Anita Klahn: Bei einem Musikschulgesetz muss auch die Finanzierung stehen
31.03.2022 | KulturAnita Klahn: Bei einem Musikschulgesetz muss auch die Finanzierung stehen Zur Ablehnung des Entwurfs zum Musikschulgesetz heute im Bildungsausschuss erklärt die stellvertretende Vorsitzende und kulturpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn: „So sehr ich mir eine gute gesetzliche Absicherung für unsere Musikschulen in Schleswig-Holstein gewünscht hätte, so muss ich im Ergebnis feststellen, dass es innerhalb der Koalition nicht möglich war, die inhaltlichen und finanziellen Ressourcen dafür zu regeln. Der von der Opposition zur Abstimmung vorgelegte Entwurf war in Teilen von den Musikschulen selbst kritisiert worden, sodass auch hier ein Nachbesserungsbedarf besteht. Gänzlich offen lassen SPD und SSW die Finanzierung. Damit es einem Musikschulgesetz nicht so ergeht wie dem damals von der Küstenkoalition errichteten Bibliotheksgesetz, nämlich eigentlich nur eine Ist-Beschreibung abzubilden, lehnen die Freien Demokraten diesen Entwurf ab.Mein persönlicher Appell richtet sich an das nächste Landesparlament, auf unseren Anhörungsergebnissen aufbauend ein solides und vor allem finanziertes Gesetz für die Musikschulen aufzulegen und damit deren gute Arbeit zu wertschätzen. Verdienst haben sie es.“Anita KlahnSprecherin für Bildung, Familie, Kultur, Frauen, Gleichstellung und Kita Kontakt:Eva Grimminger, v.i.S.d.P.PressesprecherinTel.: 0431 988 1488fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.deFDP-Fraktion Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 70, 24105 KielE-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: www.fdp-fraktion-sh.de