Jan Marcus Rossa zu TOP 11 „Erhöhung der parlamentarischen Transparenz“
Presseinformation Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Christopher Vogt, MdL Vorsitzender Anita Klahn, MdL Stellvertretende Vorsitzende Oliver Kumbartzky, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Nr. 234/2021 Kiel, Mittwoch, 25. August 2021 Recht/ Nebeneinkünfte www.fdp-fraktion-sh.de Jan Marcus Rossa zu TOP 11 „Erhöhung der parlamentarischen Transparenz“ In seiner Rede zu TOP 11 (Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der parla- mentarischen Transparenz) erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP- Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:„Parlamentarische Transparenz ist wichtig. Da kann es überhaupt keinen Zweifel geben. Die Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch darauf zu erfahren, durch welche Umstände Abgeordnete in ihren Entscheidungen be- einflusst werden könnten. Die Transparenz kann also durchaus einen Bei- trag dazu leisten, dass Abgeordnete private Interessen bei ihrem Abstim- mungsverhalten hintanstellen und sich ausschließlich von Sachargumenten leiten lassen, wenn sie sich anderenfalls der Gefahr ausgesetzt sehen, ihr Mandat für eigene Interessen zu missbrauchen. Denn dafür sind wir nicht gewählt worden. Wir haben zwar ein freies Mandat erworben. Dieses haben wir aber im Interesse unserer Wählerinnen und Wähler und nicht für Eigenin- teressen einzusetzen. Aus diesem Grund bin ich ein Befürworter der parla- mentarischen Transparenz.Es ist richtig, dass wir Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in die Lis- te anzeigepflichtiger Einkünfte aufnehmen, denn auch hier bestehen persön- liche wirtschaftliche Interessen, die offengelegt werden sollten. Gleiches gilt für die Herabsetzung von Beteiligungsquoten an Unternehmen. Und richtig ist, dass das individuelle Einkommen vor Steuern anzuzeigen ist und nicht etwa Umsatzerlöse oder Unternehmensgewinne, die einem Abgeordneten nur anteilig zufließen, was hier im Haus ja auch schon einmal diskutiert wurde. Schwierig ist der Umgang mit Vortragstätigkeiten und Medienauftrit- ten. Wann liegt ein überwiegender Bezug zum Mandat vor und wann nicht? Hier hätte ich mir mehr Bestimmtheit und Klarheit gewünscht. Aber, viel- leicht helfen uns hier ja die Experten in der Anhörung mit konstruktiven Vorschlägen.Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Düsternbrooker Weg, 24105 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de Insgesamt halte ich das Gesetz für eine sinnvolle Weiterentwicklung unserer Verhaltensregeln. Ob diese in Gesetzesform gegossen werden mussten und damit auch künftige Abgeordnete binden, ist diskutiert worden. Am Ende haben wir uns für ein Gesetz entschieden, weil es eben doch mehr Gewicht hat als die von Abgeordneten verabschiedeten Verhaltensregeln. Aber als Gesetzgeber müssen wir uns auch stets fragen, ob wir mit unseren Geset- zesinitiativen nicht doch im Einzelfall über das gut gemeinte Ziel hinaus pre- schen. Auslöser war ja ein Skandal außerhalb des Landes Schleswig- Holstein, weil sich Bundestagsabgeordnete Einkünfte verschafft haben, die sie wohl nicht ohne ihr Abgeordnetenmandat hätten erzielen können und die auch die Notlage in Deutschland zu Beginn der Corona-Pandemie aus- nutzten. Ob das rechtswidrig oder sogar strafbar war, will ich hier nicht ent- scheiden. Fest steht aber, dass ein solches Verhalten moralisch und ethisch nicht zu rechtfertigen ist.Doch dürfen wir nicht die Augen davor verschließen, dass Transparenz auch missbraucht werden kann. Ich erinnere an eine Presseberichterstattung, in der nach Veröffentlichung der Nebeneinkünfte öffentlich die Frage aufge- worfen wurde, ob Abgeordnete mit höheren Nebeneinkünften ihr Abgeord- netenmandat überhaupt seriös ausüben würden. Der Gedanke, dass die Höhe der Nebeneinkünfte nichts darüber sagt, wie intensiv ein Abgeordne- ter sein Mandat wahrnimmt, ist überhaupt nicht in Erwägung gezogen wor- den. Ohne weitere Überprüfung der Einkommensart und Einkommensquelle wurden Unterstellungen publiziert, die bei näherer Befassung nicht haltbar gewesen sein dürften. Einkünfte aus Unternehmensbeteiligungen stehen in der Regel nicht in Relation zum Arbeitsaufwand, sondern sind abhängig von den Beteiligungsverhältnissen. Die damalige Berichterstattung – ausgelöst durch unbedachte Äußerungen des Präsidenten des Bundes der Steuerzah- ler – macht deutlich, wie sehr eine gut gemeinte Transparenz auch den Missbrauch solcher Daten ermöglichen kann. Es ist nicht nur unseriös, son- dern auch schlicht nicht zulässig, aus der Höhe von Nebeneinkünften auf die Intensität der Abgeordnetentätigkeit zu schließen.Solche Berichterstattungen gefährden am Ende sogar die Vielfalt in unseren Parlamenten, denn welcher Unternehmer, welcher Selbständige will sich solchen Verdächtigungen ausgesetzt sehen, wie wir sie lesen mussten. Das wäre keine gute Entwicklung, denn unsere Parlamente brauchen Vielfalt.“Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Düsternbrooker Weg, 24105 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de