Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
16.12.21
17:09 Uhr
SSW

Christian Dirschauer: Die biologische Vielfalt muss uns etwas wert sein

Presseinformation
Kiel, den 16.12.2021


Es gilt das gesprochene Wort



Christian Dirschauer
TOP 20 Wildwegeplan für Schleswig-Holstein
Drs. 19/3468

„Wenn wir den Erhalt der biologischen Vielfalt wollen und unsere
Landesstrategie ernst nehmen, dann müssen wir etwas dafür tun, wir müssen
sie mit Leben füllen.“

Immer wieder wird uns vor Augen geführt, dass Lebensräume zerstört werden und der
Artenrückgang dramatisch voranschreitet. Arten die ausgestorben sind, sind für immer weg, das ist unumkehrbar. Der Verlust von Lebensräumen, Pflanzen oder Tierarten hat verschiedenste Gründe, aber ursächlich für diese Entwicklung ist in erster Linie der Mensch.
Es ist aber keine neue Entwicklung, denn bereits 1992 hat die UN ein Übereinkommen getroffen zur Sicherung der biologischen Vielfalt. Das Problem ist also schon lange bekannt und die Notwendigkeit des Handelns wurde aufgezeigt. Mit der Unterzeichnung des UN-Übereinkommens
haben sich seinerzeit alle Staaten damit verpflichtet, auf nationaler Ebene eine entsprechende Strategie zum Schutz der biologischen Vielfalt zu erarbeiten und vorzulegen. Deutschland ist dieser Verpflichtung 15 Jahre später nachgekommen und hat seine „Nationale Strategie zur
biologischen Vielfalt“ vorgelegt. Das ist gut so, aber zügig ist etwas anderes. Im Rahmen dessen hat Schleswig-Holstein in 2008 seine Pläne zur Umsetzung der nationalen Biodiversitätsstrategie vorgelegt. Jüngst hat Jamaika ihre „Landesstrategie zur Sicherung der
biologischen Vielfalt“ vorgelegt. Wir als SSW haben den integrativen und sektorübergreifenden



( ( 2

Ansatz der Landesstrategie durchaus gelobt, aber ich habe auch klar gemacht, dass es kein „weiter so“ geben darf. Wenn wir die Strategie ernst nehmen und etwas erreichen wollen, dann muss auch etwas dafür getan werden und wir müssen beweisen, dass uns die Maßnahmen zum Erhalt der
Lebensräume und Arten etwas wert sind. Bei der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes stand für uns als Küstenkoalition seinerzeit fest, dass insbesondere die Biodiversität ganz neu und umfänglich im Gesetz gedacht werden
muss. Einer dieser neuen Ansätze war daher der Biotopverbund. Auf der Grundlage des allgemeinen Grundsatzes im Bundesnaturschutzgesetz haben wir für Schleswig-Holstein jedoch mehr erreicht. Soll heißen, dass im Gesetz festgeschrieben wurde, dass „der Biotopverbund
mindestens 15 Prozent der Fläche des Landes umfasst. Innerhalb des Biotopverbundes sollen mindestens zwei Prozent der Landesfläche zu Wildnisgebieten entwickelt werden.“ Damit sind wir 5% über dem vom Bundesgesetz Geforderten und so steht es noch heute im
Landesnaturschutzgesetz. Wie bereits gesagt, wenn wir den Erhalt der biologischen Vielfalt wollen und unsere Landesstrategie ernst nehmen, dann müssen wir etwas dafür tun, wir müssen sie mit Leben füllen.
Das was wir haben müssen wir weiterentwickeln. Das gilt nicht allein für die einzelnen Biotope und Lebensräume, sondern darüber hinaus in Form der Biotopvernetzung. Lebensräume miteinander verbinden, um einen Austausch zu ermöglichen. Der wohl größte Biotopverbund hier
bei uns im Land sind unsere Knicks. Entlang der Felder und Straßen ziehen sie sich mehr oder weniger durch das gesamte Land. Aber auch bauliche Maßnahmen wie Krötentunnel oder grüne
Wildbrücken werden heute bereits vorgehalten, um bestimmten Tieren das Queren von tödlichen Hindernissen zu ermöglichen. Der Wechsel von einem Lebensraum zu einem anderen hat für die Tiere unterschiedliche Gründe. Ob es die Amphibienwanderung im Frühjahr oder im Herbst ist oder die großräumige Wanderung von Säugetieren zwischen verschiedenen Lebensräumen. Es
steckt in den Tieren drin, nur der Mensch hat mittlerweile ihre Lebensräume zerschnitten und mit teils todbringenden Hürden versehen. Hier gilt es anzusetzen. In anderen Bundesländern, wie Bayern oder Baden-Württemberg gibt es bereits vergleichbare Konzepte, um Räume oder
Landschaftsteile so zu verbinden und die Zerschneidungswirkung so zu minimieren, dass sie insbesondere dem Wanderdrang größerer Tierarten gerecht werden. Wir als SSW sehen Wildwegepläne als Teil des landesweiten Biotopverbundes und als integrativen Bestandteil
dessen. Daher begrüßen wir die Forderung nach einem Konzept, um konkrete Maßnahmen und Prioritäten zu identifizieren. Jährlich verzeichnen wir in Schleswig-Holstein rund 15.000 3

Wildunfälle mit Rehen, Wildschweinen oder Hirschen. Neben der Biotopvernetzung geht es also auch darum, bestimmte Konfliktpunkte zu entschärfen, um die Gefährdung auch der Autofahrer dort zu minimieren. Und das wäre nicht der schlechteste Nebeneffekt.


Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek/