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21.03.22
14:42 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: Regierungserklärung, Ukraine, Nachtragshaushalt, bezahlbarer Wohnraum, Untersuchungsausschuss, Familienpolitik

Nr. 31 / 21. März 2022


Themen der Plenarsitzung: Regierungserklärung, Ukraine, Nachtragshaushalt, bezahlbarer Wohnraum, Untersuchungsausschuss, Familienpolitik

Zu seiner nächsten Tagung kommt der Landtag ab Mittwoch, 23. März, im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum steht insbesondere der Ukraine-Krieg – mehrere Debattenblöcke widmen sich am gesamten ersten Sitzungstag den Auswirkungen der Krise. Die Blöcke umfassen die Bereiche Innenpolitik, Bildungs-, Sozial- und Jugendpolitik sowie Wirt- schafts-, Energie- und Landwirtschaftspolitik. Am Donnerstagmorgen geht es weiter mit der Finanzpolitik, die im Rahmen der Beratung des Nachtragshaushaltes behandelt wird. Im Fokus der Tagung stehen weiterhin die Forderung nach bezahlbarem Wohnraum, der Abschlussbericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses sowie die Familienpolitik in Schleswig-Holstein.
Hinweis:
Angesichts der aktuellen Situation, die sich in der Tagesordnung der Plenartagung widerspiegelt, wird es während der drei Sitzungstage eine Sonderbeflaggung geben und die Flagge der Ukraine auf dem Landeshaus gehisst.
Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter sh-landtag.de/ aufgerufen werden. 2

Mittwoch, 23. März, 10 bis 18 Uhr



TOP 1 und 40 Regierungserklärung zu den Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auf Schleswig-Holstein (Drs. 19/3740), Der Bundeswehr den Rücken stärken, Antrag des Zusammenschlusses der AfD (Drs. 19/3730), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 126 Minuten
Der Landtag richtet in seiner März-Tagung das Hauptaugenmerk auf den Ukraine-Krieg. Eingeleitet durch eine Regierungserklärung von Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) wird das Plenum den ganzen ersten Sitzungstag die aktuelle Situation und die Folgen für Schleswig- Holstein diskutieren. So geht es im Anschluss an Günthers Grundsatz-Ausführungen in mehreren Debattenblöcken um Fragen, was Schleswig-Holstein bei der Flüchtlingshilfe oder der Energiegewinnung tun kann und wie gravierend die Folgen für die heimische Wirtschaft sind. Auf dem Tisch liegen hierzu insgesamt knapp 15 Anträge.
Die den Tag einleitende Regierungserklärung trägt den Titel „Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auf Schleswig-Holstein“. Mit in diese Aussprache fließt ein Antrag des AfD- Zusammenschlusses ein. Die Oppositionspolitiker begrüßen in dem Papier die 100-Milliarden- Investition in die Bundeswehr und die Ankündigung der Bundesregierung, zukünftig zwei Prozent der Wirtschaftsleistung für den Verteidigungsetat zu verausgaben. Zudem wird mit dem Antrag die Wiedereinführung der Wehrpflicht und die Stärkung der schleswig-holsteinischen Bundeswehrstandorte gefordert.


TOP 32 und 34 Schleswig-Holstein bereitet sich auf die Aufnahme von Geflüchteten in Folge des Ukraine-Kriegs vor, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/3705), Digitale Bedrohungssituation braucht eine leistungsfähige Cyberabwehr, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/3708), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Auf Antrag der Koalitionsfraktionen soll Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) dem Plenum erläutern, wie Schleswig-Holstein die Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine vorbereitet und organisiert. In die Aussprache fließt ein weiterer Berichtsantrag von CDU, Grünen und FDP zur Cyberabwehr ein. Auch hier wird mündlich um Auskunft gebeten, wie groß die digitale Bedrohungssituation im Land ist und wie es um die Abwehrmaßnahmen bestellt ist.
Bei der Flüchtlingsaufnahme laufen die Vorbereitungen auf Hochtouren. Insbesondere in den Städten stehen neben kommunalen Unterkünften auch viele private Quartiere zur Verfügung, die von Bürgern angeboten werden. Auch die Kreise sind nach eigenen Abgaben vom vergangenen Freitag darauf vorbereitet, bei Bedarf Geflüchtete unterzubringen. Den meisten Kreisen sind allerdings nach Angaben der Behörden vom Land bislang keine oder nur sehr wenige Flüchtlinge 3

zugewiesen worden. Mit Stand der Nacht zum Sonntag waren laut Mitteilung der Landesregierung allein in den Landesunterkünften 2060 Menschen aus der Ukraine untergebracht, zahlreiche weitere wurden bereits auf Kommunen verteilt. Die Landesregierung stellt für die Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine 38 Millionen Euro aus dem laufenden Haushalt bereit, die zunächst für andere Zwecke vorgesehen waren. Dies teilte Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) vergangenen am Donnerstag im Finanzausschuss des Landtages mit. Von der genannten Summe seien bereits Container im Wert von fünf Millionen Euro bestellt worden.
Zudem habe das Land den Kommunen mehrere Landesliegenschaften für die Unterbringung Geflüchteter angeboten. Ursprünglich waren die rund 38 Millionen Euro für die Erstaufnahmeeinrichtung in Neumünster vorgesehen. Das Land prüft Heinold zufolge weitere Mittelumschichtungen. Bereits zuvor hatte die Landesregierung bekräftigt, es müsse eine faire Lastenverteilung zwischen Land und Kommunen geben – unter Berücksichtigung der Kostenverteilung von Bund und Ländern.


TOP 45 und 47 Bericht der Landesregierung zur Situation der Geflüchteten aus der Ukraine in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/3737), Geflüchtete Kinder besser unterstützen, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/3739), geplanter Aufruf 15:30 Uhr, geplante Redezeit 60 Minuten
Millionen Menschen flüchten derzeit aus der Ukraine, viele von ihnen über Polen auch nach Deutschland. In Schleswig-Holstein sind aktuell (Stand: Sonntag, 20. März) 2.060 Kriegsflüchtlinge in den verschiedenen Landesunterkünften untergebracht, zahlreiche weitere wurden bereits auf Kommunen verteilt. Die SPD-Fraktion möchte sich ein Bild von der Lage machen und bittet die Landesregierung um einen mündlichen Bericht zur Situation der Geflüchteten aus der Ukraine in Schleswig-Holstein. Gewünscht sind im Detail Ausführungen zu Zahlenprognosen, zur Unterbringung, zur medizinischen und psychologischen Versorgung, zu Integrationsmöglichkeiten und zur Betreuung und Beschulung geflüchteter Kinder.
Die Landesregierung bereitet sich derzeit auf zahlreiche weitere Geflüchtete aus der Ukraine vor. Die Beschaffungsliste ist lang. Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) sprach gegenüber der Deutschen Presse-Agentur am Montag von einer Kraftanstrengung und logistischen Herausforderung. Das Land hat jeweils 7.008 Bettlaken, Deckenbezüge und Kissenbezüge und je 580 Bettdecken, Bettlaken, Deckenbezüge und Kopfkissen und -bezüge speziell für Kinder angeschafft. Hinzu kommen 5.886 Matratzen, 5.812 Bettdecken, 1.818 Doppelstockbetten, 1.437 Feldbetten, 375 Einzelbetten, 3.129 Spinde, 6.698 Stühle und 1.709 Tische. Außerdem schaffte das Land 979 Wohncontainer, 107 Sanitärcontainer und 77.000 Corona-Schnelltests an.
Mitberaten wird in der Debatte ein Koalitionsantrag, der den Fokus auf die Unterstützung von geflüchteten Kindern und Jugendliche legt. Die Antragsteller von CDU, Grünen und FDP bitten die Landesregierung, „Vorkehrungen insbesondere für die Aufnahme von geflüchteten Sorgeberechtigten mit Kindern und gegebenenfalls unbegleiteten Minderjährigen zu treffen“. Genannt werden hier eine kindgerechte Unterbringung von Familien, eine sozialpädagogische 4

Betreuung sowie Möglichkeiten für eine psychologische Betreuung und Beratungs- und Sprachangebote.
An den Schulen in Schleswig-Holstein sind bisher rund 340 Mädchen und Jungen aus der Ukraine angemeldet. Hinzu kommen 143 Kinder und Jugendliche aus Flüchtlingsfamilien in den Landesunterkünften, wie das Bildungsministerium am Donnerstag in Kiel mitteilte. „Wir haben seit dieser Woche eine Taskforce aus allen Abteilungen des Bildungsministeriums eingesetzt, die die Anstrengungen aus Schule, Wissenschaft und Kultur koordiniert, um die zu uns geflohenen Menschen aus der Ukraine zu unterstützen“, sagte Ressortchefin Karin Prien (CDU). Ein besonderes Augenmerk liege auf der psychosozialen Betreuung.


