Thomas Rother: SPD begrüßt neue Regelung zu Schmerzensgeldleistungen an Beamt*innen
Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 1 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de PRESSEMITTEILUNG #325 – 16. Februar 2022Thomas Rother: SPD begrüßt neue Regelung zu Schmerzensgeldleistungen an Beamt*innen Im Innen- und Rechtsausschuss wurde heute die Änderung des Landesbeamtengesetzes beraten. Hier hatte die SPD bereits vor längerer Zeit einen Gesetzesvorschlag zur Regelung von Schmerzensgeldansprüchen eingebracht. Dieser sieht die Möglichkeit vor, bei Verletzungen im Dienst, welche den Körper, die Gesundheit, die Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung der oder des Beamten betreffen, eine Entschädigung durch das Land zu leisten, wenn ein Schmerzensgeldanspruch nicht besteht oder nicht geltend gemacht werden kann. Thomas Rother, polizeipolitischer Sprecher der SPD erklärt dazu: „Die von uns eingebrachten Gesetzesänderung ermöglicht es, Beamtinnen und Beamten Entschädigungsleistungen zu zahlen, wenn ein Schädiger nicht zur Leistung verpflichtet ist. Es ist erfreulich, dass wir hier im Sinne der Polizistinnen und Polizisten zu einer gemeinsamen Regelung mit CDU, Grünen und FDP gekommen sind.“ 1