz (Drs. 19/3799), geplanter Aufruf 11:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Themen Corona, Umwelt- und Klimaschutz, Migration, Rechtstaatlichkeit oder die Zusammenarbeit mit Dänemark und den Ostseeanrainern gehören weiter zu den Schwerpunkten der europapolitischen Arbeit des Landes. In der Regel einmal im Jahr berichtet die Landesregierung über die Ziele ihrer Arbeit in Brüssel. Diesmal hat das zuständige Europaministerium einen 74 Seiten starken Bericht über die Periode 2021/2022 vorgelegt. Der Berichtszeitraum endet Anfang Februar 2022, daher findet der Krieg in der Ukraine noch keine Berücksichtigung.
Dem Bericht zufolge war weiterhin die Corona-Pandemie das bei weitem dominierende Thema. Finanzielle und materielle Hilfeleistungen für die Mitgliedstaaten, darunter die gemeinsame Impfstoffbeschaffung, machten einen Großteil der Arbeit der EU-Organe aus. Daneben bildete die Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die EU-Finanz- und Förderperiode 2021-2027 einen weiteren Schwerpunkt. Grundlegende politische Einigungen hierzu waren noch im Jahr 2020 unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft erzielt worden.
Zum Bericht gehört auch die Darstellung der Umsetzung der für die Förderpolitik des Landes unverzichtbaren Europäischen Struktur- und Investitionsfonds sowie der gemeinsamen Agrarpolitik und der INTERREG-Programme. Mit der Verabschiedung der notwendigen Fonds-Verordnungen in 2021 wurden, mit Ausnahme des Landwirtschaftsbereichs, die Voraussetzungen geschaffen, um die Programme zur Genehmigung bei der Europäischen Kommission einzureichen.
Der Europabericht im Landtag erfolgt in zwei Teilen. Neben dem „Bericht der Landesregierung zum Arbeitsprogramm der Kommission“ gibt es den „Bericht über die Europapolitischen Schwerpunkte“ im ersten Quartal jeden Jahres. In seiner Gesamtheit wird er als Zusammenfassung und Ergänzung der detaillierten Berichte der Landesregierung an den Landtag und dessen Ausschüsse im Berichtszeitraum sowie als Ergänzung der Verfahren zur gemeinsamen Identifizierung der landespolitischen Schwerpunkte in der Europapolitik und des Frühwarnsystems im Rahmen der Subsidiaritätsprüfung verstanden.
Schleswig-Holstein ist gemeinsam mit Hamburg seit 1987 über das Hanse-Office in Brüssel vertreten. Zu den Aufgaben der Einrichtung gehört die frühzeitige Information über aktuelle EU- Politiken, Rechtsetzungsverfahren und europapolitische Entwicklungen. Darüber hinaus wird von dort intensiv für die heimischen Standorte durch Veranstaltungen, Begegnungen und kulturelle Ereignisse geworben.
Ein weiterer Bestandteil der Debatte ist der neueste Bericht zur Ostseepolitik. Hier sieht die Landesregierung die Ostseekooperation angesichts des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine als bedroht an. „Die über 30 Jahre aufgebauten Beziehungen zu Russland im Rahmen der Ostseekooperation werden auf allen Ebenen eingefroren“, heißt es in dem Bericht. Der Ostseerat, die Ostseeparlamentarierkonferenz und die Kooperation der Subregionen hätten geschlossen die russischen Partner suspendiert. Und: „Von Gebietsregierungen und zivilgesellschaftlichen Akteuren in Projekten bis hin zu Städte- und Regionspartnerschaften ‒ viele lassen ihre 10

Kooperation nun ruhen“. Trotz des Ausschlusses von Russland würden die Landesregierungen die Ostseekooperation weiterhin als ein wichtiges Instrument des länderübergreifenden Austausches und der vertrauensvollen Zusammenarbeit ansehen. „Ostseekooperation ist für die Landesregierung nach wie vor von essentieller Bedeutung“, wird in dem Bericht betont. Bei der weiteren Ausrichtung der Ostseepolitik rücke die friedenspolitische Dimension immer mehr in den Vordergrund: Mit den konsequenten Entscheidungen der ostseepolitischen Institutionen, Russland aus den panbaltischen Gremien zu suspendieren, sei bereits „ein kraftvolles Zeichen für den Frieden und für die fortgesetzte Kooperation unter geänderten Rahmenbedingungen“ gesetzt worden.


TOP 18 Schleswig-Holsteinisches Aktionsbündnis für bezahlbares Wohnen, Bauen und Konversion, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/3809), geplanter Aufruf 11:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die SPD will ein „Bündnis für bezahlbares Wohnen, Bauen und Konversion“ einrichten. Konversion bezeichnet die Umnutzung von Gebäuden. Das Gremium soll sich zusammen mit Kommunen, Wohnungswirtschaft und Verbänden mit den Problemen in der Wohnraumpolitik des Landes beschäftigen. Dazu gehören der steigende Wohnungsbedarf, Wohnraumschutz - also Mindestanforderungen an Vermieter zu definieren - und die Mietpreisentwicklung. Insbesondere in den Ballungsräumen und an Hochschulstandorten sei der bezahlbare Wohnraum knapp, postuliert die SPD-Opposition. Angebot und Nachfrage stünden in keinem Verhältnis mehr. In der Begründung des Antrags heißt es: „Der soziale Frieden kann nur dann gelingen, wenn auf den Wohnungsmärkten die unterschiedlichen Bedarfsgruppen nicht gegeneinander ausgespielt und bedarfsgerecht versorgt werden.“


TOP 23 Bericht der Landesregierung zur Situation der Aufnahme der Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine und deren Auswirkungen in und auf Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP (Drs. 19/3815), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Der seit Beginn des russischen Angriffs am 24. Februar anhaltende Krieg in der Ukraine steht trotz zahlreicher Wahlkampfthemen erneut im Mittelpunkt dieser Landtagstagung ‒ der letzten regulären Zusammenkunft in dieser 19. Wahlperiode. Das Augenmerk der Abgeordneten gilt den Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine, zur Versorgung, Unterbringung und Eingliederung liegen mehrere Anträge vor. Die Debatte begleiten soll ein von den Koalitionsfraktionen beantragter Regierungsbericht zur aktuellen Situation der Aufnahme der Kriegsflüchtlinge. Ein Thema sind die Bund-Länder-Absprachen zur Kostenbeteiligung des Bundes. Bund und Länder hatten sich am 7. April nach zähen Verhandlungen darauf geeinigt, dass Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine ab Juni staatliche Grundsicherung erhalten sollen, also die gleichen Leistungen wie etwa Hartz-IV- Empfänger. Sie werden damit anerkannten Flüchtlingen gleichgestellt, ohne eine Asylverfahren durchlaufen zu müssen. Der Bund stellt Ländern und Kommunen zunächst zwei Milliarden Euro 11

zur Verfügung, um damit Erstaufnahme und Integrationsleistungen zu finanzieren. Schleswig- Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) hat den Kompromiss zwischen Bund und Ländern zur Aufteilung der Kosten für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine als akzeptabel bewertet.
Ende letzter Woche hatte das Innenministerium knapp 20.000 Ankömmlinge seit Kriegsausbruch gemeldet. In den Landesunterkünften sind derzeit insgesamt 700 ukrainische Staatsangehörige untergebracht. Viele Flüchtlinge wurden bereits an die Kommunen weitergeleitet, andere fanden Aufnahme bei Verwandten oder Bekannten.


