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17.06.21
18:15 Uhr
B 90/Grüne

Burkhard Peters zum Justizvollzugsmodernisierungsgesetz

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Es gilt das gesprochene Wort! Pressesprecherin TOP 4 – Entwurf eines Justizvollzugsmodernisierungsgeset- Claudia Jacob zes Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 Dazu sagt der innenpolitische Sprecher der 24105 Kiel Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Burkhard Peters: Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 218.21 / 17.06.2021

Justizvollzugsmodernisierungsgesetz: Eine gute Grundlage für die weitere positive Entwicklung des Strafvollzugs in Schleswig-Holstein
Sehr geehrte Damen und Herren,
Das Justizvollzugsmodernisierungsgesetz ist ein echtes Dickschiff, fast 600 Seiten stark! Es befasst sich mit allen Justizvollzugsformen des Landes und setzt außerdem die EU- Vorgaben zum Datenschutz um. Zu guter Letzt realisiert es auch noch die Vorgaben der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Fixierung im Vollzug.
Kleiner Rückblick in die 18. Wahlperiode: das Landesstrafvollzugsgesetz vom Juli 2016 aus dem Hause Anke Spoorendonk war eines der umstrittensten Gesetzesvorhaben der Küstenkoalition. Wir hatten hierzu im Landtag kontrovers geführte Debatten. Die dama- lige Opposition von CDU und FDP ließ kein gutes Haar an dem ambitionierten Gesetz. Dreh- und Angelpunkt war weniger der Inhalt, als vielmehr, dass für eine Umsetzung schlicht das erforderliche Personal fehlen würde. Kurz: das Gesetz verspreche mehr, als es in der Praxis einhalten könne.
Im Jamaika-Koalitionsvertrag wurde daher vereinbart, den tatsächlichen Mehrbedarf in den Vollzugsanstalten durch eine externe Analyse zu ermitteln und auf dieser Grundlage das Gesetz zu überprüfen. Die Studie war Anfang 2020 abgeschlossen und ergab einen tatsächlichen Personalbedarf im gesamten Haftsystem von 85 Stellen. Die Kritik der Op- position in der letzten Wahlperiode war also teilweise berechtigt. Allerdings nur insoweit, dass nur ein kleinerer Teil der Mehrbedarfe originär auf das Gesetz von 2016 zurückzu- führen ist. Es handelte sich überwiegend um schon vorher vorhandene Defizite!
Diese Personallücke ist natürlich nicht in kurzer Zeit zu schließen. Die erforderlichen
Seite 1 von 2 Kräfte müssen erst einmal gefunden und ausgebildet werden. Das haben wir hier im Landtag bereits mehrfach erörtert.
Angesichts dieser Situation hatte ich zunächst die Befürchtung, dass der Entwurf aus dem Justizministerium in dieser Wahlperiode die wichtigen Verbesserungen durch die Küstenkoalition zurücknimmt. Also beim ambitionierten Behandlungsvollzug, bei der Fa- milienorientierung, den verlängerten Aufschlusszeiten, der privaten Kleidung, der Einfüh- rung und Gewährung neuer Medien und an vielen anderen Stellen mehr. Ich kann heute feststellen, dass diese Befürchtung unbegründet war. Die wichtigen Kernelemente des Gesetzes der Küstenkoalition blieben unangetastet. Es sind sogar wichtige neue Voll- zugsschwerpunkte hinzugekommen, zum Beispiel die sehr wichtige Rolle eines guten Sportangebotes im Vollzug und die für die gelingende Resozialisierung so bedeutsame Berücksichtigung des Opferschutzes in der Vollzugsplanung.
Natürlich gibt es bei einem so großen Paket auch etwas zu meckern. Als Beispiel möchte ich z.B. auf die Kritik des Kinderschutzbundes und des Verbandes für soziale Strafrechts- pflege zum Trennungsgebot zwischen Jugendarrest und Strafvollzug verweisen. Diese Kritik ist insoweit überzogen, als auch der neue Wortlaut die strikte Trennung von Ju- gendarrest und Strafvollzug nicht aufhebt. Dennoch ermöglicht theoretisch die Neufas- sung ein räumliches Zusammenrücken der Vollzugsformen, z.B. durch den Neubau einer Arrestanstalt auf der Liegenschaft der Jugendstrafvollzugsanstalt in Schleswig. Der Grund dafür liegt zunächst ganz banal darin, dass die bestehende Arrestanstalt in Molts- felde permanent zu 80% leer steht. Das ist unnötig und kostet Geld. Dennoch halte ich es für misslich, wenn eine neue Jugendarrestanstalt zwar außerhalb der Mauern aber immerhin in Sichtweite der Jugendstrafanstalt in Schleswig errichtet wird. Denn das Stigma „Jugendknast in Schleswig“ könnte sich auf eine dort angesiedelte Arrestanstalt durchaus übertragen. Meine herzliche Bitte lautet daher, sich bei der Suche für einen neuen Standort des Jugendarrestes z.B. auf das ehemalige Gelände der Erstaufnahme- einrichtung in Boostedt zu fokussieren. Das hätte auch Vorteile in Hinblick auf die zentrale Lage im Lande.
Insgesamt ziehe ich aber eine durchaus positive Bilanz. Bestärkt hat mich in dieser Ein- schätzung, dass Lars Harms im Innen- und Rechtsausschuss dem Gesetzespaket zuge- stimmt hat. Das hätte er sicher nicht getan, wenn das neue Gesetz zu viele Abstriche vom Gesetz „seiner“ Ministerin Anke Spoorendonk aus der Küstenkoalition enthalten würde.
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