Lasse Petersdotter zum Corona-Bonus
Presseinformation Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 12 + 16 – Gesetz über eine einmalige Corona-Sonder- Pressesprecherin zahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie; Zeit- und Claudia Jacob wirkungsgleiche Übernahme des Tarifabschlusses für Landeshaus Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Dazu sagt der finanzpolitische Sprecher der Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53 Lasse Petersdotter: presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de Nr. 012.22 / 26.01.2022Der Corona-Bonus ist ein wichtiges Signal in harten ZeitenSeit fast zwei Jahren fordert die Pandemie auch den öffentlichen Dienst, ständig über sich hinaus zu wachsen. Ob Polizist*innen, Lehrkräfte oder die Landtags- oder Ministeri- alverwaltung, die Mehrbelastung ist enorm und all den Beschäftigten im öffentlichen Dienst gilt unser ausdrücklicher Dank.Es ist gut, dass es eine Einigung bei den Tarifverhandlungen Ende letzten Jahres gab. Zusammen mit den bereits vereinbarten Besoldungssteigerungen von 2019 in Höhe von 0,6 Prozent erhöht sich die Besoldung ab Dezember diesen Jahres um 3,4 Prozent. Das ist eine gute Einigung in harten Zeiten.Dazu kommt ein steuerfreier Corona-Bonus in Höhe von 1.300 Euro für Vollzeitbeschäf- tigte und 650 Euro für Auszubildende. Dieser Bonus ist ein wichtiges Signal für all die, die die Mehrbelastung gestemmt haben. Und ja, nur für die. Die Forderung, dass der Corona-Bonus auch an Beamt*innen im Ruhestand gezahlt werden sollte, kann ich nicht nachvollziehen. Und ich glaube auch, dass es gesamtgesellschaftlich nicht vermittelbar wäre, insgesamt 31 Millionen Euro für Bonuszahlungen an Pensionär*innen in die Hand zu nehmen.Es geht um einen Bonus für die aktive Mehrbelastung in der Pandemie. Pensionierte Beamt*innen hatten diese Mehrbelastung in dieser Form nicht. Darum halte ich es für richtig, die Corona-Sonderzahlung nur an die sich im aktiven Dienst befindenden Be- schäftigten auszuzahlen. *** Seite 1 von 1