Jan Marcus Rossa zu TOP 4 „Entwurf eines Justizvollzugsmodernisierungsgesetzes“
Presseinformation Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Christopher Vogt, MdL Vorsitzender Anita Klahn, MdL Stellvertretende Vorsitzende Oliver Kumbartzky, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Nr. 199/2021 Kiel, Donnerstag, 17. Juni 2021 Justiz/ Justizvollzugsmodernisie- rungsgesetz www.fdp-fraktion-sh.de Jan Marcus Rossa zu TOP 4 „Entwurf eines Justizvollzugsmodernisierungsgesetzes“ In seiner Rede zu TOP 4 (Entwurf eines Justizvollzugsmodernisierungsgeset- zes) erklärt der justizpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:„Erneut beschäftigt uns der Justizvollzug in dieser Legislaturperiode. Nach- dem sich das Ministerium zunächst mit einer Personalbedarfsanalyse und einer darauf fußenden Personalstrategie befasst hat, ist es nun an der Zeit, dass wir in unserem modernen Justizvollzugsrecht die jüngsten Entwicklun- gen in Rechtsprechung und Wissenschaft unter Berücksichtigung der Er- kenntnisse aus der Strafvollzugspraxis nachvollziehen.Dieses Gesetzesvorhaben hat ein monströses Ausmaß angenommen. 594 Seiten umfasste der Regierungsentwurf inklusive Begründung. 302 Seiten stark ist die Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses und dazu kommen noch die Stellungnahmen der Experten. Es ist daher nicht möglich, das Gesetz in allen Einzelheiten im Parlament zu debattieren. Auf einige Punkte muss aber eingegangen werden: Im Zentrum jeden Strafvoll- zugs müssen Resozialisierung und Eingliederung der Gefangenen in die Ge- sellschaft stehen. Das ist die Kernaufgabe eines modernen Strafvollzugs. Es ist daher zu begrüßen, dass die sogenannte Legalprognose verbessert wird, indem die Vollzugsmaßnahmen individuell auf den jeweiligen Gefangenen ausgerichtet ausgestaltet werden. Grundlage für den Vollzugsplan ist eine Delinquenzhypothese, die zu Beginn des Vollzugs erstellt werden muss. Da- rauf beruhende Maßnahmen sind regelmäßig auf ihre Wirksamkeit sowie die Möglichkeit von Verbesserungen zu überprüfen. Nur so wird man Resoziali- sierung wirklich erreichen können.Ein anderer sehr wichtiger Aspekt ist der Opferschutz, der künftig verstärkt berücksichtigt wird. Ziel ist es, dass Gefangene befähigt werden, Empathie zu entwickeln und Verantwortung für die von ihnen zu vertretenen Folgen Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Düsternbrooker Weg, 24105 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de für die Opfer zu übernehmen. Das ist ein wichtiger Baustein für eine nach- haltige Resozialisierung. Wir waren aber auch gefordert, die höchstrichterli- che Rechtsprechung zur Fixierung umzusetzen. Obwohl mit der Unterbrin- gung im Justizvollzug die Freiheit bereits genommen worden ist, hat das Bundesverfassungsgericht keinen Zweifel daran gelassen, dass bei nicht nur kurzfristigen Fixierungen von Gefangenen eine Kontrolle durch die Gerichte notwendig ist. Unser Strafvollzugsgesetz wird künftig diese Anforderungen erfüllen. Diese und alle Änderungen sind folgerichtig wortgleich auch in den anderen Justizvollzugsgesetzen (Jugendstrafvollzugsgesetz, Untersuchungs- haftvollzugsgesetz, Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz und Jugendar- restgesetz) übernommen worden.Mein Fazit ist: Wir sichern heute ab, dass wir in Schleswig-Holstein auch weiterhin einen modernen Justizvollzug haben werden, bei dem Resozialisie- rung und Opferschutz die zentrale Rolle spielen werden. Schließlich musste aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben auch das Justizvollzugsdatenschutzgesetz novelliert werden. Hier will ich nur einen Aspekt herausgreifen, mit dem wir uns in der Koalition besonders intensiv auseinandergesetzt haben, nämlich mit dem Begriff der drohenden Gefahr. Im Polizeirecht ist es durchaus um- stritten, ob mit dem Begriff der drohenden Gefahr die Eingriffsbefugnis der Gefahrabwehrbehörde in unzulässiger Weise vorverlagert wird. Das Bundes- verfassungsgericht hat für terroristische Straftaten entschieden, dass Überwachungsmaßnahmen auch auf eine drohende Gefahr gestützt werden dürfen. Ob damit die drohende Gefahr auch im allgemeinen Polizeirecht zu- lässig ist, hat es nicht entschieden, hier bestehen aber doch erhebliche rechtliche Bedenken. Trotzdem haben wir uns nach intensiven Diskussionen dafür entschieden, dass bereits bei einer drohenden Gefahr durch die Jus- tizvollzugsbehörde Daten erhoben, übermittelt und verarbeitet werden dür- fen. Anders als im ‚normalen‘ Leben trifft den Staat im Justizvollzug eine be- sondere Schutzpflicht, die es erfordert, frühzeitig Gefahren erkennen zu können, um sie entweder überhaupt nicht entstehen zu lassen oder recht- zeitig abwenden zu können. Diese besonderen Schutzpflichten im Justizvoll- zug rechtfertigen es, Ermittlungsmaßnahmen bereits bei einer drohenden Gefahr einzuleiten.“Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Düsternbrooker Weg, 24105 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de