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27.01.22
17:29 Uhr
B 90/Grüne

Lasse Petersdotter zur Änderung des Hochschulgesetzes

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 4+5 – Änderung des Hochschulgesetzes sowie Pressesprecherin des Gesetzes über die Stiftungsuniversität zu Lübeck Claudia Jacob Landeshaus Dazu sagt der hochschulpolitische Sprecher der Düsternbrooker Weg 70 Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Lasse Petersdotter: Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 026.22 / 27.01.2022



Das Hochschulgesetz trägt die Handschrift aller Koalitionspartner*innen
Es ist gute Tradition, dass in wahrscheinlich jeder Wahlperiode eine Reform des Hoch- schulgesetzes ansteht. Natürlich machen auch wir davon keine Ausnahme. Wir haben allerdings früh transparent gemacht, dass uns keine tiefgreifende Reform vorschwebt. Stattdessen nehmen wir wichtige Verbesserungen mit eindeutigen Schwerpunkten vor. Darunter zählt das Vorbereitungssemester, durch das insbesondere MINT-Studiengänge deutlich attraktiver werden können. Dazu kommen die in der Anhörung geforderten Eig- nungstests bei internationalen Bachelor- und Masterstudiengängen. Auch die Innovati- onsklausel wurde viel diskutiert. Ich gehe davon aus, dass hier wichtige Fortschritte er- reicht werden können, wenn alle Statusgruppen an einem Strang ziehen.
Für uns Grüne war ganz besonders wichtig, die Rolle der für Diversität beauftragten Per- sonen deutlich zu stärken. Künftig werden sie den Gleichstellungsbeauftragten gleichge- stellt, ein wichtiger Schritt für die Vielfalt an unseren Hochschulen. Außerdem wird Klima- schutz und Nachhaltigkeit zu einem festen Bestandteil in den Struktur- und Entwicklungs- plänen. So werden diese Themen in jede relevante Entscheidung der Hochschulen ein- bezogen. Außerdem streichen wir die in dem Gesetzesentwurf vorgesehene Ausweitung des Einsatzbereichs von studentischen Beschäftigten im technisch/administrativen Be- reich.
Das Hochschulgesetz trägt die Handschrift aller Koalitionspartner*innen, ohne die Hoch- schulen in dieser Zeit zu überfordern oder zu überlasten.
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