Lars Harms: Wir brauchen scharfe Regelungen in Schleswig-holstein UND im Bund
PresseinformationKiel, den 25. August 2021Es gilt das gesprochene Wort.Lars HarmsTOP 11 Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der parlamentarischen Transparenz Drs. 19/3220„Es muss ganz klar sein, dass das Abgeordnetenmandat frei ist, aber eben auchfrei von finanziellen Einflüssen von außen.“Heute werden von den demokratischen Fraktionen im Landtag Regelungen vorgelegt, dieauf der einen Seite die Transparenz von sogenannten Nebentätigkeiten erhöhen und aufder anderen Seite auch die Entgegennahme von Geld in bestimmten Fällen untersagen.Die Regelungen in ihrer Gesamtheit sind schärfer gefasst als die entsprechendenRegelungen des Bundestages. Wir als SSW meinen, dass dies auch der richtige Weg ist. Esmuss ganz klar sein, dass das Abgeordnetenmandat frei ist, aber eben auch frei vonfinanziellen Einflüssen von außen.Dabei muss aber auch festgestellt werden, dass wir hier keinen konkreten Anlass zurVerschärfung haben. Im Schleswig-Holsteinischen Landtag sind bisher keine Verfehlungenbekannt geworden. Dass wir aber Verfehlungen von anderenorts zum Anlass nehmen, ( ( 2auch unsere eigenen Regelungen zu überarbeiten, erachtet der SSW als selbstverständlich.Trotzdem möchte ich aber darauf hinweisen, dass nicht jede sogenannte Nebentätigkeitzu kritisieren ist. Wenn Abgeordnete ihrer selbständigen Tätigkeit weiter nachgehen,dann tun sie es, um ihre eigene wirtschaftliche Unabhängigkeit zu bewahren, ihrepersönliche Zukunft abzusichern und manches Mal sind ja auch die Arbeitsplätze vonanderen Menschen davon abhängig. Eine unternehmerische Tätigkeit kann also durchauswichtig, notwendig und in Ordnung sein. Gleiches gilt im Übrigen auch, wenn angestelltePersonen für einen gewissen Teil weiter in ihrem Beruf bleiben. Ein Landtagsmandat istnicht auf Dauer ausgelegt, sondern man kann auch ganz schnell wieder sein Mandatverlieren. Dann ist es wichtig, dass man sein bisheriges Standbein noch hat.Es geht also vielmehr darum, dass es einerseits keine unberechtigte politischeEinflussnahme geben darf und dass es andererseits für jeden Bürger transparent seinmuss, in welchen Beziehungen Abgeordnete zu Institutionen, Organisationen, Vereinenoder Einzelpersonen stehen. Deswegen geht es also auch nicht nur um Geldflüsse,sondern auch ganz allgemein darum, wo ein Abgeordneter herkommt, in welchenVereinen er tätig ist und wem man sonst noch eine Verpflichtung gegenüber empfindenkönnte. Das alles muss transparent sein, damit die Bürger ihren Abgeordneten bessereinschätzen können. Und genau das erfüllt der heute vorgelegte Vorschlag.Aber wir regeln eben auch nur das, was wir hier vor Ort regeln können. Das heißt, wirregeln das, wofür wir eine eigene Regelungskompetenz haben. Die großen Fälle vonBestechung oder Vorteilsnahme sind mit unserem Vorschlag noch nicht geregelt. Hiermuss das Strafgesetzbuch auf Bundesebene angepasst werden. Auch dazu haben wir alsSSW einen Vorschlag eingebracht, wie wir mit einer Bundesratsinitiative hier tätig werdenkönnen. Der § 108e StGB muss geändert werden. Er muss so gefasst werden, dass jede Artder Vorteilsnahme oder Bestechung auch geahndet werden kann. Das ist heute noch nicht 3der Fall und die meisten Fälle – auch die der jüngsten Vergangenheit – fallen hier durchdas Raster. Für Beamte und öffentlich Bedienstete haben wir schon gute Regelungen. Wirmüssten diese also nur kopieren. Und warum sollte in Sachen Bestechlichkeit für einenAbgeordneten etwas anderes gelten als für einen Beamten. Das ist nichtnachzuvollziehen. Ich hoffe, dass wir hier auch schnell gemeinsam etwas auf die Beinestellen. Unser Antrag, der ja jetzt im Ausschuss ist und zu dem jetzt eine Anhörungdurchgeführt wird, ist auf jeden Fall eine gute Grundlage dafür.Es ist richtig, dass wir uns selbst scharfe Regelungen geben. Es ist aber ebenfalls richtig,dass die Bundesgesetzgebung hier auch angepasst wird. Das eine läuft ohne das andereins Leere.Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek/