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19.11.21
13:56 Uhr
B 90/Grüne

Eka von Kalben zum neuen Infektionsschutzgesetz

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Wir müssen alle Menschen Nr. 350.21 / 19.11.2021
so gut wie möglich schützen Zum gestrigen (18.11.2021) MPK-Beschluss zum neuen Infektionsschutzgesetz sagt die Vorsitzende der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Eka von Kalben:
Wir sind mitten in der vierten Welle. Die Pandemie ist auf einem Höchststand. Da mutet das geplante Auslaufen der epidemischen Lage merkwürdig an. Dennoch begrüßen wir das neue Infektionsschutzgesetz. Wir brauchen gerade jetzt eine verbindliche und rechts- sichere Grundlage, um weiterhin tun zu können, was für den Schutz der Menschen not- wendig ist. Deshalb ist es gut, das Schleswig-Holstein heute im Bundesrat zugestimmt hat. Mit den neuen, vom Bund vorgegebenen Regelungen ist die Basis für das Handeln der Länder gelegt. Zu einigen Punkten bedarf es allerdings noch konkreterer Vorgaben, zum Beispiel bei der Umsetzung von 3G am Arbeitsplatz und einer etwaigen Impfver- pflichtung in den Bereichen Gesundheit und Pflege.
Schleswig-Holstein kehrt zur Maskenpflicht in den Schulen auch im Unterricht zurück. Wir setzen die tägliche Testpflicht in der Pflege für Besucher*innen und Arbeitnehmer*innen um. 3G wird überall dort gelten, wo eine Teilnahme am öffentlichen Leben erforderlich ist, z. B. am Arbeitsplatz und im ÖPNV. Wo es um eine rein freiwillige Teilnahme geht, z. B. in den Bereichen Freizeit, Sport und Kultur, gilt 2G. Ausnahmen für Menschen, die sich nicht impfen lassen können, werden berücksichtig. Beim Boostern legen wir einen Zahn zu: Wir richten bis Anfang Dezember 26 stationäre Impfstellen ein, erhalten und vergrö- ßern das aufsuchende Angebot der mobilen Teams und setzen Anreize für Sonderimpf- aktionen am Wochenende in den niedergelassenen Praxen.
Die Orientierung von Schutzmaßnahmen an den Schwellenwerten der Hospitalisierungs- inzidenz erscheint logisch, weil die Inzidenzen allein nicht aussagekräftig sind. Allerdings spiegelt angesichts bundesweiter Verlegungen die Belegung der Krankenhäuser nicht unbedingt das regionale Geschehen ab. Unser Ziel ist und bleibt, alle Menschen so gut wie möglich zu schützen, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern und dafür Sorge zu tragen, dass so wenige Menschen wie möglich an Corona sterben. *** Seite 1 von 1