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29.10.21
12:06 Uhr
SPD

Thomas Rother zu TOP 42: Good Governance ist etwas anderes

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 29. Oktober 2021
Thomas Rother: Good Governance ist etwas anderes TOP 42: Umsetzung des § 6a Volksabstimmungsgesetz (Drs. 19/3107, 19/3347(neu))
„Vielen Dank an die Verwaltung und an die Ministerin für diesen Bericht. Sicherlich haben sich manche von Ihnen gefragt, was so ein Bericht eigentlich soll und wahrscheinlich wird sich auch kaum jemand daran erinnern, dass es da noch einen Auftrag des Parlaments an die Landesregierung gab. Und wen es interessierte, könnte nach der der Medien-Information des Innenministeriums vom 01. Oktober zu dem Schluss kommen, dass der Auftrag aus § 6a des Volksabstimmungsgesetzes nun umgesetzt sei und nunmehr auch eine elektronische Stimmabgabe bei Volkabstimmungen problemlos möglich sei. Mit dieser Regelung sollte die Möglichkeit der Eintragung durch elektronische Medien geschaffen werden, sofern die Initiatorinnen und Initiatoren einer Volksinitiative dieses wünschen. In der Landtagsdebatte vor gut sechs Jahren wurde vom piratigen Kollegen Breyer, darauf hingewiesen, dass das angekündigte Verfahren zu kompliziert sei, viele Menschen den elektronischen Personalausweis zur Authentifizierung nicht für weitere Funktionen freischalten wollen oder gar können. Eine eidesstattliche Versicherung würde doch ausreichen – wie z.B. bei EU- Petitionen. Es wäre ein einfacher weiterer „Klick“.
Der Bericht gibt an, „aus der Perspektive aller Nutzinnen und Nutzer bzw. Beteiligten dieses Verfahrens einer eingehenden Praxisprüfung unterzogen“ zu haben. Nun stellte sich mir die Frage, ob ich „alle“ sein kann. Mein Praxistest: Die Homepage zur Zeichnung zu finden ist nicht einfach – ich hatte jedoch den Link der Medien-Information, war also im Vorteil. Nach dem schnellen Durchklicken der datenschutzrechtlichen Hinweise kam ich endlich zum Vorschlag der Volksinitiative Klimaschutz. Allerdings war nur die Überschrift zu sehen, keine Verlinkung zur Initiative selbst oder gar der Hinweis, wer die Initiative auf den Weg gebracht hat. Das könnten ja auch Leute sein, mit denen ich nichts zu tun haben möchte. Weiter ging es zur Registrierung im Serviceportal, das war einfach. Für die Zeichnung brauche ich allerdings ein Upgrade über ein Lesegerät oder ein Smartphone bezüglich des elektronischen Ausweises. Also erstmal die App aufs Smartphone laden, dann - sehr große Hürde - die Mitteilung der Ordnungsbehörde zur Nutzung meines Personalausweises finden. Auch das gelang nach

1 einiger Zeit und über den Transportcode kam ich dann zur richtigen pin. Und nun wollte ich meinen Zugang zum Serviceportal upgraden, leider passte der Zugangscode – warum auch immer - nicht mehr. Also einen neuen Zugang anfordern – nach drei Versuchen gab es keine Rückmeldung des Serviceportals, es war Freitagnachmittag - vielleicht lag es daran. Am Montagmorgen dann ein neuer Versuch, die Nachricht des Serviceportals kam und ich konnte einen neuen Zugangscode festlegen. Nach dem vierten Versuch erkannte nicht nur mein Smartphone meinen Personalausweis, sondern auch die Software des Landes. Und ich konnte eine Volksinitiative zeichnen, von der ich immer noch nur die Überschrift kannte. Gut ich hab nen’ alten Apple bei dos-Rechnern sollen immerhin 5 Zeilen zu lesen sein. Ältere Software oder auch ältere Geräte scheitern allerdings oftmals komplett – wir kennen das von der Corona – App. Nettospielzeit gut 2 Stunden. Eine schlichte Unterschrift auf Papier wäre schneller gegangen. Aber immerhin bin ich jetzt registriert und der nächste Versuch geht wohl schneller. Das Verfahren wird der beabsichtigten Vereinfachung nicht gerecht. Es gibt – da hatte Patrick Breyer recht – andere Verfahren, die nicht weniger sicher sind und die nicht Personen mit älterer Soft- oder Hardware oder die Probleme mit dem E-Ausweis haben oder ihn nicht mögen, ausschließen.
Nur rund 6 % der Menschen über 16 Jahren mit deutscher Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltstitel nutzen die elektronischen Funktionen des Personalausweises. Im Nachbarland Dänemark beispielsweise sind es 85% - das wurde damals zur Begründung angeführt. Hier ist es nun einmal anders und das muss der Maßstab für Verfahrensregelungen sein. Manipulationsmöglichkeiten gibt es bei jedem Verfahren und auch auf Papier. Zudem wäre es vielleicht kostengünstiger und möglich gewesen, das elektronische Petitionsverfahren auf diese Zeichnungsmöglichkeit zu übertragen - das Bedarf der Erörterung. Den Preis für das aktuelle Verfahren können wir uns im Innen- und Rechtsausschuss auch noch nennen lassen.
Bemerkenswert ist auch die Dauer der Umsetzung eines vom Parlament beschlossenen Gesetzes durch die Regierung. Fünf Jahre dauerte das – stellen Sie sich vor, das wäre bei der Steuererhebung oder dem Haushaltsvollzug oder einer gesetzlichen Maßnahmen, die Ihnen besonders am Herzen liegt, so. Good Governance ist etwas anders. Wir tun uns leider immer noch schwer die Verwaltung an die technischen Möglichkeiten des 21. Jahrhunderts anzuschließen und an die Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden anzupassen und um die geht es schließlich – allen Digitalisierungsministerien zum Trotz. Es bleiben also nach der Berichterstattung noch eine Reihe von Fragen, die wir nach entsprechender Überweisung im Innen- und Rechtsausschuss klären sollten.“



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