Jan Marcus Rossa: In Abschiebehaft muss nur, wer sich beharrlich seiner Ausreisepflicht widersetzt
Presseinformation Christopher Vogt, MdL Vorsitzender Anita Klahn, MdL Stellvertretende Vorsitzende Oliver Kumbartzky, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Nr. 226/ 2021 Kiel, Montag, 16. August 2021 Migration/ Eröffnung AJan Marcus Rossa: In Abschiebehaft muss nur, wer sich www.fdp-fraktion-sh.de beharrlich seiner Ausreisepflicht widersetzt Zur Eröffnung der Abschiebehaftanstalt in Glückstadt erklärt der migrati- onspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:„Ein Koalitionsvertrag muss sich in der Praxis bewähren und migrationspoli- tisch hat er das getan. Mit der Abschiebehaft in Glückstadt wird eine Voll- zugspraxis der Küstenkoalition beendet, die mehr als fragwürdig gewesen ist. Migranten, die nicht freiwillig ihrer Ausreisepflicht nachkamen, wurden durch die Republik gefahren, um sie in Hafteinrichtungen anderer Bundes- länder unterzubringen, auf deren Bedingungen Schleswig-Holstein keinen Einfluss nehmen konnte. Freiheitsentziehende Maßnahmen sind in einem freiheitlichen Rechtsstaat immer hoch sensibel. Allerdings muss geltendes Recht auch durchgesetzt werden und das ist in Extremfällen manchmal nur mit Zwangsmitteln zu erreichen. Auch künftig wird die Abschiebehaft nicht der Regelfall sein, sondern trifft Menschen, die sich beharrlich weigern und sich wiederholt ihrer Ausreisepflicht entzogen haben. Jeder kann die Inhaf- tierung vermeiden oder auch beenden, wenn er freiwillig und ohne Wider- stand seiner gesetzlichen Ausreisepflicht nachkommt.Auch im Hinblick auf Abschiebungen nach Afghanistan hat sich der Jamaika- Koalitionsvertrag bewährt. Schon im Frühsommer 2017 haben wir mit unse- ren Koalitionspartnern vereinbart, dass in Länder mit einer unübersichtli- chen Sicherheitslage – Afghanistan war ausdrücklich als Beispiel genannt – nur nach einer sorgfältigen Einzelfallprüfung abgeschoben werden darf. Nach meinem Kenntnisstand hat unsere Landesregierung in den vergange- nen Jahren Abschiebungen nach Afghanistan nur nach sorgfältiger Prüfung im Einzelfall veranlasst. Jetzt aber brauchen wir keine Einzelfallprüfung mehr, denn die Lage in Afghanistan ist so unsicher, dass Abschiebungen in dieses Land nicht in Betracht gezogen werden dürfen. Wir begrüßen, dass das nicht nur unsere Landesregierung, sondern auch der Bundesinnenminis- ter so sieht.“Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel, Telefon: 0431 / 988 1488, , E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de