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26.08.21
16:14 Uhr
B 90/Grüne

Marret Bohn zu TOP 19: Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige direkt auszahlen

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 19 – Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige direkt Pressesprecherin auszahlen Claudia Jacob Landeshaus Dazu sagt die sozialpolitische Sprecherin der Düsternbrooker Weg 70 Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Marret Bohn: Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 266.21 / 26.08.2021

Pflegende Angehörige brauchen neben Wertschätzung auch Entlastung
Niemand will zum Pflegefall werden und auf Unterstützung angewiesen sein. Niemand möchte anderen Menschen zur Last fallen. Aber da werden wir nicht gefragt. Unfall, Krankheit oder Alter sind dafür verantwortlich, dass Pflege und Unterstützung erforderlich werden. Im Jahr 2017 hatten 109.162 Menschen in Schleswig-Holstein einen anerkann- ten Pflegegrad, so die Pflegestatistik der Statistischen Ämter. Davon wurden 73.562 Pfle- gebedürftige zu Hause versorgt. Das sind beachtliche 67 Prozent. Nur 26.112 Menschen erhielten Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst. Die Mehrheit wird von na- hestehenden Menschen gepflegt und unterstützt. Oft sind es Ehefrauen und Töchter.
Eine immense Belastung liegt auf den Schultern von Familie, Angehörigen und Freund*innen. Das ist eine sehr große Verantwortung. Umso wichtiger ist neben der Wertschätzung auch die Entlastung dieser Angehörigen. Um den Einsatz und Pflegeauf- wand in Anspruch nehmen zu können, erhalten die pflegebedürftigen Menschen Pflege- geld. Hiermit können sie ihre pflegenden Angehörigen für die erhaltene Unterstützung materiell entlohnen.
Zusätzlich gibt es von der Pflegekasse den Entlastungbetrag von 125 Euro. Er soll er- möglichen, ergänzende Angebote durch andere Menschen in Anspruch zu nehmen, zum Beispiel im Rahmen von Nachbarschaftshilfe. Er ist gerade nicht dafür gedacht, die hauptbelasteten Pflegenden zu bezahlen. Auch nicht dafür, den vielleicht knappen Le- bensunterhalt aufzustocken.
Weil es sich um pflegebedürftige Menschen handelt, ist es wichtig, dass die zusätzlichen helfenden Hände wissen, was sie tun. Soziale Kompetenz und Kenntnis über Situationen im Pflegealltag sind erforderlich. Welche Ansprüche hier angelegt werden, wird auf Lan- desebene durch eine Verordnung geregelt. Diese befindet sich gerade in der Überarbei-
Seite 1 von 2 tung. Ziel ist es, Anforderungen und Verfahren einfacher und praxisorientierter zu gestal- ten. Zum Beispiel acht anstelle von 20 Stunden Schulung und eine zentrale Ansprech- stelle. Ich finde, das geht in die richtige Richtung.
Der SSW möchte auf das Antrags- und das Anerkennungsverfahren vollständig verzich- ten. Ich kann gut nachvollziehen, dass in einer fordernden Pflegesituation diese Anforde- rungen eine Belastung darstellen. Unnötige Bürokratie, die finden auch wir Grüne falsch. Aber ist das an dieser Stelle der Fall? Der Name der Geldleistung, über die wir diskutie- ren, ist auch ihr Programm. Mit dem Entlastungsbetrag sollen die Menschen entlastet werden, die die Laienpflege alltäglich stemmen und diejenigen, die gepflegt werden.
Niemand kann 24/7 an 30 oder mehr Tagen im Monat da sein oder ihr oder sein Bestes geben. Es ist eine temporäre Entlastung, damit die pflegenden Angehörigen eine kleine Auszeit bekommen und Kraft schöpfen können. Es ist unverzichtbar, dass Menschen, die familiär und ehrenamtlich pflegen, Auszeiten bekommen. Sonst droht ihnen der Burn Out.
Unser heutiges Thema ist nicht trivial, ganz im Gegenteil. Es ist höchst anspruchsvoll. Es geht um Menschen in einer sehr herausfordernden Situation. Es geht um Pflegebedürf- tige. Es geht um pflegende Angehörige. Es geht um deren Entlastung und Unterstützung. Und eine gut gemeinte Lösung, die nicht genau passt, kann schnell zum Bumerang wer- den. Deshalb schlage ich Überweisung in den Sozialausschuss vor.
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