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23.02.22
16:14 Uhr
CDU

Ole-Christopher Plambeck: TOP 8: Ein großer Fortschritt für die Digitalisierung im Land!

Digitalisierung | 23.02.2022 | Nr. 62/22
Ole-Christopher Plambeck: TOP 8: Ein großer Fortschritt für die Digitalisierung im Land! Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede,
heute beraten wir in zweiter Lesung den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Digitalisierung und Bereitstellung von offenen Daten und zur Ermöglichung des Einsatzes von datengetrieben Informationstechnologien in der Verwaltung. Langer Name, aber klare Botschaft: Wir digitalisieren Schleswig-Holstein!
Die Transformation von der analogen zu einer digitalen Welt ist allgegenwärtig. Ob wir es wollen oder nicht. Es gibt keinen Weg zurück. Kein Lebensbereich bleibt unberührt. Das gilt auch für die Verwaltungen im Land.
Ein Gesetz alleine macht noch keine Digitalisierung, aber mit diesem Gesetz setzen wir Maßstäbe und legen Voraussetzungen für Verwaltungen fest, sich an die aktuellen Anforderungen anzupassen. Der sprichwörtliche „Gang“ ins Amt kann bald entfallen, weil jede Leistung von Zuhause erledigt werden kann - sei es die Beantragung eines Führerscheins, Angelscheins, die Kfz-Zulassung oder die Einreichung eines Bauantrages.
Zudem werden wir die offene Bereitstellung von Daten der öffentlichen Hand ausbauen und ein Ordnungsrahmen für den Einsatz von künstlicher Intelligenz und vergleichbaren Technologien in der Landesverwaltung schaffen.
Wir machen Digitalpolitik aus einem Guss und das, meine Damen und Herren, wurde in der Anhörung zu diesem Gesetzentwurf deutlich, ist genau der richtige Weg.
Viele positive Rückmeldungen haben wir bekommen, aber auch Hinweise, das eine oder andere anzupassen, welches wir mit unserem Änderungsantrag auch aufgenommen haben. Wir gleichen z.B. Landesrecht und Bundesrecht an. Dabei geht es unter anderem um Änderungen im Planungsrecht. Um hier Verfahrensbeschleunigung zu erreichen, passen wir die Zahl der Einwendenden, die von der Planungsbehörde anzuschreiben sind, von 300 auf 50 an. Zudem wird die Einwendungsfrist bei Erstauslegung von vier Wochen auf zwei Wochen verkürzt.
Damit der digitale Staat tatsächlich gelebt werden kann, muss das Landesrecht zudem an vielen Stellen angepasst werden. Es müssen überall


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Kai Pörksen (Pressesprecher) | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Digitalisierungshemmnisse und Schriftformerfordernisse abgebaut werden. Es geht um die Einführung von Standards wie bei der IT-Sicherheit, es geht darum, Daten öffentlich zugänglich zu machen und es geht darum, künstliche Intelligenz zu ermöglichen, aber auch zu regulieren.
Hierfür schaffen wir mit diesem Digitalisierungsgesetz die Voraussetzungen und passen weitere Gesetze an. Als Beispiele seien hier das Landesverwaltungsgesetz, das Landesfischereigesetz oder das Vermessungs- und Katastergesetz stellvertretend für viele andere genannt.
Daran sieht man: Um das große Ganze zu erreichen, nämlich die Gestaltung der fortschreitenden Digitalisierung aller Lebens-, Gesellschafts- und Wirtschaftsbereiche, muss die Modernisierung von Verwaltungsprozessen bis ins kleinste Detail gestaltet werden. Denn eines der zentralen Erfolgsfaktoren bei der digitalen Transformation in Schleswig-Holstein ist die digitale Aufstellung von Prozessen in der Verwaltung, und hier kann man klar sagen, wir machen mit diesem Gesetz einen großen Schritt nach vorne!
Dieses Gesetz ist ein großer Kraftakt und ich möchte mich bei der Landesregierung und bei den Kollegen in den Jamaika-Fraktionen bedanken.
Ich bitte um Zustimmung!
Vielen Dank.



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Kai Pörksen (Pressesprecher) | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de