Landesbeauftragte begrüßt aktuelle Beschlüsse des Landtages
Nr. 7 / 24. März 2022Landesbeauftragte begrüßt aktuelle Beschlüsse des Landtages In der 58. Tagung des Landtages werden grundlegende behindertenpolitische Beschlüsse gefasst. Michaela Pries, Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung: “Die Aktualisierung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes war überfällig und die weiteren Beschlüsse zu Selbstbestimmung und barrierefreien Medien bedeuten Annährungen an eine inklusivere Gesellschaft“.Das Landesbehindertengleichstellungsgesetz regelt unter anderem die Aufgaben der Landesbeauftragten und ihre Wahl: „Ich hätte mir gewünscht, dass die jetzt beschlossenen Regelungen bereits zu meiner Wahl im vergangenen Jahr getroffen und noch bestimmter auf die unablässige Beteiligung von Menschen mit Behinderungen ausgerichtet wären“, so Pries. Viele Änderungen im Gesetz dienen der Anpassung an geänderte Regelungen auf internationaler und nationaler Ebene. Die ersten Skizzen zur Überarbeitung wurden im Jahr 2019 vorgestellt und in einem umfassenden sowie vorbildlichen Beteiligungsprozess vorangetrieben. Bis zur Beschlussfassung vergingen jedoch immer wieder längere Zeiten, die an dem Umsetzungswillen der Verantwortlichen Zweifel aufkommen ließen. Die grundsätzliche Kritik der Beteiligten und Angehörten wurde nicht bearbeitet, so dass weiterhin unverbindliche und kaum durchsetzungsstarke Formulierungen verwendet wurden. Die wichtigsten Inhalte sind die Herstellung von Barrierefreiheit in verschiedenen Bereichen, die neue Einrichtung einer Schlichtungsstelle bei der Landesbeauftragten sowie ihre weiteren Aufgaben und die Zusammenarbeit mit dem Landesbeirat der Menschen mit Behinderungen.Das Selbstbestimmungsstärkungsgesetz ist die Weiterentwicklung eines bestehenden Gesetzes, das einiger Anpassungen bedurfte. Diese beziehen sich wesentlich auf geänderte Wohnformen und deren systematischenVerantwortlich für diesen Pressetext: Michaela Pries, Karolinenweg 1, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1624, Dirk Mitzloff Die Beauftragte im Internet: Link zur Internetpräsentation Einordnung durch weitere Gesetze. „Mir ist es wichtig, dass das Gesetz seinem Titel gerecht wird und wirkungsvolle Beiträge zur Selbstbestimmung leistet,“ so Pries. „Trotz guter Neuerungen ist leider insgesamt nicht immer erkennbar, dass die Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderungen Priorität hatte und konsequent durchgesetzt werden soll.“ Dies wurde von anderen Beteiligten auch im Verfahren zum Teil scharf kritisiert, doch den Appellen, das Gesetz noch einmal in die „Werkstatt“ zu geben, wurde nicht gefolgt.Der 2. Medienänderungsstaatsvertrag hat die Anforderungen barrierefreier Medien aufgenommen. Bei den Vorbereitungen zu diesem Gesetz wurden erstmals in der Entwurfsphase Landesbeauftragte aus den Ländern beteiligt. „Dies hat auf langes Drängen der Beauftragten zu einem guten gemeinsamen Arbeitsprozess beigetragen, das Ergebnis ist für mich daher in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert. Ich freue mich daher auf künftige Verfahren, wenn diese wieder in gleicher Weise partizipativ und transparent gestaltet werden,“ so Pries abschließend.Verantwortlich für diesen Pressetext: Michaela Pries, Karolinenweg 1, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1624, Dirk Mitzloff Die Beauftragte im Internet: Link zur Internetpräsentation