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26.08.21
17:13 Uhr
B 90/Grüne

Andreas Tietze zu TOP 29: Soziale Bodenpolitik für Schleswig Holstein: Umsetzung des Baulandmobilisierungsgesetzes

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 29 – Soziale Bodenpolitik für Schleswig-Holstein: Pressesprecherin Umsetzung des Baulandmobilisierungsgesetzes Claudia Jacob Landeshaus Dazu sagt der wohnungsbaupolitische Sprecher der Düsternbrooker Weg 70 Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Andreas Tietze: Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 270.21 / 26.08.2021


Wohnungspolitik darf nicht auf Gewinnmaximierung und überhöhte Rendite ausgerichtet sein
Bauen und Wohnen ist ein bedeutendes Thema, nicht nur in dieser Legislaturperiode. Ich mache keinen Hehl daraus und sage es gleich vorweg: Das Anliegen der SPD hat unsere Sympathie. Die SPD hat sich das Baulandmobilisierungsgesetz im Bund nicht allein aus- gedacht und in weiten Teilen findet dieses Gesetz auch Grüne Zustimmung.
Der Wohnungsmarkt ist aus den Fugen geraten und zum Renditeobjekt von Spekulatio- nen geworden. Menschen mit niedrigen Einkommen geben einen großen Teil ihres Gel- des mittlerweile für die Miete aus. In unseren Kommunen gibt es bundesweit eine ange- spannte Wohnungslage. Und diese Kommunen brauchen Sonderinstrumente, um dieser Schräglage begegnen zu können. Da macht ein Umwandlungsverbot von Miet- in Eigen- tumswohnungen absolut Sinn, um bezahlbaren Wohnraum zu erhalten. Wohnungspolitik ist Sozialpolitik und darf nicht als Wirtschaftszweig angesehen werden und auf Gewinn- maximierung und überhöhte Rendite ausgerichtet sein.
Das erleichterte Vorkaufsrecht für Kommunen unterbindet im Zweifel das Zurückhalten von Flächen oder sogenannten „Schrottimmobilien“ zu Spekulationszwecken. Die Haupt- ursache der hohen Mieten sind die exorbitant gestiegenen Bodenpreise. Das zurückhal- ten von Flächen – nur zum Sinne der Spekulation – ist unethisch. Unsere Verfassung spricht davon, das Eigentum verpflichtet. Ich bin daher überzeugt, dass die kommunale Möglichkeit, das Vorkaufsrecht auszuüben, Eigentümer*innen anregt, selbst zu investie- ren und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
Sektorale Bebauungspläne, also auf Wohnraum begrenzte Planung, machen es schlank und kurzfristig möglich, im nicht überplanten Innenbereich den dringend erforderlichen, sozial geförderten Wohnraum zu schaffen. Hier wurden die Genehmigungswege ver- kürzt. Das sollten wir auch in Schleswig-Holstein umsetzen. Seite 1 von 2 Es ist allerdings auch deutlich zu sehen, dass wir Grünen an diesem Bundesgesetz nicht beteiligt waren: Die neue Gebietskategorie „Dörfliches Wohngebiet“ erleichtert es Kom- munen, im Nebeneinander von Wohnen und – landwirtschaftlicher – Nebenerwerbsnut- zung Bauland zu mobilisieren. Das entspricht nicht unserem Flächensparziel. Ebenso wenig wie die Wiederbelebung des §13b – Bauen im Außengebiet. Dieser Passus ist Gott sei Dank bis zum Ende 2022 begrenzt.
Neuausweisung ist nicht das Gebot der Stunde. Wir setzen, wie im Übrigen auch viele Verbände, auf Innenverdichtung und ich erinnere an dieser Stelle an die LBO-Änderung 2019, als wir eine weitreichende Privilegierung der Innenverdichtung beschlossen haben. Das allein reicht natürlich nicht, es war und ist aber ein wichtiger Baustein zu mehr Wohn- raum bei bestehender Infrastruktur und gleichzeitiger Ressourcenschonung. Und um die, meine Damen und Herren, kommen wir endgültig nicht mehr herum.
Wir haben uns Flächensparziele gesetzt und verhindern das Erreichen derselben gleich- zeitig. Das erscheint mit absurd. Umso mehr hat es uns Grüne gefreut, dass teilweise Kommunen selbst, als es um die Anhörung zum LEP ging, verbindliche Flächensparziele und eine Verkürzung des Zeithorizontes hierbei gefordert haben.
Aber wir sprechen heute über das Baulandmobilisierungsgesetzes – viele Aspekte darin sind aus Grüner Sicht gut und wir freuen uns auf eine genauere Befassung im Ausschuss.
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