TOP 27, 38, 42, 43, 44 und 48 Anträge zu Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auf Wirtschaft, Landwirtschaft und Energie in Schleswig-Holstein: Für eine leistungs- und wettbewerbsfähige Wehrtechnikbranche – Sicherheits- und Verteidigungsindustrie als nachhaltig einstufen, Antrag des Zusammenschlusses der Abgeordneten der AfD (Drs. 19/3672), Bericht zu den Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auf Land- und Ernährungswirtschaft in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/3728), Bericht zu den Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auf die Wirtschaft in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/3732), LNG-Terminal in Brunsbüttel als Multi- Energie-Terminal zügig realisieren, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, und FDP (Drs. 19/3733), Energiesouveränität voranbringen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/3735), Energieversorgung sichern – Erdölförderung befristet gestatten, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/3741), geplanter Aufruf 16:30 Uhr, geplante Redezeit 64 Minuten
Zum Abschluss des ersten „Ukraine“-Sitzungstages befassen sich die Abgeordneten schwerpunktmäßig mit den Auswirkungen des Krieges auf die Wirtschaft, die Landwirtschaft und die Energie. Insgesamt sechs Anträge liegen auf dem Tisch, darunter zwei Berichtsanträge der Koalitionsfraktionen zu der allgemeinen wirtschaftlichen Situation sowie zum Bereich Ernährungswirtschaft ‒ Hauptprobleme hier: knappe Ressourcen und hohe Energiepreise.
Die direkten wirtschaftlichen Belastungen der EU-Sanktionen gegen Russland seien für die meisten Unternehmen im Land beherrschbar, hatte zu Monatsanfang der Vizepräsident der Industrie und Handelskammer, Knud Hansen, gesagt. Gleichwohl sei die Betroffenheit in Einzelfällen hoch, etwa wegen ausstehender Zahlungseingänge oder logistischer Hindernisse für Warentransporte. So fehlten plötzlich Zehntausende ukrainische Lastwagenfahrer in Diensten polnischer Spediteure auch für Fahrten in Westeuropa. Die Ausschläge an den Rohstoff-, Energie- und Getreidebörsen träfen alle Gewerbetreibenden und Verbraucher. Zu befürchten sei auch, dass das Russlandgeschäft hiesiger Unternehmen vorübergehend zum Erliegen komme.
Ein Antrag des AfD-Zusammenschlusses fordert zum Thema Wehrtechnik dazu auf, dass die deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie im Rahmen der geplanten EU-Sozialtaxonomie 5

als nachhaltig eingestuft werden. In Schleswig-Holstein gehört der Marineschiffbau zu den Zugpferden in der Wehrtechnik. So werden in Kiel U-Boote und Korvetten gebaut, aber auch wichtige Zulieferprodukte kommen von hier.
Für die Leistungsfähigkeit der Wehrtechnik in Deutschland sei es wichtig, die Fähigkeiten der Unternehmen in die Programme der Bundesregierung einzubringen, sagte kürzlich Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP). Es passe auch nicht in die Zeit, Investitionen in Wehr- und Rüstungstechnik als nicht nachhaltig zu kritisieren. Der Bund hatte zuvor ein Sondervermögen „Bundeswehr“ mit 100 Milliarden Euro für Investitionen und Rüstungsvorhaben aufgelegt.
Im Bereich der Energiewirtschaft liegt der Fokus darauf, sich von Gas- und Öl-Lieferungen aus Russland unabhängiger zu machen und die gestiegenen Preise für Unternehmen und Bürger zu kompensieren. So begrüßt die SPD in einem Antrag den von Land und Bund geplanten Bau eines LNG-Terminals in Brunsbüttel ebenso wie die Abschaffung der EEG-Umlage, die bereits beschlossenen Heizkostenzuschüsse und die Erhöhung der Pendlerpauschale. Zudem gelte es, für noch mehr Entlastungen bei den Heizkosten und den Strompreisen zu sorgen. Des Weiteren machen die Sozialdemokraten mehrere Vorschläge zur Energieeinsparung und fordern auf, grünen Wasserstoff verstärkt zu fördern.
CDU, Grüne und FDP rufen schließlich noch dazu auf, „die vorübergehende Erweiterung der Erdölförderung über die Plattform Mittelplate im Rahmen der bestehenden Regelungen zu unterstützen“. Dies stellen die Koalitionsfraktion unter die Bedingung, den Schutz des Wattenmeeres zu beachten und die Förderung von Kohlenwasserstoffen in Schleswig-Holstein früher als 2041 zu beenden.



Donnerstag, 24. März, 10 bis 18 Uhr



TOP 20, 25, 36 und 41 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Feststellung eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2022 (Nachtragshaushalts- gesetz 2022), Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 19/3734), Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (Drs. 19/3736), Haushaltsabschluss 2021, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/3650), Steuern und Abgaben senken, damit das Leben im Norden bezahlbar bleibt, Antrag der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/3713), Spritpreise senken - Bürger entlasten!, Antrag des Zusammenschlusses der Abgeordneten der AfD (Drs. 19/3731), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 34 Minuten 6

