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24.11.21
18:49 Uhr
B 90/Grüne

Marlies Fritzen zum Denkmalschutzgesetz

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 42 – Bericht über die Evaluation des Denkmalschutzgeset-Pressesprecherin zes Claudia Jacob Landeshaus Dazu sagt die kulturpolitische Sprecherin der Düsternbrooker Weg 70 Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Marlies Fritzen: Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 357.21 / 24.11.2021

Beim Denkmalschutzgesetz bleiben noch Hausaufga- ben übrig
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Evaluation zum Denkmalschutzgesetz der Küstenkoalition ergab ganz klar und unmissverständlich: das Gesetz ist gut. Es hat in Teilen Modellcharakter für Deutsch- land. Eine Änderung wird nicht empfohlen. Das ist nicht nur ein gutes Zeugnis, es hilft auch die Debatte um einen wirksamen Denkmalschutz im 21. Jahrhundert zu ver- sachlichen. Die Umstellung auf das deklaratorische Verfahren wird heute von nie- mandem mehr in Frage gestellt. Die Vereinbarkeit von Klimaschutz und Barrierefrei- heit mit den Interessen des Denkmalschutzes ist ein wichtiges Ziel, um Kulturgüter am Leben zu erhalten. Die Kosten für denkmalgerechte Maßnahmen müssen für die Eigentümer*innen im Rahmen des Zumutbaren bleiben. Genau diese wichtigen Re- gelungen enthält das Gesetz. Denn wenn Denkmale nicht mehr genutzt werden, ver- fallen sie und gehen unwiederbringlich verloren.
Wer den Schutz unseres kulturellen Erbes wirklich will, muss sich zu einem starken und wirkungsvollen Denkmalschutzgesetz bekennen. Dazu gehört zwingend die aus- reichende Ausstattung der Denkmalpflege mit Personal und Fördermitteln. Hier gibt es – und auch das zeigt der Evaluationsbericht – deutlichen Nachholbedarf. Die In- ventarisation ist längst nicht abgeschlossen und das geht nicht ohne fachliche Exper- tise. Die Förderung von Denkmalschutz braucht mehr Mittel, auch um Gelder aus Bundesprogrammen ins Land zu holen.
Im Fazit ist klar: das Gesetz ist gut, die Umsetzung (noch) unbefriedigend. Es bleiben also noch Hausaufgaben, die jetzt dringend erledigt werden müssen.

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