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24.03.22
16:28 Uhr
SPD

Beate Raudies zu TOP 7+8: Ein starker, handlungsfähiger Staat braucht einen starken öffentlichen Dienst!

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 24. März 2022
Beate Raudies: Ein starker, handlungsfähiger Staat braucht einen starken öffentlichen Dienst! TOP 7+8: Entwurf eines Gesetzes der Alimentation von Beamtinnen und Beamten sowie Entwurf eines Gesetzes zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung in Schleswig-Holstein (Drs. 19/3428, 19/3689, 19/3618, 19/3690) „Mit diesen beiden Gesetzentwürfen dokumentiert Jamaika komplettes Versagen. Denn auch beim Thema BeamtInnenbesoldung hatte Jamaika hat den Mund ziemlich vollgenommen: Zitat aus dem Koalitionsvertrag: „Die Koalition sieht die Notwendigkeit, die Gehalts- und Besoldungsstruktur zu überarbeiten, um ausreichend Fachkräfte für die öffentliche Verwaltung zu gewinnen.“. Als „große Besoldungsstrukturreform“ haben Sie dieses Projekt im Lauf der Legislaturperiode immer gern bezeichnet, aber nach 5 Jahren Jamaika stehen sie vor einem Scherbenhaufen. Denn über allen Bemühungen hing ein großes Damoklesschwert: Die Überlegungen von Jamaika standen IMMER unter dem Diktat der Finanzpolitik. Sie haben beim öffentlichen Dienst in den letzten fünf Jahren nur das gemacht, wozu sie durch Gerichte, Tarifabschlüsse oder unübersehbare Missstände gezwungen wurden.
Für mich nicht ganz überraschend muss das Finanzministerium nun selbst eingestehen, dass die BeamtInnenbesoldung in Schleswig-Holstein in Teilen nicht mehr verfassungsgemäß ist. Vor dem Bundesverfassungsgericht sind mehrere Verfahren anhängig, und wenn die KlägerInnen obsiegen, wird das für das Land eine teure Tasse Tee. Die Stadt Hamburg hat für evtl. zu erwartende Nachzahlungen eine Rückstellung gebildet in Höhe von mehr als 460 Millionen Euro – damit hier mal die Dimensionen deutlich werden… Das Problem in die kommende Legislaturperiode zu verschieben ist eigentlich eine Frechheit; für die BeamtInnen, aber auch für die Politik, die hier auf einer tickenden finanzpolitischen Zeitbombe sitzt. Für die Beschäftigten stellt sich das Thema als drängender dar als in anderen Ländern, weil wir ein sehr niedriges Besoldungsniveau haben. Hinzu kommt noch die unattraktive Arbeitszeit von 41 Stunden. Völlig nachvollziehbar wünschen sich die Beschäftigten daher sowohl weniger Arbeitszeit und eine höhere Besoldung.



1 Dem GE, den wir heute beschließen sollen, haben die schriftlich angehörten ExpertInnen und der Wissenschaftliche Dienst ein desolates Zeugnis ausgestellt. Ich will nur einige der massiven Kritikpunkte hier nennen: - erhebliche Verfassungsrechtliche Bedenken - Verstoß gegen das Alimentationsprinzip - widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz - verletzt das Abstandsgebot
Die nachgeschoben Stellungnahme des FiMi konnte das nicht wirklich besser machen… Für eine mündliche Anhörung und eine ausführliche Debatte im Ausschuss fehlte leider die Zeit. Mit diesem Verfahren wird das Parlament seiner Verantwortung zu einer gewissenhaften Debatte nicht gerecht - bei der gerichtlichen Überprüfung wird das sicher kein Pluspunkt werden!
Am meisten entsetzt mich, das mit der Regelung der „Familienergänzungszuschläge“ und der „Hinzuverdienstgrenzen“ die Pflicht zur Gewährung einer amtsangemessenen Besoldung von BeamtInnen mit Kindern in den unteren Besoldungsgruppen de facto auf die PartnerInnen abgewälzt wird. Das ist aus gleichstellungspolitischer Sicht eine Katastrophe! Nicht nur meine Fraktion fragt sich, ob diese Regelung nicht genau das Gegenteil von dem bewirkt, was wir eigentlich familienpolitisch und vor allem unter dem Aspekt der ökonomischen Gleichstellung eigentlich unterstützen wollen und müssen – nämlich die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Mit dieser neuen Regelung wird es in Einzelfällen für Familien finanziell attraktiver, wenn ein Partner die Arbeitszeit reduziert oder sogar komplett aufhört zu arbeiten – wollen Sie das wirklich? Es wird Sie nicht wundern, dass Sie für diesen Murks nicht unsere Zustimmung bekommen!
Nach zwei Corona-Jahren blicken viele Menschen neidisch auf den öffentlichen Dienst mit seinem krisenfesten Einkommen. Das darf aber kein Argument sein, die Baustellen aus dem Blick zu verlieren – die Belastung ist im öD vielerorts groß, Arbeitsbedingungen und Besoldung nicht immer angemessen und in den letzten fünf Jahren sind viel Zeit und Möglichkeiten verschenkt worden, den ÖD attraktiver zu machen.
Wir SozialdemokratInnen stehen für einen starken und handlungsfähigen Staat, dafür brauchen wir einen starken öffentlichen Dienst. Deswegen werden wir zu Beginn der neuen Legislatur einen runden Tisch einberufen, an dem die entscheidenden Punkte auf Augenhöhe besprochen werden: amtsangemessene Besoldung, Selbstbehalt bei der Beihilfe, Sonderzahlungen – diese drei Punkte müssen wir zu einem attraktiven Pakt für den öD


2 zusammenführen. Unsere Landesbeschäftigten haben ein Recht auf anständige Arbeitsbedingungen auf der Höhe der Zeit. Nur wenn die Politik das hinbekommt, ist unser öD in Zeiten des Fachkräftemangels konkurrenzfähig.“



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