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26.08.21
11:35 Uhr
SPD

Birte Pauls zu TOP 19: Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige direkt auszahlen

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 26. August 2021
Birte Pauls Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige direkt auszahlen TOP 19 Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige “Der größte Pflegedienst in Deutschland heißt: Familie. Ohne die pflegenden Angehörigen könnten viele Menschen nicht adäquat versorgt werden, weil schlicht weg nicht genügend beruflich Pflegende vorhanden sind. Deshalb brauchen die Angehörigen keine Sonntagsreden, sondern jegliche Unterstützung und Entlastung. Gleichzeitig wünschen sich die meisten Menschen, solange wie möglich selbstbestimmt in ihrem eigenen Wohnraum bleiben zu können. Sie darin zu unterstützen muss unsere Aufgabe sein. Im Jahr 2019 lebten in Schleswig-Holstein 133.349 Menschen mit Pflegebedarf, die Leistungen aus der Pflegekasse erhalten. Das waren 20% mehr als 2 Jahre zuvor. Das zeigt, wie sich demographische Kurve entwickelt. Etwa zwei Drittel, also ca. 88.000 der Pflegebedürftigen, werden zuhause gepflegt. Da ist neben der eigentlichen Pflege, die oft von Pflegediensten durchgeführt bzw. begleitet wird, auch noch vieles anderes zu organisieren: Haushalt, Einkauf, Begleitung zu Ärzten und Therapien, Teilhabe. Seit 2017 haben Menschen mit Pflegebedarf einen Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von 125€ monatlich. Das Geld kann aufgespart werden, um z.B. einen Kurzzeitpflegeplatz zu finanzieren, wenn man den denn überhaupt in Schleswig-Holstein bekommt. Das Geld kann für die Unterstützung im Alltag genutzt werden. Die Hürden für die Angebote zur Unterstützung im Alltag sind in den Anforderungen der Qualifizierung allerdings hoch. Brauche ich für einen Einkauf überhaupt eine Qualifizierung? Deshalb bieten viele Menschen z.B. den Einkauf im Rahmen der Nachbarschaftshilfe an. Es scheint Pläne des Ministeriums zu geben, diese Hürden abzubauen. Ich würde mich freuen, wenn der Minister uns im nächsten Ausschuss darüber berichten könnte. Denn bislang heißt auf der Seite des Ministeriums:
„Das Land Schleswig-Holstein stellt für eine solche Anerkennung Bedingungen an die Qualifikation der Leistungserbringer, um eine gute Qualität in der Pflege sicher zu stellen“



1 Die anfallenden Kosten müssen erst vorgestreckt und werden anhand eines Nachweises von der Pflegekasse erstattet. Dieser Prozess kann vor allem ältere Menschen überfordern. Eine Alternative dazu ist die Abtretungserklärung. Der Anspruch auf die Betreuungs- und Entlastungsleistungen wird mit dieser Erklärung an den Pflegedienst oder die Person abgetreten, von der die Leistungen übernommen werden. Und das wiederum heißt, dass das Geld von 125€ monatlich direkt an diesen Leistungserbringer, z.B. die Tagespflegeeinrichtung gezahlt wird. D.h. aber auch, dass der Mensch mit Pflegebedarf wenig Kontrolle über die Abrechnung hat. Wenn ich Leistungen über einen Pflegedienst bestelle, sind diese meist teurer als über organsierte Nachbarschaftshilfen oder zugelassene Vereine. Zertifizierte Alltagsbegleiter nach § 45 b SGB XI nehmen bis zu 30 € die Stunde. Warum liste ich diese Detailfragen auf? Weil die Menschen mit Pflegebedarf genau damit zu kämpfen haben, wenn sie dieses, ihnen zustehende Entlastungsbudget beantragen wollen. Und deshalb sind wir vom Ansatz her ganz beim Antrag vom SSW.
Der Weg zum Entlastungsbudget ist zu bürokratisch und die Hürden zu hoch. Es braucht eine Vereinfachung im System. Eine direkte Überweisung des Betrages zur freien Verfügung ohne Nachweis kann allerdings auch nicht die Lösung sein. Damit würden wir einen Schwarzmarkt subventionieren, der ohne jegliche Qualifikation auskommt. Gerade im Umgang mit dementiell erkrankten Menschen braucht man doch etwas Basiswissen. Und hier liegt der Spagat. Begleite ich einen dementiell Erkrankten regelmäßig zum Arzt oder mähe ich einmal wöchentlich den Rasen beim Nachbarn mit Pflegestufe 1. Beide Leistungen sind vom Entlastungsbudget gedeckt. Beides mal leisten Menschen einen Dienst an einem anderen. Sie setzen ihre Freizeit dafür ein. Ihnen könnte aber auch etwas passieren? Ein Unfall auf dem Weg zum Arzt oder ein Stolpern im Garten. Welche Versicherung kommt dafür auf, wenn die Leistung nicht gemeldet ist? Also klares „Ja“ für eine wirkliche Entlastung, aber gerne würden wir uns intensiver über das „Wie“ unterhalten und beantragen deshalb Ausschussüberweisung.“



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