Anita Klahn zu TOP 30 „Frauenfacheinrichtungen bedarfsgerecht finanzieren“
Presseinformation Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Christopher Vogt, MdL Vorsitzender Anita Klahn, MdL Stellvertretende Vorsitzende Oliver Kumbartzky, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Nr. 262/2021 Kiel, Mittwoch, 22. September 2021 Frauen/ Finanzierung Frauenhäu- ser www.fdp-fraktion-sh.de Anita Klahn zu TOP 30 „Frauenfacheinrichtungen bedarfsgerecht finanzieren“ In ihrer Rede zu TOP 30 (Frauenfacheinrichtungen bedarfsgerecht finanzie- ren) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:„Wir haben zuletzt in der 48. Tagung über Hilfsangebote für gewaltbetroffe- ne Frauen und Kinder in Schleswig-Holstein debattiert. Hierbei wurde klar, dass unser Hilfe- und Unterstützungssystem im Land, bestehend aus Frau- enberatungsstellen, dem KIK-Netzwerk und den Frauenhäusern, grundsätz- lich gut aufgestellt ist. Auch im Vergleich zu den übrigen Bundesländern stehen wir gut da. Insbesondere unsere Platzkostenpauschale und die Fi- nanzierung über das Finanzausgleichsgesetz (FAG) werden bundesweit als vorbildlich bezeichnet. Mit der Novellierung des FAG erhöht sich die fakti- sche Förderung in 2021 von bisher 5,6 Millionen Euro auf 7,5 Millionen Eu- ro. Zur Erinnerung: In 2009 standen für die Frauenhausarbeit und die Ver- netzungsaufgaben bei häuslicher Gewalt 4,3 Millionen Euro zur Verfügung, davon 3,25 Millionen Euro für Personal- und Sachkosten in den Frauenhäu- sern. Zusätzlich greift ab 2022 eine Kostendynamisierung von jährlich 2,5 Prozent. Wir verstetigen die zunächst für 2019 und 2020 geschaffenen 30 Sofortplätze und gerade weil wir auf Basis der Bedarfsanalyse arbeiten, schaffen wir endlich Plätze im Raum Schleswig-Flensburg und Nordfries- land. Wir stärken die Frauenberatungsstellen. Damit werden wir die Erreich- barkeit von Hilfe- und Unterstützungssystemen auch im ländlichen Raum si- cherstellen. Hier besteht immer noch ein Mangelangebot, das wir schnellstmöglich auflösen müssen. Denn die Problematik der häuslichen Gewalt ist auf dem Land nicht weniger stark ausgeprägt als in der Stadt.Als Freie Demokratin habe ich allerdings auch den Anspruch auf eine effizi- ente Gesamtstrategie. Eine Strategie, die sich klarer Zuständigkeiten und ebenso klarer Aufgabendefinitionen der inzwischen vielfältigen Hilfsangebo- te bedient. Denn nur so lässt sich die Finanzierung transparenter und nach- Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Düsternbrooker Weg, 24105 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de vollziehbarer machen und lassen sich etwaige Lücken aufdecken. So kann ein Frauenhaus heute als erste Anlaufstelle, als Akuthilfe und vorüberge- hender Rückzugsort für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder dienen. Die Beratungs- und Präventionsarbeit muss heute doch zum Ziel haben, dass die unterschiedlichen Frauen, wenn sie Hilfe benötigen, ein ihrer indi- viduellen Bedarfslage entsprechendes, differenziertes Unterstützungsange- bot erreichen können. Damit sie schnellstmöglich wieder zu einem selbst- ständigen Leben zurückfinden. Und genau dieser Aspekt geht im SPD- Antrag unter. Wo schwerpunktmäßig auf noch mehr Personal und noch mehr Geld gesetzt wird, wo wir nachweislich heute schon einen guten Per- sonalschlüssel aufweisen und umfassend Mittel zur Verfügung stellen, wird in einem Nebensatz auch die Präventionsarbeit erwähnt. Aber wiederum in sich beschränkt, denn gefördert werden sollen nur Präventions- und Öffent- lichkeitsarbeit bei den Frauenhäusern.An dieser Stelle möchte ich zwei Dinge noch einmal hervorheben: 1. Deutschland – und dazu gehört Schleswig-Holstein – hat sich mit der Unterzeichnung der Istanbul-Konvention verpflichtet, auf allen staatli- chen Ebenen alles dafür zu tun, um Gewalt gegen Frauen zu bekämp- fen, Betroffenen Schutz und Unterstützung zu bieten und Gewalt zu verhindern und gegen Täter und Täterinnen vorzugehen.2. Die Istanbul-Konvention ist aber nicht allein auf die Ausstattung von Frauenhäusern und Frauenfacheinrichtungen beschränkt. Vielmehr fordert sie mit ihren 81 Artikeln ein umfassendes Schutzkonzept, das auch die kulturell und gesellschaftlich wirksame Präventions- und Öf- fentlichkeitsarbeit mitdenkt.Die Konvention will damit auch die Gleichstellung von Mann und Frau und das Recht der Frauen auf ein gewaltfreies Leben stärken.Die Frage sollte also nicht sein: Wie schaffen wir immer mehr Frauenhaus- plätze und Beratungsangebote? Die Frage muss doch viel eher lauten: Wie gehen wir mit dem wachsenden Bedarf an Frauenfachberatung um? Welche Antworten finden wir gemeinsam, um Gewalt zu verhindern? Und hier sind wir mit unseren Konzepten an Kitas und Schulen bereits viel weiter als der SPD-Antrag suggerieren will.“Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Düsternbrooker Weg, 24105 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de