Die Landesregierung hat Mitte März für 2022 einen Nachtragshaushalt auf den Weg gebracht, um die Kosten für die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine zu bewältigen. Mit dem Entwurf wird der Landtag gebeten, die Grundlage für eine flexible Mittelumschichtung zu schaffen, um Aufnahme, Betreuung, Versorgung und Integration der Schutzsuchenden leisten zu können, erläuterte Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) bei der Vorstellung des entsprechenden Gesetzentwurfs. Zudem werde die Landesregierung ermächtigt, an Schulen neue Stellen zu schaffen. In einem ersten Schritt könnten zehn Millionen Euro aus den für Zinsen geplanten Ausgaben umgeschichtet werden, sagte Heinold.
Das Land will Kindern und Jugendlichen schnell die Möglichkeit geben, Kitas und Schulen zu besuchen. Dafür seien Lehr- und Betreuungskräfte sowie psychologische Hilfe nötig. Der Entwurf des Nachtragetats enthält Heinold zufolge auch die Ermächtigung, den Zehn-Punkte-Plan der Regierung für Bevölkerungsschutz schrittweise umzusetzen. Dafür wurden 2021 aus eingesparten Haushaltsmitteln 35 Millionen Euro für die nächsten Jahre zur Verfügung gestellt. „Die Ministerien können jetzt in die konkrete Planung gehen“, sagte Heinold. Die eingesparten Millionen sind ein weiteres Thema der Debatte.
Konkret geht es um einen mündlichen Bericht zum Haushaltsabschluss 2021, den die Koalitionsfraktionen von der Landesregierung fordern. Anfang Februar hatte Finanzministerin Heinold in einer Sitzung des Finanzausschusses bereits mitgeteilt, dass Schleswig-Holstein das vergangene Haushaltsjahr nach vorläufigen Zahlen mit einem Überschuss abgeschlossen hat – trotz Corona-Pandemie. Ihren Angaben zufolge beträgt der Überschuss voraussichtlich rund 280 Millionen Euro. Die Aufwendungen für die ehemalige HSH Nordbank seien in dieser Summe nicht berücksichtigt. Heinold schlug im Ausschuss vor, die 280 Millionen Euro in eine neue Rücklage zu geben, um das Land in der Pandemie weiterhin handlungsfähig zu halten. Im vergangenen Jahr hatte Schleswig-Holstein rund 800 Millionen Euro mehr an Steuern eingenommen als geplant. Das Geld darf wegen der Schuldenbremse normalerweise nicht ausgegeben werden, sondern muss zur Kredittilgung eingesetzt werden. Heinold zufolge bekommen die Kommunen aus den Steuermehreinnahmen über den Kommunalen Finanzausgleich 139 Millionen Euro. Insgesamt 537 Millionen Euro sparte das Land nach ihren Zahlen bei Zinsen, Personal und Verwaltungsausgaben.
Zudem wurde entschieden, im Zuge dieser Debatte auch Anträge der Abgeordneten des SSW und des Zusammenschlusses der AfD zu behandeln. Angesichts der Ukraine-Krise zielen beide Vorlagen auf Steuersenkungen ab, um Preiserhöhungen in Deutschland auszugleichen. Der SSW fordert die Landesregierung auf, „sich für eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Kraftstoffe (Benzin, Diesel, Gase), Heizstoffe (Heizöl und Gase), Strom und Lebensmittel auf den ermäßigten Mehrwertsteuersatz einzusetzen“. Die AfD-Politiker bitten in ihrem Papier die Landesregierung, „sich auf Bundesebene für eine deutliche Senkung der Steuern und Abgaben auf Kraftstoffe – vorerst befristet bis zum Jahresende – einzusetzen“. 7

TOP 35 Kurzfristig bezahlbares Wohnen ermöglichen, Antrag der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/3712), geplanter Aufruf 10:34 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Knapp zwei Monate vor der Landtagswahl Anfang Mai wollen die Abgeordneten des SSW „kurzfristig bezahlbares Wohnen“ ermöglichen: Sie verweisen darauf, dass „die Kosten für Mieten überdurchschnittlich stark gestiegen sind“. Weiter heißt es im Antrag: „Eine wirkungsvolle Abhilfe kann zum jetzigen Zeitpunkt nur durch schnelle und unbürokratische Maßnahmen gelingen.“ Dazu zählt für den SSW unter anderem die Einführung einer Mietpreisbremse bei der Neu- oder Wiedervermietung von Wohnungen, eine Kappungsgrenze bei Mieterhöhung, ein Wohnraumschutzgesetz sowie die Wiedereinführung der Fehlbelegungsabgabe. Eine gesetzliche Begrenzung des Mietenanstiegs würde „nicht nur Menschen entlasten, die auf Sozialtransfers angewiesen sind, sondern auch diejenigen, die oberhalb dieser Grenzen liegen und trotzdem schwer unter den Kostenanstiegen zu leiden haben“, heißt es zur Begründung in dem Antrag.


TOP 2 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Brandschutzgesetzes, Gesetzentwurf der Landesregierung, (Drs. 19/3250), Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 19/3632), geplanter Aufruf 11:04 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Auswirkungen des demographischen Wandels werden immer deutlicher auch bei den Freiwilligen Feuerwehren spürbar. Problematisch ist vor allem die Tagesverfügbarkeit. Immer weniger Personen sind zudem bereit, sich in ihrer meist sehr knapp bemessenen Freizeit ehrenamtlich bei den Helfern zu engagieren. Hier soll eine Änderung des Brandschutzgesetzes Abhilfe schaffen, die nach einzelnen Änderungen aus dem Ausschuss in Zweiter Lesung vor der Verabschiedung steht. Die neuen Regelungen stärkten insbesondere das Ehrenamt, berücksichtigten geänderte Bedürfnisse der Feuerwehren und schafften Klarheit über die Aufgabenverteilung zwischen Gemeinden und Kreisen, hatte Innenministerin Sabine Sütterlin- Waack (CDU) bei Vorlage des Gesetzentwurfs im August vergangenen Jahres betont. So sollen durch die Streichung der Altersgrenze für Mitglieder der Verwaltungsabteilung Vorschriften gegen Altersdiskriminierung befolgt werden. Zudem sollen künftig in Freiwilligen Feuerwehren auch Verwaltungsmitglieder Vorstandspositionen der Schriftführung und Kassenverwaltung wahrnehmen können.
Hinzu kommt: In den vergangenen Jahren ist es vielerorts trotz erheblicher Bemühungen nicht mehr gelungen, genügend Ehrenamtliche für die Aufstellung einer Freiwilligen Feuerwehr zu finden, sodass letztendlich die Einrichtung von Pflichtfeuerwehren unvermeidbar war. Mit der Einrichtung dieser Institution sind allerdings erhebliche Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte verbunden. Die derzeit geltenden Vorschriften, die aus einer Zeit ohne Pflichtfeuerwehren stammen, sind nach Ansicht des Innenministeriums zu starr und unflexibel, um im Anschluss eine Rückkehr zur Freiwilligkeit zu erreichen. Sie sollen daher ebenso angepasst werden wie einzelne Aspekte, etwa zur gesetzlichen Manifestierung der Psychosozialen Notfallvorsorge und den Voraussetzungen der Aufnahme in die Feuerwehr und der Beendigung der Mitgliedschaft sowie 8

der Zuständigkeiten und Vorgaben zur Auflösung einer Feuerwehr. Außerdem sollen Gemeinden künftig Entschädigungen und Ersatzansprüche von Feuerwehrleuten der Freiwilligen Feuerwehren auch pauschal abrechnen können. Dies galt bisher nur für die Wehrführungen.
In Schleswig-Holstein gibt es laut Innenministerium 1.329 freiwillige Feuerwehren mit gut 50.000 Mitgliedern und rund 450 Jugendwehren mit über 10.000 Jugendlichen. Daneben existieren vier Berufsfeuerwehren mit gut 1.200 Angestellten und Beamten und 23 Werksfeuerwehren mit knapp 1.000 Mitgliedern.


TOP 7 und 8 Entwurf eines Gesetzes zur Gewährleistung eines ausreichenden Abstandes der Alimentation zur sozialen Grundsicherung und zur amtsangemessenen Alimentation von Beamtinnen und Beamten mit mehr als zwei Kindern, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 19/3428), Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (Drs. 19/3689), Entwurf eines Gesetzes zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung in Schleswig-Holstein im Jahr 2022 (Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2022 - BVAnpG 2022), Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 19/3618), Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (Drs. 19/3690), geplanter Aufruf 11:34 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Der Landtag führt eine Debatte zur Beamtenbesoldung mit den Themen „Alimentation“ und Übernahme der Tariferhöhung für Angestellte im Öffentlichen Dienst – beides in Zweiter Lesung. Ein Gesetzentwurf der Koalition sieht unter anderem vor, die Besoldungsgruppen A 5 sowie Erfahrungsstufe 1 der Besoldungsordnung A 6 zu streichen. Zudem wird darin der kindbezogene Familienzuschlag um 40 Euro erhöht. Ebenfalls erhöht werden soll der Beihilfebemessungssatz für Ehepartner und Kinder von Beamten in Familien mit zwei oder mehr Kindern. Hintergrund ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts, das die Besoldung von Landesbeamten mit mehr als zwei Kindern zum Teil als verfassungswidrig niedrig erachtete. Laut Oberverwaltungsgericht ist das Land Schleswig-Holstein als der Dienstherr verpflichtet, Beamte sowie ihre Familien angemessen zu versorgen und ihnen einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren. Gerade dies vermochte der zuständige 2. Senat in Anwendung der vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Prüfungsstufen nicht festzustellen. Als Indizien für eine „evident unzureichende“ Besoldung erkannte er unter anderem eine zu große Abweichung der Besoldungsentwicklung einerseits von den Tarifergebnissen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Landes und andererseits von der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes.
Ebenfalls in Zweiter Lesung soll der Tarifabschluss für Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes aus dem vergangenen Jahr auch für Beamte und Versorgungsempfänger beschlossen werden. Der Finanzausschuss hat hierfür bereits einstimmig votiert. Die zeit- und wirkungsgleiche Übernahme von Tarifabschlüssen auch für Beamte ist ein gewerkschaftspolitischer Grundsatz, den die Landesregierung erneut unterstützt. Das Thema war bereits im Januar diskutiert worden. 9