TOP 16 Den Windausbau voranbringen! – Schleswig-Holsteins Beitrag zur Energiewende, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/3806), geplanter Aufruf 15:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die SPD will den Ausstieg aus der fossilen Energieversorgung forcieren. Dafür müssten die in der Regionalplanung festgeschriebenen Wind-Vorrangflächen mit dem Ziel evaluiert werden, den notwendigen Zubau von 10 Gigawatt Leistung aus Erneuerbaren Energien bis 2025 aus Anlagen an Land zu gewährleisten. Es liege „im überragenden öffentlichen Interesse, die energetische Versorgungssicherheit nachhaltig zu gewährleisten und energiepolitische Souveränität zu erlangen“, erklären die Sozialdemokraten in ihrem Antrag. Deshalb müsse der Ausbau der Erneuerbaren Energien auch im Landesrecht verankert werden.
Bislang sind in Schleswig-Holstein zwei Prozent der Landesfläche für Windräder vorgesehen. Derzeit sind laut früheren Angaben des Ministeriums rund 3000 Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von 6,9 Gigawatt (GW) in Betrieb. Zusammen mit bereits neu genehmigten Windrädern, die sich noch nicht drehen, ergibt sich eine Gesamtleistung von 8,7 GW. Selbst gestecktes Ziel der Landesregierung aus CDU, Grünen und FDP sind 10 GW installierte Windkraft- Leistung an Land bis 2025. Insgesamt hatte die Landesplanung zu 967 Potenzialflächen für Windenergie eine Abwägungsentscheidung zu treffen. Etwa zwei Drittel der Potenzialflächen wurden aufgrund von Abwägungskriterien von der Windkraftnutzung ausgeschlossen, vor allem zum Schutz der Wohnbebauung.


TOP 9 und 24 Zweite Lesung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes, Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/3807) sowie Geflüchtete ukrainische Familien mit Kleinkindern in gemeinsamer Verantwortung unterstützen – niedrigschwellige, frühpädagogische Betreuungsangebote schaffen sowie eine Betreuung in Kindertageseinrichtungen ermöglichen, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP (Drs. 19/3816), geplanter Aufruf 16:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Koalitionsfraktionen möchten es den Kita- und Hort-Trägern ermöglichen, kurzfristig und zeitlich begrenzt die Gruppengrößen in den Betreuungseinrichtungen um ein bis drei Kinder zu erhöhen. Hintergrund ist der derzeitige Zuzug von Flüchtlingsfamilien mit Kindern aus der Ukraine. 12

Der entsprechende Gesetzentwurf soll am Mittwoch in Erster Lesung (ohne Aussprache) und am Donnerstag nach einer Debatte verabschiedet werden.
In die Beratung fließt ein weiterer Antrag von CDU, Grünen und FDP ein, der ebenfalls die Gruppenvergrößerung in Kitas einfordert und sich zudem für die zusätzliche Einrichtung von niedrigschwelligen Betreuungs- und Unterstützungsangeboten in Sozialräumen ausspricht, etwa in Familienbildungsstätten, Familienzentren oder Kita-Räumen. „Diese niedrigschwelligen Angebote sollen einen Raum bieten, um Familien zu entlasten und ihnen die Zeit geben, gemachte Erfahrungen bewältigen zu können. Auf dieser Ebene geht es noch nicht um Regelangebote der frühkindlichen Bildung, sondern es handelt sich um Betreuungsangebote z.B. in Spielkreisen, Eltern-Kind-Gruppen und ähnlichen niedrigschwelligen frühpädagogischen Settings“, heißt es in dem Antrag. Die Antragsteller unterstreichen, dass den Familien bei einem längeren Aufenthalt ein Angebot im Regelsystem der frühkindlichen Bildung und Betreuung gemacht werden müsse. Geflüchtete Kinder sollen demnach grundsätzlich nach drei Monaten einen Rechtsanspruch auf Förderung und Betreuung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege erhalten.



Hinweis:
Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter sh- landtag.de unter plenum-online. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten. Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter okkiel.de/. 13
Reihenfolge der Beratung der 59. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt.

angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 27. April 2022 26+27 Notkredite zur Abfederung der finanziellen Herausforderungen in 30 10:00 +28 Folge des Krieges in der Ukraine und Schleswig-Holstein übernimmt Verantwortung! 10 Erste Lesung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landeswas- 30 10:30 sergesetzes 8 Erste Lesung Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zur Änderung 0 11:00 des Glücksspielstaatsvertrages 2021 9 Erste Lesung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des 0 11:00 Kindertagesförderungsgesetzes 14+17 Anträge zu Gesundheitsberufe brauchen Freiheit - Einrichtungsbezogene 34 11:00 Impfpflicht zurücknehmen und Sektorenverbindende medizinische und pflegerische Versorgung in Schleswig-Holstein für die Zukunft sichern – Versorgungssicherungsfonds als landesspezifisches Innovations- und Erfolgsmodell ausbauen 37 Tätigkeit des Petitionsausschusses 5 11:34 in der Zeit vom 01.10.2021 bis 31.12.2021
41 Infrastrukturbericht 2022 30 15:00 12+21 Bericht zu den PerspektivSchulen sowie Anträge zu 30 15:30 +25 Gleichwertigkeit von Abschlüssen an den Schularten und Sofortprogramm zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen bei psychosozialen Folgen von Pandemie und Krisen 22 Teilhabe und Inklusion in Schleswig-Holstein vollständig umsetzen 30 16:00 42 Tourismusstrategie 2030 30 16:30 Donnerstag, 28. April 2022 15+20 Gute Arbeit und faire Löhne mit Tarifbindung in Schleswig-Holstein 30 10:00 stärken und Fachkräftesicherung im Handwerk – Klimaschutz wird vom Handwerk gemacht 3+38+ Gesetzentwurf zur Änderung des Jugendförderungsgesetzes und 30 10:30 44 des Kinderschutzgesetzes sowie Berichte zu Kindern und Jugendli- chen 30+39 Berichte der Landesregierung über das Arbeitsprogramm der Euro- 30 11:00 +43 päischen Kommission 2022, Europapolitische Schwerpunkte und Ostseeaktivitäten der Landesregierung 2021/2022 18 Schleswig-Holsteinisches Aktionsbündnis für bezahlbares 30 11:30 Wohnen, Bauen und Konversion
23 Bericht der Landesregierung zur Situation der Aufnahme der Kriegs- 30 15:00 flüchtlinge aus der Ukraine und deren Auswirkungen in und auf Schleswig-Holstein 16 Den Windausbau voranbringen! – Schleswig-Holsteins Beitrag zur 30 15:30 Energiewende 9+24 Zweite Lesung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kinderta- 30 16:00 gesförderungsgesetzes sowie Geflüchtete ukrainische Familien mit Kleinkindern in gemeinsamer Verantwortung unterstützen – nied- rigschwellige, frühpädagogische Betreuungsangebote schaffen so- wie eine Betreuung in Kindertageseinrichtungen ermöglichen 14
Zu folgenden Tagesordnungspunkten ist eine Aussprache nicht vorgesehen:


TOP Redezeit 4 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes des Landes 0 Schleswig-Holstein 8 Zweite Lesung Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspiel- 0 staatsvertrages 2021 10 Zweite Lesung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landeswassergesetzes 0 11 Anpassung der Vergütung für Lehraufträge an den schleswig-holsteinischen Hochschulen 0 -Reden zu Protokoll- 19 Es ist Zeit für ein Tempolimit 0



Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorgesehen (Sammeldrucksache 19/) :


TOP 2 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Investitionsbankgesetzes und des Landesverwaltungsgesetzes 5 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung beamten-, laufbahn- und mitbestimmungsrechtlicher Regelungen 6 Entwurf eines Gesetzes über die Musikschulen in Schleswig-Holstein (Musikschulgesetz) 7 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein 13 Antrag der Landesregierung auf Zustimmung des Landtages gemäß § 11 Abs. 1 Hochschulgesetz zu den Ergänzenden Ziel- und Leistungsvereinbarungen für die Jahre 2022 bis 2024 mit der Hochschule Flensburg und der Fachhochschule Kiel 29 Den Ausbau von Photovoltaik gestalten – effizient, naturverträglich und flächenschonend 32 Unterstützung für die Arbeit des UCCSH 33 Maßnahmen für mehr Friesischunterricht 34 Mehr Gesundheit im Schulalltag fördern 35 Antibiotika-Nutzung in der Nutztierhaltung 36 Landesweit kostenloses freies WLAN 40 Abschlussbericht über die Zielvereinbarungsperiode 2014-2019 nach § 11 des Gesetzes über die Hoch- schulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (Hochschulgesetz - HSG)



Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen:
31 Einführung eines Jugend-Checks für Gesetze und Verordnungen in Schleswig-Holstein