Jan Marcus Rossa zu TOP 3 „Gesetz zur ambulanten Resozialisierung und zum Opferschutz“
Presseinformation Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Christopher Vogt, MdL Vorsitzender Anita Klahn, MdL Stellvertretende Vorsitzende Oliver Kumbartzky, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Nr. 291/2021 Kiel, Mittwoch, 27. Oktober 2021 Justiz/ Resozialisierungsgesetz www.fdp-fraktion-sh.de Jan Marcus Rossa zu TOP 3 „Gesetz zur ambulanten Resozialisierung und zum Opferschutz“ In seiner Rede zu TOP 3 (Entwurf eines Gesetzes zur ambulanten Resoziali- sierung und zum Opferschutz in Schleswig-Holstein) erklärt der justizpoliti- sche Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:„Schleswig-Holstein war schon in den vergangenen Jahrzehnten ein Vorzei- geland, was die Resozialisierung von Straftätern betrifft. Schleswig-Holstein hat bereits in den 90er Jahren konsequent umgesetzt, dass sich das Straf- recht nicht allein auf das Strafen beschränkt, also die Vergeltung von Un- recht, sondern auch die Resozialisierung im Blick haben muss, um neuen Straftaten vorzubeugen. Es ist mittlerweile allgemein anerkannt, dass Straf- verfolgung und Bestrafung allein keinen Erfolg haben können, wenn die Re- sozialisierung vernachlässigt wird.Immer wieder hat auch das Bundesverfassungsgericht auf den grundrecht- lich geschützten Resozialisierungsanspruch hingewiesen und entschieden, dass bereits der Strafvollzug auf dieses Ziel auszurichten ist. Der Staat ist verpflichtet, Strafgefangene dabei zu unterstützen, dass sie zukünftig ein straffreies Leben in Freiheit selbständig führen können. Es geht schlicht da- rum, den schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzugs entgegenzuwirken und die Lebenstüchtigkeit der Inhaftierten zu erhalten. In Schleswig- Holstein haben wir ein gut ausgebautes und funktionierendes System ambu- lanter Resozialisierungsmaßnahmen bestehend aus den Ambulanten Sozia- len Diensten der Justiz, insbesondere der Bewährungshilfe, und den Freien Straffälligenhilfen. Der Erfolg der Resozialisierungsarbeit wird dokumentiert durch die niedrigste Inhaftierungsquote in Deutschland. Diese Quote ist Ausweis dafür, dass Resozialisierung in unserem Land funktioniert und seit vielen Jahren erfolgreich ist.Ich hätte mir deshalb gerade mit Blick auf die handelnden Personen, die für diesen Erfolg stehen, gewünscht, dass wir mit unserem Regelungsansatz Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel, Telefon: 0431 / 988 1488, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de insbesondere bei der Neuorganisation der Bewährungshilfe von diesen Akt- euren mehr Zustimmung erfahren hätten. Ich habe persönlich, zum Teil ge- meinsam mit meinen Kollegen von CDU und Grünen, mehrere intensive Ge- spräche geführt, wie eine sinnvolle Organisationsstruktur der Bewährungs- hilfe in Schleswig-Holstein hätte aussehen können und wir haben diese Thematik auch intensiv im Innen- und Rechtsausschuss diskutiert. Leider waren die Diskussionen nicht in der Weise von Erfolg gekrönt, dass wir mit den Bewährungshelfern einen Konsens hätten herstellen können. Und des- halb möchte ich auf diese Meinungsverschiedenheiten auch noch einmal eingehen: Aus Sicht der Bewährungshilfe hat sich das sogenannte Spre- chersystem einschließlich eines fachlich vorgesetzten Richters in den Land- gerichtsbezirken bewährt. Und in der Tat sprechen die Resozialisierungser- folge eigentlich dafür, auf Änderungen zu verzichten. Allerdings spricht für die Strukturänderung, dass die Funktionen eines Fachvorgesetzten nicht wirklich durch Berufsfremde ausgeübt werden können und Richterinnen und Richter mögen zwar gute Juristen sein und aus der richterlichen Perspektive auch ein gewisses fachliches Verständnis für die Arbeit der Bewährungshilfe aufweisen. Sie sind aber dennoch keine Fachleute und verfügen eben gera- de nicht über die beruflichen Qualifikationen, die von den Bewährungshel- fern und Bewährungshelferinnen verlangt werden.Das ist auch in der mündlichen Anhörung im Innen- und Rechtsausschuss noch einmal sehr deutlich herausgearbeitet worden. Die Erfahrungen in an- deren Bundesländern, aber auch das Aufgabenverständnis der Richterinnen und Richter in ihrer Eigenschaft als Fachvorgesetzte sprachen am Ende da- für, an der Strukturänderung festzuhalten und künftig Fachvorgesetzte ein- zusetzen, die über die erforderliche berufliche Qualifikation verfügen, insbe- sondere einen Hochschulabschluss in Sozialer Arbeit. Ich habe die Erwar- tung, dass sich das neue System in der Praxis bewähren wird und ich hoffe, dass dann auch die Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer den Vor- zug der neuen Organisationsstruktur erkennen und sich mit dieser anfreun- den können. Denn eines ist klar: Die Erfolgsgeschichte der Resozialisierung in Schleswig-Holstein wird ohne die Menschen, die tagtäglich in der Bewäh- rungshilfe ihren verantwortungsvollen Dienst verrichten, nicht ohne weiteres fortgeschrieben werden können.“Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel, Telefon: 0431 / 988 1488, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de