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24.11.21
15:16 Uhr
CDU

Tobias Koch: TOP 8: Konkrete Maßnahmen statt SPD-Papiertiger

Klimaschutzgesetz | 24.11.2021 | Nr. 321/21
Tobias Koch: TOP 8: Konkrete Maßnahmen statt SPD-Papiertiger Es gilt das gesprochene Wort!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren,
im Juni in den Landtag eingebracht, Beratung im Ausschuss, schriftliche Anhörung, mündliche Anhörung und jetzt im November bereits die 2. Lesung – viel schneller lässt sich ein Gesetz nicht beschließen. Das zeigt, wie ernst es uns mit der Energiewende- und Klimaschutz ist.
Und das nicht nur bei der Geschwindigkeit, sondern auch bei den Inhalten. Die im Juni eingebrachte Fassung diente noch allein dazu, die in den letzten Jahren aufgetretene Lücke bei den Klimaschutzzielen zu schließen.
Eine Lücke, die daraus resultierte, dass die SPD-Vorgängerregierung mit ihrem Energiewende- und Klimaschutzgesetz nur einen Papiertiger beschlossen hatte. Dort wurden lediglich Ziele formuliert, ohne sich um deren Umsetzung Gedanken zu machen.
Dieses Versäumnis heilen wir mit einer Reihe von konkreten Maßnahmen, die wir hier schon diskutiert haben und mit denen sowohl die Erzeugung von regenerativem Strom weiter ausgebaut, als auch ganz direkt ein Beitrag zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes geleistet wird.
Mitten in dieses Gesetzgebungsverfahren hinein hat dann die Europäische Union die Klimaschutzziele verschärft und auch der Bund hat diese höheren Ziele anschließend übernommen.
Allein mit dem Schließen der Lücke aus der Vergangenheit ist es somit nicht mehr getan. Bereits in der Juni-Debatte hatte ich deshalb deutlich gemacht, dass die höheren Klimaschutzziele natürlich auch Eingang in diese Gesetzesnovelle finden werden.
Und genau das machen wir jetzt: Wir passen die Klimaschutzziele für die Jahre 2030 bis 2045 an die heraufgesetzten Vorgaben auf Bundes- und der europäischen Ebene an. Selbstverständlich ist es unser Ziel, dass wir diese auch in Schleswig-Holstein erfüllen.


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Kai Pörksen (Pressesprecher) | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Das heißt: 65 Prozent CO2 Einsparung bis 2030, statt bisher 55 Prozent. Und das bedeutet auch, Klimaneutralität bereits 2045 - und damit fünf Jahre früher als bislang geplant.
Der Schlüssel dafür liegt zuallererst beim Bund, denn mit seinen Gesetzgebungskompetenzen verfügt er über den deutlich größeren Hebel als die Landtage in ihren Zuständigkeitsbereichen.
Die Weichen dafür hat der Bund aber auch schon gestellt: Zum einen mit der bereits im Jahr 2019 beschlossenen CO2-Bepreisung, die in den nächsten Jahren weiter aufwachsen wird.
Und zum anderen mit dem 8-Milliarden-Euro Sofortprogramm, das die Bundesregierung umgehend im Juni auf den Weg gebracht hat.
Wenn im Bundestagswahlkampf immer wieder behauptet wurde, die Bundesregierung hätte einfach nur die Ziele nach oben gesetzt, ohne irgendetwas dafür zu tun, damit diese Ziele auch erreicht werden, so ist das einfach falsch!
Von dem 8-Milliarden-Euro Sofortprogramm fließen nämlich allein 4,5 Mrd. Euro in Förder-programme für die energetische Gebäude-sanierung. 1 Mrd. Euro stellt der Bund bis 2025 für einen klimagerechten, sozialen Wohnungsbau bereit. Mit 400 Millionen Euro wird der Radverkehr gefördert, indem das Radwegenetz ausgebaut sowie Radparkplätze und Lademöglichkeiten für eBikes eingerichtet werden. Und dieses Geld kommt schon jetzt in Schleswig-Holstein an, wie Wirtschaftsminister Buchholz vor zwei Wochen verkünden konnte.
Nicht zuletzt stehen 1,5 Mrd. Euro bereit, um die Dekarbonisierung der Industrie schneller voranzubringen und die Nutzung von industrieller Abwärme zu ermöglichen.
Meine Damen und Herren, der Ansatz Förderprogramme aufzulegen, also Anreize zu schaffen, damit sich Privathaushalte und Unternehmen auf den Weg zur Klimaneutralität machen, ist dabei auch genau richtig.
Das Ordnungsrecht und gesetzliche Verbote dürfen immer erst an zweiter Stelle stehen. Sie können dann zum Einsatz kommen, wenn Ziele verfehlt wurden oder zumindest das Nichterreichen von gesetzten Zielen droht.
Allerdings wird sich noch zeigen müssen, ob die auf Bundesebene beschlossenen Maßnahmen ausreichen. Ebenso wird sich zeigen, ob in den Koalitionsverhandlungen in Berlin weitere Maßnahmen beschlossen werden und wenn ja, welche.
Dort wo wir als Land aber selbst zuständig sind, dort wo wir in eigener Verantwortung handeln können, dort wollen wir nicht länger warten. Und deshalb haben wir in den laufenden Gesetzgebungsprozess dieses Energiewende- und Klimaschutzgesetzes nicht nur die höheren Klimaschutzziele für die Jahre 2030 bis 2045 eingebracht, sondern auch weitere Maßnahmen, die wir auf Landesebene ergreifen wollen, um diese Ziele zu erreichen.


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Kai Pörksen (Pressesprecher) | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Meine Damen und Herren, mit dem veränderten Gesetzestext setzen wir uns ehrgeizige Ziele, um der Vorbildfunktion der Landesverwaltung gerecht zu werden: Nämlich die Reduzierung der Treibhausgasemissionen der Landesverwaltung bis 2030 um 65 Prozent und eine komplett CO2-freie Strom- und Wärmeversorgung der Landesliegenschaften bis zum Jahr 2040.
Um dieses Ziel zu erreichen, werden in den nächsten Jahren ganz erhebliche Investitionen in die Gebäude des Landes erfolgen müssen.
Und wir belassen es nicht bei dem bloßen Ziel, sondern wir legen ganz konkret einen CO2 Schattenpreis nach dem Referenzwert des Umweltbundesamtes zugrunde - das sind aktuell stolze 197,- Euro pro Tonne CO2.
Das Ergebnis von Wirtschaftslichkeitsberechnungen zur Gebäudesanierung wird sich mit dem Ansatz dieses CO2 Schattenpreises ganz gewaltig in Richtung energetische Sanierung verschieben und damit umfangreiche Investitionen erforderlich machen. Und Neubauten werden nach dem Gesetzestext zukünftig von vornherein nach dem Passivhaus-Standard errichtet, was ebenfalls zusätzliche Investitionen erfordert.
Wir belassen es aber nicht bei den öffentlichen Gebäuden, sondern auch die Fahrzeuge der Landesverwaltung sollen bis 2030 emissionsfrei werden.
Davon ausgenommen sind lediglich Spezialfahrzeuge wie z.B. im Katastrophenschutz, bei denen eine Umstellung auf Elektroantrieb nicht in Frage kommt. Deshalb wird eine Emissionsfreiheit in diesen Fällen erst ab dem Jahr 2035 durch alternative Kraftstoffe wie Wasserstoff oder e-Fuels angestrebt.
Neben den öffentlichen Gebäuden und den Fahrzeugen der Landesverwaltung werden wir auch den Schienenpersonennahverkehr in Schleswig-Holstein bis zum Jahr 2030 treibhausgasneutral machen – denn auch dafür ist ausschließlich das Land zuständig.
Wir würden uns wünschen, dass dieses auch beim öffentlichen Personennahverkehr der Kommunen – also im Busverkehr – gelingt. Dabei wollen wir als Land die Kommunen gerne unterstützen. Aber ich würde davon ausgehen, dass die Kommunen auch aus eigenem Antrieb heraus den Busverkehr zukünftig klimaneutral gestalten werden, unabhängig ob es dafür Fördermittel gibt oder nicht.
Meine Damen und Herren, neben den von mir genannten zusätzlichen Maßnahmen, zu denen auch noch die Ausweitung der Wärmeplanung und die Reduzierung der Büroflächen in der öffentlichen Verwaltung gehören, haben wir den Juni- Gesetzentwurf noch an einer weiteren Stelle konkretisiert, nämlich bei der Pflicht zur Erzeugung von 15% Wärme aus regenerativen Quellen, wenn in vorhandenen Wohngebäuden die Heizungsanlage komplett ausgetauscht wird.
Gerade diese Regelung hat vielfältige Diskussionen und Befürchtungen bei Hausbesitzern ausgelöst, weshalb wir darauf noch einmal besonders eingegangen sind.


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Kai Pörksen (Pressesprecher) | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Neben der technischen Lösung also z.B. durch den Einbau von Warmwasserkollektoren auf dem Dach, sah bereits der Juni-Entwurf vor, dass diese Verpflichtungen zum Teil auch durch das Erstellen eines Sanierungsfahrplanes für das Gebäude abgegolten werden kann.
Daneben war schon in der Juni-Fassung des Gesetzes eine weitere Möglichkeit enthalten, die wir bereits damals mit hinein verhandelt hatten, die sich aber nur sehr versteckt im Begründungstext wiederfand, nämlich der Abschluss von Bezugsverträgen, um auf diese Weise die 15% Vorgabe von regenerativer Wärmeerzeugung zu erfüllen.
Diese Regelung haben wir nun im Paragraphen 9 des Gesetzes mit dem neuen Absatz 8 noch einmal ganz deutlich in den Gesetzestext selbst hineingeschrieben. Das bedeutet konkret: Wer ab dem 1. Juli 2022 seine alte Heizungs-anlage komplett erneuert und wem dabei die Installation von Warmwasserkollektoren oder einer Erdwärmepumpe zu aufwendig und zu teuer ist, der kann stattdessen auch wieder eine normale Gasheizung installieren.
In diesem Fall muss jedoch der Abschluss eines Bezugsvertrages nachgewiesen werden, bei dem nicht nur normales Erdgas, sondern mit einem Anteil von 15% auch Biogas, Biomethan, grüner Wasserstoff oder ähnliches bezogen wird. Der Gasbezug ist dann zwar etwas teurer als bei reinem Erdgas, dafür spart der Hausbesitzer aber die aufwendigen Umbauarbeiten. Und für das Klima ist der Bezug von 15% Biogas genau so gut wie die Erzeugung von 15% der Wärme durch Sonnenkollektoren oder Erdwärme.
Zum Abschluss meine Damen und Herren, will ich noch darauf hinweisen, dass sich die Koalition nicht nur auf dieses neue Energiewende- und Klimaschutzgesetz verständig hat, sondern auch auf Maßnahmen zur Planungsbeschleunigung.
Auch hier wollen wir nicht länger auf bundespolitische Entscheidungen warten, sondern wollen dort handeln, wo wir dieses in eigener Zuständigkeit tun können:
Wir werden deshalb Einwendungsfristen im Rahmen von Anhörungsverfahren verkürzen. Wir werden dafür sorgen, dass die Erhebung von Einwenden auf jeden Fall auch mit einem elektronischen Formular online möglich ist. Und wir werden den Verwaltungsaufwand reduzieren, indem die Entscheidungen über eingegangene Einwendungen stärker als bisher mittels amtlicher Bekanntmachung kommuniziert werden können.
Aus formalen Gründen finden sich diese Maßnahmen nicht im Energiewende- und Klimaschutzgesetz wieder, weil es hierzu einer Änderung des Landesverwaltungsgesetzes bedarf. Dazu wird es ein separates Gesetzgebungsverfahren geben.
Langwierige Planungsverfahren sind aber für die Energiewende und den Klimaschutz genauso zu einem Verhinderungsfaktor geworden, wie sie es für den Ausbau der


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Genau das machen wir. Jamaika verbindet Ökonomie und Ökologie, wir handeln ganzheitlich und nachhaltig und stellen das mit dem neuen Energiewende- und Klimaschutzgesetz einmal mehr unter Beweis.
Dafür gilt mein herzlichen Dank Ihnen, Herr Minister Albrecht, und den Fraktionen von Grünen und FDP für das konstruktive Miteinander bei den Beratungen.



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