TOP 51 Erster Parlamentarischer Untersuchungsausschuss der 19. Wahlperiode, Bericht und Beschlussempfehlung des Ersten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (Drs. 19/3684), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 50 Minuten
Die im Frühjahr 2017 medial erhobenen Vorwürfe im Zusammenhang mit Ermittlungen der Polizei gegen Rockerkriminalität in Schleswig-Holstein wogen schwer: Knapp vier Jahre lang ging ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss Vorwürfen der Aktenmanipulation, der Unterdrückung von Beweismitteln, der Einflussnahme von oben und des Mobbings nach. Nun hat der Ausschuss nach 97. größtenteils ganztägigen Sitzungen seine Aufklärungsarbeit abgeschlossen und vergangene Woche einen mehr als 1.000 Seiten umfassenden Abschlussbericht vorgelegt. Jetzt geht das Papier in Landtagsberatung. Bei Vorlage des Berichts, die ohne Pressekonferenz erfolgte, sagte der Ausschussvorsitzende Tim Brockmann (CDU) der Deutschen Presse-Agentur: „Im Ergebnis stelle ich für mich fest, dass Vorwürfe in der Vergangenheit, dass Grenzen eines rechtsstaatlichen Verfahrens bewusst und strukturell überschritten worden seien, sich als haltlos erwiesen haben.“ Die Mitglieder des Ausschusses hatten insgesamt 59 Zeugen, Sachverständige und Betroffene angehört. Außerdem wurden nach Angaben des Ausschusses 470 Schriftstücke und 421 Aktenstücke ausgewertet.
Seit dem Frühjahr 2018 ging der Ausschuss möglichen Missständen bei der Polizei im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Rockerkriminalität nach. Es ging um Vorwürfe der Aktenmanipulation, der Unterdrückung von Beweismitteln, des Drucks von Seiten der Führungsebene und des Mobbings. Hintergrund waren polizeiliche Ermittlungen nach einem Überfall unter Rockern in einem Schnellrestaurant in Neumünster 2010. Im Frühjahr 2017 waren zudem Medienberichte über Mängel in der Personalführungskultur und die Bildung eines Netzwerkes bei der Führung der Landespolizei bekanntgeworden. Das Netzwerk soll Einfluss auf Personalentscheidungen genommen haben.
Die Arbeit der Abgeordneten führte bereits zu einem vorsichtigeren Umgang mit V-Leuten. Dafür gelten nun strengere Regeln.


TOP 9 und 10 Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein (Landesbehindertengleichstellungsgesetz– LBGG), Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 19/2680), Bericht und Beschlussempfehlung des Sozial- ausschusses (Drs. 19/3691), Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Selbstbestimmungs- stärkungsgesetzes, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 19/2941), Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses (Drs. 19/3698), geplanter Aufruf 15:50 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Zwei Gesetze zur Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und behinderter Menschen stehen nach den Ausschussvoten vor der Annahme durch den Landtag. Dabei geht es zum einen um eine bessere Inklusion, zum anderen um die Anpassung an Regelungen neuer Wohnformen. 10

Bereits 2019 wurde der Startpunkt für einen umfangreichen Beteiligungsprozess zur Novellierung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (LBGG) gesetzt. Es soll das gesellschaftliche Bewusstsein für Menschen mit Behinderungen schärfen und Barrieren in den Köpfen von Menschen abbauen. Das LBGG war 2002 vom Landtag verabschiedet und seitdem mehrfach geändert und ergänzt worden. Es regelt die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im Bereich des öffentlichen Rechts, soweit dieses in der Zuständigkeit des Landes liegt und gilt in erster Linie für Behörden, Körperschaften und Anstalten des Landes Schleswig-Holstein. Ziel der Neuregelung ist es nun, Rechtssicherheit zu schaffen, nachdem Deutschland zwischenzeitlich die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert hat. Vor allem geht es dabei um den Behinderungsbegriff und das Benachteiligungsverbot für die Träger der öffentlichen Verwaltung. „Aus Gründen der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit ist eine Überarbeitung des Gesetzes zum Zwecke der Anpassung an das völkerrechtliche Regelwerk sinnvoll“, heißt es dazu vom Sozialministerium.
Mit in die Debatte ein fließt die Zweite Lesung zur Änderung des Selbstbestimmungsstärkungs- gesetzes, das 2009 in Kraft trat. Seitdem habe es sich grundsätzlich bewährt, stellt das Sozialministerium fest. Die Erfahrungen in der Praxis bedürften aber Klarstellungen im Detail. Zudem führten die Entwicklungen der Wohnpflegelandschaft der letzten Jahre mit ihrer Tendenz zur „Ambulantisierung“ der Pflege dazu, dass oft neue und innovative Wohnpflegeformen für Menschen mit Pflegebedarf nicht mehr in die bestehende Systematik des Gesetzes passen. Es seien „Regelungslücken“ entstanden.


TOP 16, 59 und 66 Entwurf eines Gesetzes über die Zentrale Anlaufstelle für Opfer von Straftaten und deren Angehörige und die Opferschutzbeauftragte oder den Opferschutz- beauftragten des Landes Schleswig-Holstein - Opferunterstützungsgesetz (OuG), Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/3411), Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 19/3723), Tätigkeitsbericht 2020/2021 der Zentralen Anlaufstelle für Opfer von Straftaten und deren Angehörige und der Opferschutzbeauftragten des Landes Schleswig-Holstein, Bericht der Landesregierung (Drs. 19/3479), 5. Opferschutzbericht, Bericht der Landesregierung (Drs. 19/3693), geplanter Aufruf 16:20 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Landesregierung legt den „Tätigkeitsbericht 2020/2021 der Zentralen Anlaufstelle für Opfer von Straftaten und deren Angehörige und der Opferschutzbeauftragten“ vor. Bei den Zentralen Anlaufstelle habe sich laut Bericht gezeigt, dass der Austausch mit anderen Opferhilfeeinrichtungen dazu beiträgt, den Betroffenen schnell helfen zu können. Die seit Sommer 2020 tätige Opferschutzbeauftragte des Landes, Ulrike Stahlmann-Liebelt, gibt an, sich trotz der widrigen Arbeitsumstände aufgrund der Pandemie gut in Schleswig-Holstein etabliert und ein Netzwerk aufgebaut zu haben. In ihrem ersten Amtsjahr erreichten Stahlmann-Liebelt 136 Hilfegesuche. „Hauptsächlich handelte es sich dabei um Vermittlungsanliegen und Fragen nach finanziellen Hilfen sowie um allgemeine Fragen sowohl zur Anzeigenerstattung als auch zum generellen Ablauf von Ermittlungs-und Strafverfahren“, ist dem Bericht zu entnehmen. In 25 Fällen 11

