Lars Harms: Rechte müssen natürlich auch einklagbar sein
PressemitteilungNr. 033/2022 Kiel, 16.03.2022Pressesprecher Per Dittrich, Tel. 0431-988 1383Rechte müssen natürlich auch einklagbar seinBürgerinnen und Bürger können ihre landesspezifischen Grundrechte auchkünftig nicht vor dem Landesverfassungsgericht einklagen. Dies hat dieJamaika-Koalition heute im Innen- und Rechtsausschuss beschlossen. Hierzuerklärt der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms:Rechte, die man nicht einklagen kann, sind nur ein stumpfes Schwert. Deshalb ist es mir unbegreiflich, warum Jamaika unserem Gesetzentwurf (Drucksache 19/719, Umdruck 19/5977) heute nicht zugestimmt hat. In Schleswig-Holstein haben wir eine Reihe von landesspezifischen Grundrechten, die nur in unserem Bundesland gelten. Darunter fallen unter anderem die in der Landesverfassung garantierten Minderheitenrechte, die Inklusion und der Bereich der Digitalisierung. 2Kam es zu einer Verletzung dieser Rechte, blieb den Betroffenen der Weg vor dasLandesverfassungsgericht jedoch bisher verwehrt. Diesen völlig unlogischen Umstand hätten wir mit unserem SSW-Gesetzentwurf beheben können. Doch wir müssen leider feststellen: Das ist mit CDU, FDP und aus Koalitionsraison auch mit den Grünen nicht zumachen. Klar ist: Wir werden nach der Wahl einen neuen Anlauf unternehmen. Denn natürlich sollen Bürgerinnen und Bürger ihre Rechte auch einklagen können. Ansonsten haben die gewährten Grundrechte praktisch keinen Wert. Und das kann es doch nicht sein.