Landesbeauftragte: Kommunale Beauftragte stärken!
14 / 26. November 2021Landesbeauftragte: kommunale Beauftragte stärken! Der Landtag lehnte heute eine gesetzliche Regelung für Kommunale Beauftragte ab. Die Landesbeauftragte Michaela Pries und die Landesarbeitsgemeinschaft der Kommunalen Beauftragten und Beiräte des Landes Schleswig-Holstein (LAG KBB) dazu: “Es ist enttäuschend, dass keine rechtliche Grundlage für die Beauftragten geschaffen wurde. Sie könnte die Rahmenbedingungen erheblich verbessern.“Die Kommunalen Beauftragen und Beiräte sind Interessenvertretungen in Kreisen, kreisfreien Städten sowie auf Ebene der Städte, Gemeinden und Ämter. Sie werden vor Ort in die Gestaltung inklusiver Prozesse eingebunden und beraten die Verwaltung und Politik. Damit kommen sie dem Auftrag aus der UN-Behindertenrechtskonvention zur Beteiligung von Menschen mit Behinderungen auf allen Ebenen der Politik nach.Auf kommunaler Ebene sind derzeit 52 Kommunale Beauftragte für Menschen mit Behinderungen aktiv. In sechs Kommunen wurden Beiräte bestellt. Diese Beiräte besitzen durch die Gemeinde- und Kreisordnung definierte Rechte und Pflichten. Sie sind in Angelegenheiten, die ihre gesellschaftliche Gruppe betrifft, zu unterrichten und besitzen ein Antrags- und Rederecht in den jeweiligen kommunalen Vertretungsgremien. Die Kommunalen Beauftragten besitzen jedoch keinen gleichen rechtlichen Status. Dennoch beobachtet die Landesbeauftragte, dass die Kommunen immer höhere Anforderungen an sie stellen. So werden sie bspw. aufgefordert, Stellungnahmen zu Förderanträgen bei Bauvorhaben in Bezug auf deren barrierefreie Gestaltung zu verfassen. „Kommunale Beauftragte werden von den Kommunen immer stärker eingebunden. Ihre genauen Rechte und Pflichten sind jedoch nur ungenügend festgelegt“, sagt die Landesbeauftragte.Die Landesbeauftragte erhält häufig Anfragen von Kommunen zur Ausgestaltung von Satzungen oder Geschäftsordnungen für die Kommunalen Beauftragten. Es ist jedoch zu beobachten, dass diese Ausgestaltung sehr von der jeweiligen politischen Ausrichtung in den Kommunen abhängig ist. Die Bestimmungen sind sehr unterschiedlich. Dadurch sind einige Beauftragte zwar bestellt, aber in ihrer Ausgestaltung des Amtes zum Teil sehr eingeschränkt. „Wir benötigen klare einheitliche Standards für die Arbeit der Kommunalen Beauftragten. Nur so kann eine inklusive Weiterentwicklung gemeinsam mit den Menschen mit Behinderungen vor Ort stattfinden“, so der Vorsitzender der LAG KBB, Kay Nitz.Die Landesbeauftragte und die LAG KBB erkennen, dass sie die Landespolitik noch nicht von der Notwendigkeit einer guten Regelung für kommunale Beauftragte überzeugen konnten. Daher wollen sie gemeinsam in der kommenden Legislaturperiode das Parlament erneut für eine gesetzliche Verankerung gewinnen.Verantwortlich für diesen Pressetext: Michaela Pries, Karolinenweg 1, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1624, Dirk Mitzloff Die Beauftragte im Internet: Link zur Internetpräsentation