kontaktierten andere Opferhilfeeinrichtungen, Rechtsanwälte oder Polizeibeamte das Schleswig- Holsteinische Angebot, um sich beispielsweise über die Zentrale Anlaufstelle zu informieren oder Infomaterial anzufordern.
Die Zentrale Anlaufstelle für Opfer von Straftaten und deren Angehörige ist seit dem 1. Juli 2020 im Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz ansässig. Zugleich war das Amt eines ehrenamtlichen Opferschutzbeauftragten geschaffen und die Juristin Stahlmann-Liebelt zur ersten Beauftragten in Schleswig-Holstein ernannt worden. Die Zentrale Anlaufstelle und die Opferschutzbeauftragte sollen Opfern von Strafteten schnell und gezielt staatliche Hilfe und Unterstützung zukommen lassen. Sie haben laut dem vorliegenden Tätigkeitsbericht die „Aufgabe, Strategien zur Bewältigung von Großschadenslagen mit dem Schwerpunkt Opferbetreuung zu entwickeln. Daneben galt es, einen Platz in der schon vorhandenen Opferhilfelandschaft zu finden“. Die Einrichtung beider Hilfsangebote geht auf den Terroranschlag auf dem Breitscheidplatz in Berlin im Dezember 2016 zurück.
Mit in die Debatte fließt der im Februar erschiene Opferschutzbericht der Landesregierung ein. Auf knapp 250 Seiten listet die Regierung die Entwicklung der letzten fünf Jahre auf – von dem Aspekt Kriminalität über die Bereiche Justiz, Prävention bis hin zu Hilfsangeboten. Bei den umgesetzten Maßnahmen zur Optimierung der Opferhilfe und des Opferschutzes in Schleswig-Holstein hebt die Landesregierung beispielhaft die Einrichtung der Zentralen Anlaufstelle für Opfer im Justizministerium sowie die zeitgleiche Ernennung der unabhängigen Beauftragten hervor. Auch die Präventionsarbeit hierzulande sei erneut in den Fokus gerückt worden, heißt es in dem Bericht. Daneben habe es seit Vorlage des letzten Opferschutzberichts im Jahr 2017 diverse auf die Verbesserung des Opferschutzes zielende Gesetzesänderungen gegeben. Die Landesregierung hebt hier insbesondere das zum 1. Juli 2022 in Kraft tretende Gesetz zur Resozialisierung und zum Opferschutz in Schleswig-Holstein hervor.


TOP 23 und 67 Endlich ökonomische Gleichstellung von Frauen und Männern schaffen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/3639), Strategie für das Land Schleswig-Holstein zur Gleichstellung von Frauen und Männern, Bericht der Landesregierung (Drs. 19/3699), geplanter Aufruf 16:50 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Das Innenministerium hat auf Beschluss des Landtages eine landesweite gleichstellungspolitische Strategie für Schleswig-Holstein auf den Weg gebracht, die im Plenum debattiert werden soll. Beteiligt an der Entstehung der „Strategie für das Land Schleswig-Holstein zur Gleichstellung von Frauen und Männern“ waren alle Ressorts der Landesregierung sowie weiterer gesellschaftlicher Akteure, Verbände und Organisationen. Die chancengerechte Beteiligung von Frauen insbesondere auf Führungsebene im öffentlichen Dienst wird als ein Schwerpunkt der gleichstellungspolitischen Arbeit der Landesregierung genannt. So sollen Frauen im öffentlichen Dienst etwa unterstützt werden, indem die Dienststellen Musterbeispiele zur Erstellung eines Frauenförderplans bekommen und die Gleichstellungsbeauftragten mit einheitlichen Arbeitsstandards gefördert werden. Die Landesregierung stellt fest: „Der Frauenanteil in 12

Geschäftsführungen und Vorständen der Unternehmen, an denen das Land maßgeblich beteiligt ist, beträgt gerade einmal 13 Prozent. In den obersten Landesbehörden ist auf Abteilungsleitungsebene nur jede fünfte Position weiblich besetzt.“
Die SPD-Fraktion will mit einem Antrag die „vollständige Gleichstellung von Frauen und Männern“ erreichen. Dabei nehmen die Sozialdemokraten insbesondere die ökonomische Situation der Geschlechter in den Blick. Die SPD fordert unter anderem „die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern weiter zu schließen, etwa durch die Weiterentwicklung des Entgelttransparenzgesetzes“. Das Entgelttransparenzgesetz stellt klar, dass Frauen und Männer für die gleiche Arbeit auch denselben Lohn erhalten müssen. Das Gesetz sieht unter anderem einen „individuellen Auskunftsanspruch“ vor: In Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten können Frauen und Männern Kriterien und Verfahren ihres Einkommens und das Durchschnittsgehalt ihrer Kolleginnen und Kollegen erfragen.
Laut einer Erhebung des Statistischen Bundesamtes aus dem vergangenen Jahr beträgt die durchschnittliche Lohnlücke zwischen Frauen und Männern in Deutschland 18 Prozent. Frauen erhielten nach Angaben der Wiesbadener Behörde mit durchschnittlich 19,12 Euro brutto pro Stunde 4,08 Euro weniger als Männer (23,20 Euro). Ein Jahr zuvor hatte die Differenz 4,16 Euro betragen. Ein Teil dieser Lohnlücke zwischen Frauen und Männern lässt sich auf sogenannte strukturelle Unterschiede zurückführen. Viele Frauen erlernen Berufe, die schlechter bezahlt sind, arbeiten seltener in Führungspositionen und häufiger in Teilzeit oder in Minijobs.



Freitag, 25. März, 10 bis 16 Uhr



TOP 46 Familien in Schleswig-Holstein in den Mittelpunkt stellen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/3738), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Kurz vor der Landtagswahl im Mai verlangt die SPD-Fraktion, dass sich die Landesregierung für familienpolitische Vorhaben auf Bundesebene einsetzt. Dazu gehört unter anderem die Einführung einer Kindergrundsicherung, die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz und die Erhöhung der Kinderkrankentage pro Kind und Elternteil. Des Weiteren wollen die Sozialdemokraten, dass auf Landesebene Familien „in den Mittelpunkt der Politik“ gestellt werden. Hierzu gehört die Umsetzung der Beitragsfreiheit bei Kitagebühren oder die Schaffung von mietpreisgebundenen Wohnraum für Familien. 13

Im Bund hatte sich die Koalition aus SPD, Grünen und FDP bereits auf die Einführung einer solchen Kindergrundsicherung geeinigt und im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Eine Einführung steht noch aus.


TOP 24 Innovationspreis für die maritime Wirtschaft, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/3646), Alternativantrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/3655), geplanter Aufruf 10:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die maritime Wirtschaft spielt für Schleswig-Holstein als Land zwischen den Meeren eine besondere Rolle. Zugleich ist klar: Große Teile der Umweltbelastungen entstehen durch die Antriebe, die verwendeten Materialien und Rohstoffe sowie bei der Instandhaltung und Entsorgung der Schiffe. Insbesondere hier seien wesentliche Emissionsreduktionen möglich, meinen CDU, Grüne und FDP und wollen daher für neue Ideen beim Bau und Betrieb von Schiffen einen Innovationspreis ausloben. Die Landesregierung soll diese Auszeichnung insbesondere für Unternehmen mit Sitz in Schleswig-Holstein konzipieren, „welche in zukunftsgerichtete und nachhaltige Technologien, Materialien, Produktionsstrukturen, Betriebsmodelle und Konzeptionierung der Produkte im Sinne der Kreislaufwirtschaft investieren“. Ein Innovationspreis für die Schifffahrt setze hier öffentlich wahrnehmbare Signale, heißt es in dem vorliegenden Antrag weiter.
Auch die SPD-Fraktion ist für einen Innovationspreis, sie will aber noch mehr. So wird in einem Alternativantrag zusätzlich ein „maritimer Gipfel“ mit Vertretern der Branche, der Industrie- und Handelskammern, der Politik, Unternehmensverbänden, Gewerkschaften sowie den Kommunen gefordert. „Ziel ist, im Dialog mit allen Beteiligten Strategien zur Zukunft und nachhaltigen Förderung der Schiffbauindustrie zu entwickeln“, begründet die SPD den Vorstoß.
Laut Industrie- und Handelskammer Schleswig-Holstein hat die maritime Wirtschaft mit einem Gesamtumsatz von insgesamt jährlich 9,2 Milliarden Euro und 1.800 Unternehmen mit rund 42.000 Mitarbeitern eine hohe wirtschaftliche Bedeutung in Schleswig-Holstein. Erst im Dezember hatte das Land mehr Geld für die maritimen Studiengänge an der Hochschule Flensburg genehmigt.


