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24.11.21
12:58 Uhr
SPD

Martin Habersaat zu TOP 42: Denkmalschutzgesetz der Küstenkoalition ist erfolgreich

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 24. November 2021
Martin Habersaat: Denkmalschutzgesetz der Küstenkoalition ist erfolgreich TOP 42: Bericht über die Evaluation des Denkmalschutzgesetzes (Drs. 19/1450, 19/3047) „Unsere damalige Kulturministerin Anke Spoorendonk musste ein neues Denkmalschutzgesetz vorlegen, weil unter der schwarz-gelben Regierung der Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen der Eigentümer*innen und der Bewahrung der materiellen Kultur in Schleswig- Holstein aus dem Gleichgewicht geraten war. Das Leitbild der Küstenkoalition bei diesem Gesetz war nachzulesen in Artikel 14 des Grundgesetzes: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“
Bei manchem Debattenbeitrag der damaligen Opposition musste man befürchten, dass viele tausende von Eigentümer*innen in Schleswig-Holstein in den Ruin oder in die Enteignung getrieben würden. Was wurde in der Debatte nicht alles an die Wand gemalt! Gigantischer Aufbau der Denkmalschutz-Bürokratie, Stillstand im ländlichen Raum, weil jeder Bebauungsplan durch ein Verbandsklagerecht ausgehebelt werden könnte; Entrechtung der Eigentümer*innen und was nicht noch alles. Kollege Callsen wurde geradezu staatsphilosophisch, als er uns vorwarf: „Es ist ein Denken, das an einen Obrigkeitsstaat erinnert. Es ist ein Gesetz, das die Menschen nicht mitnimmt, sondern ihnen erhebliche Pflichten, Kontrollen und Einschränkungen auferlegt.“ Es hätte nur noch gefehlt, dass er mit Schiller ausgerufen hätte: „Nein, eine Grenze hat Tyrannenmacht!“
Sogar ein Ausbremsen der Erfolgsgeschichte der Energiewende in Schleswig-Holstein befürchtete Herr Callsen durch dieses Gesetz - da wusste er noch nicht, dass CDU und FDP dieses Ausbremsen später durch andere Mittel selbst erreichen würden. Und nach all dieser Theatralik legt uns die Landesregierung heute – zum besseren Verständnis der Zuhörer*innen: CDU und FDP sind an dieser Regierung nicht unwesentlich beteiligt – einen Bericht vor, der zum Denkmalschutzgesetz von 2014 folgendes sagt: - Das Denkmalschutzgesetz von 2014 ist ein sehr gutes Gesetz mit teilweise bundesweitem Modellcharakter; die Grundentscheidungen der letzten Novellierung haben sich bewährt.


1 - Das Gesetz ist geeignet, das Spannungsverhältnis zwischen Klimaschutz und Denkmalschutz interessengerecht zu lösen, es bietet Gewähr für eine klimagerechte Zukunftspolitik. - Festgestellte Defizite im Vollzug des Gesetzes können auf untergesetzlicher Ebene geregelt werden. Eine Änderung des Gesetzes wird nicht empfohlen.
Der Evaluationsbericht würdigt besonders die Rolle des Denkmalrates, mahnt aber an, die einschlägigen zivilgesellschaftlichen Organisationen noch stärker in Beschlussfassungen einzubinden, wie das in Lübeck vorbildlich geschieht. Auf das ganze Land bezogen fehlen uns, wie der SHZ schrieb, „schlagkräftige Vereine, die Baukultur ideell feiern und fördern“. Der Bericht sieht ein Vollzugsdefizit, das in der geringen personellen Ausstattung der Denkmalschutzbehörden liegt. Bundesweit hält Schleswig-Holstein die Rote Laterne beim Denkmalschutz. Das muss beklagen, wer die Heimat liebt, meine Damen und Herren von der CDU! Wir werden auf absehbare Zeit die Rückstände in der Erfassung unserer Kulturdenkmale, vor allem des Nachkriegsbestandes, nicht aufarbeiten können. Das Ziel dürfen wir aber nicht aus den Augen verlieren. Und gemeinsam müssen wir einen Blick auf die Denkmale haben, die trotz dieses Gesetzes von der Vernichtung bedroht sind, als Beispiele will ich hier das Ackerbürgerhaus in Eutin nennen, aber auch die Suck’sche Kate in Glinde. Das eine soll abgerissen werden, die andere verfällt vor den Augen einer traurigen Allgemeinheit - allerding neuerdings mit kleinem Hoffnungsschimmer.
Ich gehe davon aus, dass uns die Umsetzung dieses Gesetzes auch in der nächsten Legislaturperiode beschäftigen wird und dass wir – von welcher Kulturministerin oder welchem Kulturminister auch immer – Fortschrittsberichte entgegennehmen. Der Bericht sollte dem Bildungsausschuss überwiesen werden.“



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