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25.08.21
16:28 Uhr
FDP

Dennys Bornhöft zu TOP 12 „Kinderwunschbehandlung bundesweit einheitlich gestalten“

Presseinformation Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Christopher Vogt, MdL Vorsitzender Anita Klahn, MdL Stellvertretende Vorsitzende Oliver Kumbartzky, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 236/2021 Kiel, Mittwoch, 25. August 2021
Soziales/ Kinderwunschbehand- lung



www.fdp-fraktion-sh.de Dennys Bornhöft zu TOP 12 „Kinderwunschbehandlung bundesweit einheitlich gestalten“ In seiner Rede zu TOP 12 (Kinderwunschbehandlung bundesweit einheitlich gestalten) erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:
„In vielen Bereichen haben wir es in den letzten Jahren geschafft, Ungleich- behandlungen aufzulösen, beispielsweise mit der Einführung der Ehe für al- le, durch welche auch gleichgeschlechtliche Paare endlich heiraten können. Doch auch in Deutschland im Jahre 2021 gibt es weiterhin Ungerechtigkei- ten und Ungleichbehandlungen, teils durch Gesetz, teils durch unterschied- liches Verwaltungshandeln oder Finanzierungsmöglichkeiten. So ein Fall ist leider die Kinderwunschbehandlung und deren Finanzierung durch die Kran- kenversicherungen; denn viel weniger Paare müssten ungewollt kinderlos sein als es heute der Fall ist.
Nach aktueller Studienlage stieg der Anteil an ungewollt kinderlosen Frauen und Männern im Alter zwischen 20 und 50 Jahren von 25 Prozent in 2013 auf nunmehr 32 Prozent in 2020 an. Dabei ist zu beobachten, dass Männer und Frauen in etwa gleich gewollt bzw. ungewollt kinderlos sind. Die unge- wollte Kinderlosigkeit, ob sie nun medizinisch indiziert oder aber an anderen Faktoren scheitert, ist damit ein wachsendes gesellschaftliches Problem, das neben volkswirtschaftlichen Implikationen vor allem auch die Alltags- wirklichkeit und damit die individuellen Lebensentwürfe vieler Menschen betrifft. Nicht nur gesellschaftlich ist das ein Problem, es ist insbesondere für die Betroffenen massiv belastend. Eine Novellierung der Förderkriterien für Kinderwunschbehandlungen ist aus Sicht der FDP überfällig. In diesem Zusammenhang müssen wir bestehende Diskriminierungen dringend been- den. Selbst im Jahr 2021 sind Alleinstehende oder homosexuelle Paare von einer finanziellen Förderung gänzlich ausgeschlossen. Der hier einschlägige § 27a SGB V erwähnt sie weiterhin nicht. Daraus spricht ein aus meiner Sicht völlig veraltetes Weltbild. Denn wer glaubt, die Fähigkeit, Verantwor- Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Düsternbrooker Weg, 24105 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de tung für ein Kind zu übernehmen, sich zu kümmern, liebevoll – oder ganz einfach ein gutes Elternteil zu sein – hänge von der sexuellen oder ge- schlechtlichen Orientierung oder dem Familienstand ab, der irrt in dieser Pauschalität völlig. Deswegen gibt es keine Rechtfertigung mehr für eine solche Unterscheidung. Wir werden uns auf Bundesebene dafür einsetzen, dass diese Faktoren nicht mehr zu einem Ausschluss der Förderung für eine Kinderwunschbehandlung führen.
Es gibt jedoch auch weitere Diskriminierungen, die ähnlich fatal wirken können. Hiermit meine ich die teils hohen Kosten, welche nicht durch die Krankenkassen erstattet werden, abhängig vom Wohnort. Dadurch, dass es keine bundesweit einheitliche Lösung staatlicher Zuschüsse gibt, kommt es zur faktischen Familienplanung nach Postleitzahl. Warum nun beispielswei- se ein Paar aus Norderstedt bei der Unterstützung des Kinderwunsches an- ders behandelt wird als in Hamburg-Schnelsen, München oder Berlin, erklärt sich nicht. Diese Kinderwunschbehandlung nach Postleitzahl, diesen Fli- ckenteppich, wollen wir dringend vereinheitlichen, zusammen mit der Ab- schaffung der Diskriminierung von Homosexuellen und Alleinstehenden.
Zuletzt möchte ich noch ein Problem benennen, das in diesem Zuge oft un- terschätzt wird: die starren Altersgrenzen. Natürlich ist mir das medizini- sche Risiko bei steigendem Alter bewusst; und auch über die Fähigkeit zur Übernahme von Verantwortung kann man bis zu einem bestimmten Alter diskutieren. Dass dies aber so starr rechtlich festgelegt wird, ohne jegliche Möglichkeit zur Abweichung, empfinde ich als mindestens schwierig. Wer mit 16 einen mittleren Schulabschluss macht und danach eine dreijährige Ausbildung abschließt, kann mit 19 voll berufstätig sein und Verantwortung übernehmen. Warum es dieser Person pauschal verboten sein soll, bspw. mit 23 Jahren – aus Gründen, das macht man ja nicht aus Spaß – eine Kin- derwunschbehandlung in Erwägung zu ziehen, ist mir schleierhaft. Das glei- che gilt für die Altersgrenze nach oben bei Frauen ab 40 Jahren. Die Orien- tierung an starren Altersgrenzen jedenfalls ist nicht mehr zeitgemäß, sie ist in Teilen auch schlichtweg realitätsfremd und diskriminierend.“



Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Düsternbrooker Weg, 24105 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de