TOP 26 und 39 Küstenschutz in Schleswig-Holstein – eine Generationenaufgabe, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/3668), Langfristiges Sedimentmanagement schaffen – Weltnaturerbe Wattenmeer schützen, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/3729), geplanter Aufruf 11:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
CDU, Grüne und FDP wollen den Generalplan Küstenschutz fortschreiben, der als Konsequenz aus der schweren Sturmflut im Jahr 1962 entstanden ist. Dieser soll weiterhin über das nationale Förderinstrument „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ von Bund und Land finanziert werden. Die „drohenden Folgen des Klimawandels 14

mit dem daraus resultierenden Anstieg des Meeresspiegels“ sollen zukünftig in die Planungen des Küstenschutzes miteinbezogen werden. Der Antrag benennt verschiedene Maßnahmen, wie etwa die Erhöhung der Landesschutzdeiche und sie als „Klimaschutzdeiche“ fit zu machen.
Zuletzt richtete Mitte Februar Orkantief „Zeynep“ in Schleswig-Holstein wieder schwere Schäden an. Besonders stark betroffen sind die Nordseeinseln und Halligen, aber auch an der Ostseeküste gab es großflächige Sandverluste an den Stränden. Die Landesregierung hat bereits einen Sonderfonds mit bis zu 2,5 Millionen Euro für die Beseitigung der Schäden aufgelegt, um den Kommunen unter die Arme zu greifen ‒ auch mit Blick auf die anstehende Tourismussaison. 500.000 Euro von der Summe sind für Küstenschutzmaßnahmen reserviert.
Mit in die Debatte fließt ein weiterer Antrag der Koalitionsfraktionen ein, in dem die geplante Verklappung von Baggergut aus dem Hamburger Hafen vor der Vogelschutzinsel Scharhörn „zur Kenntnis“ genommen und einer Gefährdung des Weltnaturerbes Wattenmeer „entschieden“ entgegengetreten wird. Hamburg wird aufgefordert, „ein langfristiges Sedimentmanagement in enger Abstimmung mit den Ländern Schleswig-Holstein, Niedersachsen und dem Bund zu entwickeln, das im Einklang mit den Herausforderungen des Klimawandels und dem Schutz des Wattenmeeres steht“, heißt es weiter in dem Antrag. Inzwischen ist die Hansestadt von ihrem auch bei Umweltschützern umstrittenen Plan, das Baggergut vor der Insel Scharhörn zu verklappen, vorerst abgerückt. Stattdessen ist nun eine Alternative gefunden worden, teilte die Hamburger Wirtschaftsbehörde am 17. März mit. Zumindest bis Mitte April soll der Schlick zu der bislang vom Bund genutzten Verbringstelle Neuer Luechtergrund gebracht werden. Mit dieser Lösung will Hamburg Zeit gewinnen, die zum Teil kritischen Stellungnahmen zu den Schlickplänen vor Scharhörn zu bewerten. Ein Gutachten der Hamburger Hafenbörde HPA hatte ergeben, dass die Verklappung vor Scharhörn ökologisch unbedenklich sei. Scharhörn gehört zum Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer und mit den Nationalparks der Nachbarländer Schleswig-Holstein und Niedersachsen zum Unesco-Weltnaturerbe Wattenmeer. Die Stelle, wo der Schlick versenkt werden soll, liegt laut der Hamburger Wirtschaftsbehörde allerdings nördlich von Scharhörn außerhalb des Nationalparks.
Zustimmung zu der Aufschiebung des Scharhörn-Planes signalisierte Schleswig-Holstein Umweltminister Jan Philipp Albrecht (Grüne): „Es ist gut, dass Hamburg nach deutlicher Kritik aus Niedersachsen und Schleswig-Holstein von der Verklappung seines Hafenschlicks bei Scharhörn absieht“, teilte er mit.


TOP 31 Abschlussbilanz: Schulische Inklusion in der 19. Legislaturperiode, Antrag der Fraktion der SPD und der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/3704), geplanter Aufruf 11:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die SPD-Fraktion, die der Landesregierung zuletzt öffentlich Versäumnisse bei der Umsetzung der Inklusion an Schulen vorgeworfen hatte, fordert die Landesregierung jetzt auf, im Plenum zu dem Thema Stellung zu beziehen. CDU-Bildungsministerin Karin Prien soll unter anderem darlegen, wie es in dieser Legislaturperiode „zu einer Steigerung der Exklusionsquote in Schleswig-Holstein 15

kommen konnte“ und welche Verbesserungen Jamaika in ihrer Regierungszeit in den Bereichen Schulbegleitung und Schulassistenz erreicht habe. Anfang Februar hatte der SPD-Bildungspolitiker Martin Habersaat der Landesregierung Stillstand bei der besseren Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Schulunterricht vorgeworfen. Bei der Schulbegleitung und der Schulassistenz sei in der seit 2017 regierenden Jamaika-Koalition nichts passiert. Er nahm damit auch die Kritik der Behindertenbeauftragten Michaela Pries auf, die auf Probleme der Inklusion in den Schulen trotz finanzieller Anstrengungen hingewiesen hatte. Es müsse überprüft werden, ob Schüler mit Behinderungen nicht demotiviert werden, sondern eine Teilhabe an Bildung auch vollumfänglich genießen können, so Pries.
Laut einem Bericht der Landesregierung kletterte die Zahl der Schüler an Förderzentren um 190 auf gut 5.300. Die Zahl inklusiv beschulter Kinder und Jugendlicher nahm dagegen um rund 30 auf 11.550 ab. Ihr Anteil an der Gesamtzahl der Schüler mit Förderbedarf ging von 69,2 Prozent im Vorjahr auf 68,4 Prozent im Schuljahr 2020/21 zurück. Dementsprechend stieg die Exklusionsquote von 30,8 auf 31,6 Prozent.


TOP 29 Erhalt, Ausbau und Unterstützung von freigemeinnützigen und kommunalen Krankenhäusern und medizinischen Versorgungszentren, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/3702), geplanter Aufruf 14:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die SPD will Krankenhausschließungen langfristig vorbeugen und fordert die Landesregierung daher auf, „die Landeskrankenhausplanung nach den Erfahrungen der Corona-Pandemie zukunftsfähig zu überarbeiten und dem Landtag dafür ein Konzept vorlegen“. Die vielfältige Krankenhauslandschaft in Schleswig-Holstein habe sich bewährt und müsse erhalten werden. Die Landesregierung soll dabei ihren Fokus darauf legen, „eine flächendeckende, stationäre Versorgung sicherzustellen und insbesondere kommunale sowie frei gemeinnützige Krankenhäuser zu erhalten und zu sichern“. Insbesondere öffentliche Krankenhäuser würden das Gemeinwohl stärken, heißt es in dem Antrag. Mit Blick auf die Finanzierung bitten die Sozialdemokraten die Landesregierung, sich auf Bundesebene für eine Weiterentwicklung der Finanzplanung einzusetzen, „sodass die Grundkosten der Krankenhäuser angemessen finanziert werden“.
Das Thema ist nicht neu: Auch Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) fordert seit Längerem eine Reform der Krankenhausfinanzierung und eine Abkehr vom Fallpauschalen-System. Nötig sei eine Basisfinanzierung der Standorte, um die Grundversorgung auch in der Fläche dauerhaft sicherzustellen. Rund 60 Prozent der Kliniken in Deutschland hatten im vergangenen Jahr mit wirtschaftlichen Verlusten zu kämpfen. Zudem hat sich die Personalsituation in der Pflege zugespitzt. Das ergab das Krankenhaus-Barometer des Deutschen Krankenhausinstituts (DIK) Ende Dezember. Vier von fünf Kliniken haben demnach Probleme, offene Pflegestellen auf ihren Allgemein- und Intensivstationen zu besetzen.
Bundesweit sind der Klinik-Umfrage zufolge rund 22.300 Pflegestellen nicht besetzt. Seit 2016 habe sich die Zahl verdreifacht. Jedes zweite Krankenhaus erwarte in den nächsten drei Jahren, 16

