Lasse Petersdotter zur pauschalen Beihilfe für gesetzlich versicherte Beamt*innen
Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de Nr. 282.21 / 09.09.2021Unter personalpolitischen, finanzpolitischen und Gerechtigkeitsgesichtspunkten die falsche EntscheidungZur heutigen (09. September 2021) Abstimmung im Finanzausschuss über die Einfüh- rung einer pauschalen Beihilfe für gesetzlich versicherte Beamt*innen sagt der finanzpo- litische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Lasse Petersdotter:Ich bin sehr enttäuscht, dass wir die Einführung einer pauschalen Beihilfe in Schleswig- Holstein heute aufgrund der fundamentalen Ablehnungshaltung der CDU-Fraktion beer- digen mussten. In mehr als zwei Jahren Befassung im Ausschuss, zwei umfassenden Anhörungen von Expert*innen und zahlreichen Hintergrundgesprächen haben wir eigent- lich alle Bedenken und Einwände gründlich ausgeräumt. Mir fehlt das Verständnis für diese Ablehnung, die mit sachlichen Argumenten nicht zu rechtfertigen ist.Die Wahlmöglichkeit für Beamt*innen, sich gesetzlich krankenversichern zu dürfen, hätte den Landesdienst in Schleswig-Holstein attraktiver und wettbewerbsfähiger gemacht. Für viele Berufseinsteiger*innen ist dies ein wichtiges Kriterium, wie die Zahlen aus Hamburg, wo die Wahlfreiheit eingeführt wurde, eindeutig belegen. Grund dafür sind zwingende finanzielle Erwägungen oder auch schlicht der Wunsch nach Flexibilität im späteren Ar- beitsleben. Diese Menschen werden sich nun auch weiterhin lieber in anderen Bundes- ländern bewerben. Das ist eine sehr schlechte Nachricht für unser Land, das ohnehin schon zunehmend Probleme hat, genügend qualifizierte Fachkräfte anzulocken.Die pauschale Beihilfe hätte krasse Ungerechtigkeiten beseitigt, unter denen viele Be- amt*innen leiden, die aufgrund von Vorerkrankungen, Behinderung oder familiärer Situ- ation keine private Krankenversicherung zu akzeptablen Konditionen erlangen können. Diese dürfen sich durchaus bereits heute gesetzlich krankenversichern, wie Gegner*in- nen der pauschalen Beihilfe ja so gern argumentieren. Nur leider zu katastrophalen Be- dingungen: Sie müssen dann sowohl den Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmeranteil des Krankenversicherungsbeitrags selbst bezahlen, also doppelt so viel wie alle anderen. Seite 1 von 2 Die pauschale Beihilfe würde bei alledem sogar noch dem Landeshaushalt eine Menge Geld sparen. Der weitaus größere Teil der Beihilfekosten einer Beamt*in fällt in der Zeit des Ruhestands an, und gerade hier sind die privaten Krankenversicherungen sehr viel teurer als die Krankenkassen mit ihrem Solidarsystem von einkommensgekoppelten Bei- trägen. Während in der Anfangsphase, wenn die Beamt*innen noch jung sind, die Über- nahme der gesetzlichen Versicherungsbeiträge etwas teurer wäre, würde sich dies mit zunehmendem Alter umkehren und unterm Strich über die gesamte Lebenszeit zu einer erheblichen Ersparnis an Beihilfekosten führen.Etwaige Rechtliche Bedenken wurden im Verfahren ausgeräumt. Kein Mensch hätte durch die Einführung Nachteile. Lediglich die privaten Krankenversicherungen müssten dadurch stärker als bisher in einen Leistungswettbewerb treten und gehörten in der An- hörung zu den engagiertesten Gegner*innen der Reform. *** 2