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24.03.22
12:57 Uhr
FDP

Annabell Krämer zu TOP 35 "Kurzfristig bezahlbares Wohnen ermöglichen"

24.03.2022 | Wohnungsbau
Annabell Krämer zu TOP 35 "Kurzfristig bezahlbares Wohnen ermöglichen" In ihrer Rede zu TOP 35 (Kurzfristig bezahlbares Wohnen ermöglichen) erklärt die Abgeordnete der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:
„Der Antrag des SSWs klingt verlockend: Kurzfristig und unbürokratisch bezahlbaren Wohnraum schaffen – wer möchte das nicht? Dass die vorgeschlagenen Instrumente alles andere als unbürokratisch sind, wird mal eben unterschlagen. Die Frage, wie günstiger Wohnraum geschaffen werden kann, wird in diesem Haus zurecht häufig diskutiert. Die Meinungen gehen hierbei auseinander. Bereits in der allerersten Unterrichtsstunde lernen angehende Kaufleute, dass Angebot und Nachfrage den Preis bilden. Die einfachste und günstigste Variante ist, bei zu großer Nachfrage das Angebot zu steigern. Das erzielt man aber nicht mit einer Mietpreisbremse und Kappungsgrenzen. Diese Instrumente wirken sich nicht positiv auf das Angebot aus.
Im Koalitionsvertrag haben wir 2017 festgelegt, dass die Mietpreisbremse abgeschafft werden muss. Das haben wir 2019 umgesetzt – und das ist gut so! Welchen Schaden eine Mietpreisbremse anrichten kann, haben wir in Berlin erlebt. Geplante Investitionsvorhaben wurden auf Eis gelegt. Alleine die erneute Diskussion über eine Mietpreisbremse sorgt für unnötige Unsicherheiten und bietet Investoren keine verlässlichen Rahmenbedingungen. Unsicherheiten verursachen nur eines bei Investoren: Sie stellen Investitionen in Frage. Wenn Sie echte Entbürokratisierung betreiben wollen, dann verabschieden sie sich endlich von der Mietpreisbremse. Vielmehr muss Bauen attraktiver gemacht werden. Künstlich den Preis für Wohnraum zu ändern, ändert das Problem des fehlenden Wohnraumes nicht.
In Schleswig-Holstein werden zwei von drei Wohnungen nicht von großen Konzernen, sondern aus privater Hand vermietet. Vermieter und Mieter pflegen in der Regel eine gute und langjährige Beziehung. Jeder schätzt, was er an dem anderen hat. Dieses Bashing gegen private Vermieter ist einfach unsäglich. Mit der Forderung nach einer Mietpreisbremse treiben Sie genau diese verantwortungsvollen Vermieter in den Verkauf ihrer Immobilie an die Konzerne. Eine Mietpreisbremse ist nicht zielführend, verschärft die Probleme am Wohnungsmarkt und stellt zudem einen Eingriff in die Vertragsfreiheit dar!
Das Gesetz, das – wie es in Ihrem Antrag so schön heißt – den Mietenanstieg begrenzen soll, soll den Staat dazu befähigen, die Mieten ‚abzufedern‘. Ein Gesetz, das Mieten reguliert, greift in die Privatrechte der Vermieter ein und fördert im Umkehrschluss, dass das klimaneutrale Wohnen in weite Ferne rückt. Wenn vom Gesetzgeber vorgegeben ist, ob und wie die Kosten für energetische Sanierungen umgelegt werden dürfen, werden Sanierungen und Renovierungen eben hintenangestellt. Aber genau diese Renovierungen sind in ihrem Antragstext mit der Einführung eines Wohnraumschutzgesetzes ja wiederum notwendig. Was für ein Widerspruch – Sie fordern den Erhalt oder die Steigerung der Wohnstandards durch pflichtige Investitionen, wollen aber die Umlegung der Kosten durch die Mietpreisbremse nicht einmal über einen bestimmten Zeitraum gestatten.
Die Einführung einer Fehlbelegungsabgabe sorgt für unnötige Verwaltungskosten und trägt zusätzlich dazu bei, dass sich die Anzahl an Wohnungen, die für Geringverdienende zur Verfügung stehen, weiter reduziert. Durch das in dieser Legislatur geänderte Wohnraumförderungsgesetz haben wir hierfür die flexiblere und effizientere vertragliche Lösung geschaffen. Dadurch können Kommunen, Investoren und die IB.SH genau steuern, wo die Wohnraumförderung wirken soll. Außerdem möchte ich die von uns eingeführte Experimentierklausel im Wohnraumfördergesetz hervorheben. Hiermit ist es möglich, Wohnungen aus der Sozialbindung herauszunehmen. Dieses Instrument ist deshalb besser geeignet als die Fehlbelegungsabgabe, weil es gezielt wirkt.
Lassen Sie uns doch gemeinsam dafür sorgen, dass wirklich Wohnraum geschaffen wird! Wie zum Beispiel mit der ebenfalls in dieser Legislatur geänderten Landesbauordnung.  Seien Sie sich darüber im Klaren: Je mehr Sie insbesondere den privaten Vermieter durch Bauauflagen weiter drangsalieren – ich denke hier zum Beispiel an verpflichtende Photovoltaikanlagen auch dort, wo sie nicht rentabel sind – desto mehr behindern Sie den dringend benötigen Wohnungsbau. Denn bei angespannten Wohnungsmärkten hilft langfristig nur eines: Bauen, bauen und nochmals bauen!
Und dieses muss endlich wieder einfacher, ohne überbordende Regularien möglich sein. Wir müssen die Branche entbürokratisieren, zusätzliche Regularien verhindern, damit die Politik unterstützender Partner der Investoren und nicht ‚Wohnungsbauverhinderer‘ ist.“
 
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort.



Annabell Krämer
Sprecherin für Haushalt, Finanzen und Tourismus, Tierschutz


Kontakt:
Eva Grimminger, v.i.S.d.P.
Pressesprecherin

Tel.: 0431 988 1488
fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de



FDP-Fraktion Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel
E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: www.fdp-fraktion-sh.de