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18.03.22
10:18 Uhr
Landtag

Bürgerbeauftragte begrüßt Sanktionsmoratorium und Corona-bedingte Zuschläge im SGB II

Nr. 8 / 18. März 2022

Bürgerbeauftragte begrüßt Sanktionsmoratorium und Corona-bedingte Zuschläge im SGB II

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend haben zwei Referentenentwürfe zu geplanten Gesetzesänderungen vorgelegt, die wichtige Änderungen für SGB II - Leistungsbeziehende mit sich bringen.
Eine Änderung betrifft die Sanktionen im SGB II. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2019 eine gesetzliche Neuregelung der Sanktionen im SGB II gefordert (vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 5. November 2019, Az. 1 BvL 7/16). Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat nun den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Sanktionsmoratoriums hierfür vorgelegt. Hiernach sollen die Sanktionen befristet bis zum 31. Dezember 2022 ausgesetzt werden. Danach soll das neue Bürgergeld die Mitwirkungspflichten neu regeln. Nachdem die Anzahl an ausgesprochenen Sanktionen deutschlandweit im Jahr 2020 drastisch gesunken war, stieg sie zuletzt in 2021 wieder leicht an. Die Bürgerbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni, begrüßt das Gesetzesvorhaben ausdrücklich: „Schon vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hatten wir immer wieder eine Änderung in diesem Bereich gefordert. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist dies nun längst überfällig. Ich hoffe, dass sich die neue Regierung diesem Problem mit viel Augenmaß und mit Blick auf die oft schwierige Situation der Leistungsbeziehenden annehmen wird.“
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend haben gemeinsam zudem den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Sofortzuschlages für Kinder und einer Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz) vorgelegt. Dieses Gesetz führt eine einmalige finanzielle Unterstützung in Höhe von 100 € je Person für den Kauf spezieller Hygieneprodukte und Gesundheitsartikel (insbesondere FFP2-Masken), aber auch in Folge der pandemiebedingten Inflation ein. Weiterhin sollen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die mit ihren leistungsberechtigten Eltern in einem Haushalt leben, ab Juli 2022 durch einen neuen Sofortzuschlag in Höhe von 20 € im Monat 2

unterstützt werden, bis die neue Kindergrundsicherung eingeführt ist. Dies betrifft nicht nur Leistungsbeziehende nach dem SGB II, sondern auch nach dem SGB XII, dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) oder des Kinderzuschlags.
Für Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gelten die Neuregelungen jedoch nur hinsichtlich der Einmalzahlung in Höhe von 100 €, nicht hingegen hinsichtlich der monatlichen Zahlung in Höhe von 20 € für Kinder. „Diese Ungleichbehandlung ist weder nachvollziehbar, noch auf irgendeine Weise zu rechtfertigen“, so die Bürgerbeauftragte. „An dieser Stelle muss sozialpolitisch nachgebessert werden. Es sollte keinen Unterschied machen, nach welchem Gesetz die Existenzsicherung der betroffenen Kinder erfolgt“ mahnt El Samadoni.