Lars Harms: Ermittlungsbeauftragte sollen die Arbeit von Untersuchungsausschüssen stärken
PressemitteilungNr. 022/2022 Kiel, 03.02.2022Pressesprecher Per Dittrich, Tel. 0431-988 1383Ermittlungsbeauftragte sollen die Arbeit von Untersuchungsausschüssen stärkenZur Vorbereitung von parlamentarischen Untersuchungsausschüssen sollenkünftig sogenannte Ermittlungsbeauftragte eingesetzt werden. Das sieht einGesetzentwurf des SSW-Landtagsvorsitzenden Lars Harms vor.Ziel des Gesetzentwurfs ist es, parlamentarische Untersuchungsausschüsse (PUA) durch bessere Vorarbeit zu stärken, etwa durch Vorab- oder ergänzende Untersuchungen zu Sachverhalten. Damit würde Untersuchungsausschüssen neben dem bereits etablierten Unterausschuss ein weiteres Instrument an die Hand gegeben, um die Ausschussarbeit zu stärken."Auf Bundesebene werden Ermittlungsbeauftragte bereits seit Jahren erfolgreich eingesetzt. Etwa in den NSU-Untersuchungsausschüssen oder zum Cum-Ex-Skandal. Und 2auch in Baden-Württemberg hat der Landtag ein entsprechendes Gesetz beschlossen",erklärt Lars Harms.Auch dort seien bereits für mehrere PUA Ermittlungsbeauftragte tätig gewesen, zumBeispiel in Besoldungsfragen."Durch Ermittlungsbeauftragte ließen sich die Ermittlungsmöglichkeiten der Untersuchungsausschüsse wesentlich erweitern, vereinfachen und sowohl effektiver als auch effizienter gestalten. Deshalb brauchen wir diese Möglichkeit auch in Schleswig- Holstein", so Harms.Der Gesetzentwurf ist als Drucksache 19/3616 im Informationssystem des Landtags abrufbar.