Landtagspräsident Schlie zur heutigen Entscheidung des Landesverfassungsgerichts
Nr. 88 / 24. September 2021Landtagspräsident Schlie zur heutigen Entscheidung des Landesverfassungsgerichts„Ich begrüße das Urteil des Landesverfassungsgerichts, das die Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Landtages bestätigt, die Volksinitiative zur Regionalplanung Wind als unzulässig anzusehen“, sagte Landtagspräsident Klaus Schlie heute (Freitag) nach der Urteilsverkündung und ergänzte: „Ich möchte herausstellen, dass die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts die langjährige parlamentarische Praxis bestätigt und untermauert.“Hintergrund:Gegenstand des Verfahrens war die Zulässigkeit der Volksinitiative „Für die Durchsetzung des Bürgerwillens bei der Regionalplanung Wind“. Deren Ziel ist die Aufnahme einer Vorschrift in das Landesplanungsgesetz, nach der bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen keine Flächen für die Erforschung, Entwicklung und Nutzung von Windenergie vorgesehen werden dürfen, wenn sich die betroffenen kommunalen Gebietskörperschaften dagegen ausgesprochen haben und anderweitig genügend Flächen zur Verfügung stehen. Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat die Volksinitiative als nach Artikel 48 der Landesverfassung unzulässig angesehen. Ihr Gesetzentwurf widerspreche den Grundsätzen des Rechtsstaats.