dass sich die Personalsituation in der Pflege verschlechtert. Zum Befragungszeitraum hatten 84 Prozent der Krankenhäuser Probleme, offene Pflegestellen auf Allgemeinstationen zu besetzen. In Deutschland gibt es rund 1.900 Krankenhäuser mit fast 500.000 Betten.
TOP 65 Schleswig-Holstein in Europa – Europapolitische Schwerpunkte, Bericht der Landesregierung (Drs. 19/3680), geplanter Aufruf 14:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Corona, Umwelt- und Klimaschutz, Migration, Rechtstaatlichkeit oder die Zusammenarbeit mit Dänemark und den Ostseeanrainern gehören weiter zu den Schwerpunkten der europapolitischen Arbeit des Landes. In der Regel einmal im Jahr berichtet die Landesregierung über die Ziele ihrer Arbeit in Brüssel. Diesmal hat das zuständige Europaministerium einen 74 Seiten starken Bericht über die Periode 2021/2022 vorgelegt. Der Berichtszeitraum endet Anfang Februar 2022, daher findet der Krieg in der Ukraine noch keine Berücksichtigung. Demnach war weiterhin die COVID- 19-Pandemie das bei weitem dominierende Thema. Finanzielle und materielle Hilfeleistungen für die Mitgliedstaaten, darunter die gemeinsame Impfstoffbeschaffung, machten einen Großteil der Arbeit der EU-Organe aus. Daneben bildete die Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die EU-Finanz- und Förderperiode 2021-2027 einen weiteren Schwerpunkt, nachdem die grundlegenden politischen Einigungen hierzu noch im Jahr 2020 unter deutscher EU- Ratspräsidentschaft erzielt worden waren.
Zum Bericht gehört auch die Darstellung der Umsetzung der für die Förderpolitik des Landes unverzichtbaren Europäischen Struktur- und Investitionsfonds sowie der gemeinsamen Agrarpolitik und der INTERREG-Programme. Mit der Verabschiedung der notwendigen Fonds-Verordnungen in 2021 wurden, mit Ausnahme des Landwirtschaftsbereichs, die Voraussetzungen geschaffen, um die Programme zur Genehmigung bei der Europäischen Kommission einzureichen.
Der Europabericht im Landtag erfolgt in zwei Teilen. Neben dem „Bericht der Landesregierung zum Arbeitsprogramm der Kommission“ gibt es den „Bericht über die Europapolitischen Schwerpunkte“ im ersten Quartal jeden Jahres. In seiner Gesamtheit wird er als Zusammenfassung und Ergänzung der detaillierten Berichte der Landesregierung an den Landtag und dessen Ausschüsse im Berichtszeitraum sowie als Ergänzung der Verfahren zur gemeinsamen Identifizierung der landespolitischen Schwerpunkte in der Europapolitik und des Frühwarnsystems im Rahmen der Subsidiaritätsprüfung verstanden.
Schleswig-Holstein ist gemeinsam mit Hamburg seit 1987 über das Hanse-Office in Brüssel vertreten. Zu den Aufgaben der Einrichtung gehört die frühzeitige Information über aktuelle EU- Politiken, Rechtsetzungsverfahren und europapolitische Entwicklungen. Darüber hinaus wird von dort intensiv für die heimischen Standorte durch Veranstaltungen, Begegnungen und kulturelle Ereignisse geworben.


TOP 62 Verkehrsflussoptimierung (Verkehrsfluss optimieren, Schadstoffe reduzieren und alternative Mobilitätskonzepte voranbringen), Bericht der Landesregierung (Drs. 19/3606), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten 17

Eine Stadtbahn für Kiel, ein LKW-Leitkonzept für Neumünster oder neue technische Systeme bei der Autoverladung nach Sylt: Das sind nur drei der Vorschläge zur Verkehrsflussoptimierung in einem 22-seitigen Bericht, den das Verkehrsministerium auf Antrag der Jamaika-Koalition vorlegt. CDU, Grüne und FDP hatten bereits 2018 eine Plattform für Kommunen zum gegenseitigen Erfahrungsaustausch und zur Bestandsaufnahme bestehender Maßnahmen und System vorgeschlagen. Denn: Die Zuständigkeit für den Verkehrsfluss in Kommunen und die Umsetzung entsprechender Verkehrs- und Parkleitsysteme liegt bei den jeweiligen örtlichen Verkehrsbehörden. Es fänden allerdings kaum übergreifende Absprachen und Erfahrungsaustausche statt, hatte die Regierungskoalition damals bemängelt. Ebenso unterschieden sich die Qualitäten der Verkehrslenkung „zum Teil erheblich, unter anderem aufgrund stark unterschiedlicher finanzieller Leistungsfähigkeit, Personalausstattung und Engagements der einzelnen Städte“.
Im Februar 2019 hat Verkehrsminister Bernd Buchholz (FDP) daraufhin die Kreise und kreisfreien Städte des Landes über den Landtagsbeschluss schriftlich gebeten, in ihrer jeweiligen örtlichen Zuständigkeit vorhandene Bereiche zu identifizieren, in denen ein Bedarf zur Optimierung des Verkehrsflusses besteht und in denen technische Maßnahmen für eine Verbesserung des Verkehrsablaufs infrage kommen. Hierzu haben 13 der insgesamt 11 angeschriebenen Kreise und 4 kreisfreien Städte zahlreiche Vorschläge und Beiträge zugeliefert. Diese wurden gemeinsam mit dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein ausgewertet und thematisch sortiert. In einem weiteren Schritt haben die Kreise und kreisfreien Städte während Arbeitstagungen im Dezember 2020 und März 2021 ihre Vorschläge, Überlegungen und Maßnahmen vorgestellt. Wissenschaftlich begleitet wurden die Sitzungen durch einen Experten der Technischen Universität Braunschweig.
Das Ministerium will die Ansätze zur Verkehrsflussoptimierung weiterführen. Dazu zählen unter anderem eine Software zum Baustellenmanagement, eine Ausweitung bestehender Programme und ein verstärkter Dialog mit den Kreisen und kreisfreien Städten. Des Weiteren sei denkbar, weitere Vorhaben anzustoßen, wenn Haushaltsmittel bereitstehen, heißt es in dem Bericht. Als Beispiele werden die Ausweitung des Projektes „Smart Parking Wohnmobilparkplatz“ auf die Region Ostseeküste / Lübecker Bucht oder der Aufbau einer landesweiten Mobilitäts-App genannt.


TOP 37 Flotte.SH – Synergien für eine gebündelte Landesflotte ergebnisoffen prüfen, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/3727), geplanter Aufruf 15:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Koalitionsfraktion regen an, die bisher getrennt verwalteten Behördenschiffe in Schleswig- Holstein zusammenzulegen und einheitlich unter der „Flotte.SH“ zu managen. Dies könne in puncto Unterhalt, Organisation und Beschaffung Vorteile bringen. In einem vorliegenden Antrag verweisen CDU, Grüne und FDP auf die „Flotte Hamburg“ und bitten die Landesregierung, „ergebnisoffen zu prüfen, ob eine Etablierung der ‚Flotte.SH‘ als organisatorisch und finanziell sinnvoll angesehen wird“. Dabei soll auch ausgelotet werden, wie Kooperationsmöglichkeiten der 18

„wasserfahrzeugnutzenden Landesbehörden“ mit Einrichtungen des Bundes, der Kommunen und Hamburg bestehen könnten.
In Hamburg sind seit Juli 2017 die städtischen Schiffe in einem übergreifenden Flottenmanagement – der „Flotte Hamburg“ – gebündelt. Eigenen Angaben zufolge zählt die städtische Flotte circa 50 Schiffe. In der Mehrzahl sind dies Binnenschiffe mit sehr unterschiedlichen Funktionen – vom Lösch- und Polizeischiff über Peilschiffe bis hin zu Lotsenversetzern und Eisbrechern. Außerdem betreibt die Flotte Nassbaggergeräte, eine Schuten- Saugerstation sowie 40 Schuten. Die Teamgröße wird mit rund 130 Beschäftigten angegeben. Den größten Anteil machen dabei die Besatzungen, also Schiffsführer und Bordmechaniker, aus. Ein kleiner Stab kümmert sich um Disposition, Instandhaltungsmanagement, Neubauprojekte und Verwaltung.



Hinweis:
Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter sh- landtag.de unter plenum-online. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten. Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter okkiel.de/. 19
Reihenfolge der Beratung der 58. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt.

angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 23. März 2022 1+40 Regierungserklärung zu „Auswirkungen des Krieges in der Ukraine 126 10:00 auf Schleswig-Holstein“ sowie Antrag „Der Bundeswehr den Rücken stärken“ 21 Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Architekten- 0 12:06 und Ingenieurkammergesetzes
32+34 Schleswig-Holstein bereitet sich auf die Aufnahme von Geflüchteten in 30 15:00 Folge des Ukraine-Kriegs vor sowie Digitale Bedrohungssituation braucht eine leistungsfähige Cyberabwehr 45+47 Bericht der Landesregierung zur Situation der Geflüchteten aus der Ukrai- 60 15:30 ne in Schleswig-Holstein sowie Geflüchtete Kinder besser unterstützen 27+38 Anträge zu Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auf Wirtschaft, 64 16:30 +42+ Landwirtschaft und Energie in Schleswig-Holstein 43+44 +48 Donnerstag, 24. März 2022 20+25 Entwurf eines Nachtragshaushaltsgesetzes für das Haushaltsjahr 34 10:00 +36+ 2022, Haushaltsabschluss 2021 und weitere Anträge zu Steuern und 41 Abgaben 35 Kurzfristig bezahlbares Wohnen ermöglichen 30 10:34 2 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Brandschutzgesetzes 30 11:04 7+8 Entwurf eines Gesetzes der Alimentation von Beamtinnen und Beamten 30 11:34 sowie Entwurf eines Gesetzes zur Besoldungs- und Versorgungsanpas- sung in Schleswig-Holstein
51 Erster Parlamentarischer Untersuchungsausschuss der 19. Wahlpe- 50 15:00 riode 9+10 Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinde- 30 15:50 rungen in Schleswig-Holstein sowie Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Selbstbestimmungsstärkungsgesetzes 16+59 Entwurf eines Opferunterstützungsgesetzes mit 30 16:20 +66 Tätigkeitsbericht 2020/2021 der Opferschutzbeauftragten des Landes Schleswig-Holstein sowie 5. Opferschutzbericht der Landesregierung 23+67 Endlich ökonomische Gleichstellung von Frauen und Männern schaffen 30 16:50 sowie Strategie für das Land Schleswig-Holstein zur Gleichstellung von Frauen und Männern Freitag, 25. März 2022 46 Familien in Schleswig-Holstein in den Mittelpunkt stellen 30 10:00 24 Innovationspreis für die maritime Wirtschaft 30 10:30 26+39 Küstenschutz in Schleswig-Holstein – eine Generationenaufgabe sowie 30 11:00 Langfristiges Sedimentmanagement schaffen – Weltnaturerbe Watten- meer schützen 31 Abschlussbilanz: Schulische Inklusion in der 19. Legislaturperiode 30 11:30
29 Erhalt, Ausbau und Unterstützung von freigemeinnützigen und kom- 30 14:00 munalen Krankenhäusern und medizinischen Versorgungszentren 65 Schleswig-Holstein in Europa – Europapolitische Schwerpunkte 30 14:30 62 Verkehrsflussoptimierung (Verkehrsfluss optimieren, Schadstoffe reduzie- 30 15:00 ren und alternative Mobilitätskonzepte voranbringen) 20
37 Flotte.SH – Synergien für eine gebündelte Landesflotte ergebnisoffen 30 15:30 prüfen



Zu folgenden Tagesordnungspunkten ist eine Aussprache nicht vorgesehen:


TOP Redezeit 21 Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Architekten- und Ingeni- 0 eurkammergesetzes 60 Tierschutzbericht Schleswig-Holstein 2021 0 -Reden zu Protokoll-



Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vor- gesehen (Sammeldrucksache 19/) :


TOP 3 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Heilberufekammergesetzes 4 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen 5 Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines Versorgungsfonds für die Altersentschädigung der Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtages 6 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Investitionsbankgesetzes und des Landesverwaltungsgesetzes 11 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Schleswig-Holsteinische Landesverfas- sungsgericht 12 Entwurf eines Gesetzes zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge 13 Entwurf eines Gesetzes zum Neunten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Vorschriften in Hamburg und Schleswig-Holstein 14 Entwurf eines Gesetzes zur sozialen Sicherung von Helferinnen und Helfern unterhalb der Katastrophen- schwelle 15 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Personalräte 17 Entwurf eines Gesetzes zur Zulassung von Verfassungsbeschwerden 18 Gemeinsame Beratung a) Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der bereichsspezifischen Datenübermittlungsbefugnisse des Landesverwaltungsgesetzes in Fällen von Gewalt im sozialen Nahbereich zur Verbesserung eines institutionen- und behördenübergreifenden Informationsaustauschs b) Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Befugnisse zur Bestands- und Nutzungsdatenerhebung im Landesverwaltungsgesetz an die Neuordnung der Übermittlungsbefugnisse im Bundesrecht 19 Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der parlamentarischen Transparenz 22 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein 28 Förderaufruf Coworking Spaces für Schleswig-Holstein auf den Weg bringen 50 Öffentlicher Dienst muss Vorreiter beim Kampf gegen Rassismus und Rechtsextremismus sein 52 Gender Budgeting - Kriterien bei der Umsetzung der EU-Förderprogramme in Schleswig-Holstein stärker berücksichtigen 53 Sparerpauschbetrag deutlich erhöhen 54 Fachkräfteausbildung stärken Zukunft des „Trave-Campus“ 55 Kommunalwahlrecht für alle einführen 56 § 108 e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) verschärfen 57 Gemeinsame Beratung 21
a) Lehren aus Pandemie und Flutkatastrophe ziehen – den Katastrophenschutz in Schleswig-Holstein optimal aufstellen b) Bevölkerungsschutz im Katastrophenfall gewährleisten 58 Soziale Bodenpolitik für Schleswig-Holstein: Umsetzung des Baulandmobilisierungsgesetzes voranbrin- gen 61 Gemeinsame Beratung a) Menstruationsartikel kostenlos zur Verfügung stellen - Keine Periodenarmut in Schleswig-Holstein! b) Menstruationsartikel kostenlos zur Verfügung stellen 64 Konzept zum Schulabsentismus 68 Bericht des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein



Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen: 30 Anpassung der Vergütung für Lehraufträge an den schleswig-holsteinischen Hochschulen 33 Bericht zu den PerspektivSchulen 49 Den Ausbau von Photovoltaik gestalten – effizient, naturverträglich und flächenschonend 63 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen