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16.06.21
11:54 Uhr
B 90/Grüne

Aminata Touré zum Integrationsgesetz

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 2 – Integrations- und Teilhabegesetz für Pressesprecherin Schleswig-Holstein Claudia Jacob Landeshaus Dazu sagt die migrationspolitische Sprecherin der Düsternbrooker Weg 70 Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Aminata Touré: Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 208.21 / 16.06.2021 Integrationsgesetz:
Eine gute Grundlage, an der wir mutig weiterarbeiten sollten
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg*innen,
erst einmal möchte ich festhalten, dass wir Grüne in den Koalitionsverhandlungen eine Bedingung für das Integrationsgesetz genannt haben: Dass dieses gar nichts, aber wirk- lich auch rein gar nichts mit den Vorschlägen der CDU-Fraktion der vergangenen Legis- laturperiode zu tun haben darf, Stichwort: Schweinefleischpflicht in Kantinen. Und ich will festhalten, dass uns das gelungen ist.
Wir haben gesagt, wir möchten ein Integrationsgesetz, das ein Bild einer Gesellschaft zeichnet, die Menschen Perspektiven eröffnet, das eine Bereitschaft der aufnehmenden Gesellschaft formuliert und das den Staat in der Verpflichtung sieht, dafür Sorge zu tra- gen, dass Integration ermöglicht und nicht erschwert wird. Schauen wir uns an, was in den vergangenen Jahren passiert ist.
Wir haben als Jamaika-Koalition immer gesagt, dass das Besondere an uns ist, dass wir unsere Differenzen transparent machen werden. Dazu sehe ich mich auch heute moti- viert. Und ich glaube, dass zur Ehrlichkeit eben auch gehört, dass neben der Transparenz auch die Grenzen von politischen Gemeinsamkeiten formuliert werden müssen.
Seit 2018 diskutieren wir über das Integrationsgesetz. Ich möchte ausdrücklich betonen, dass das Innenministerium einen guten Entwurf vorgelegt hatte. Aufbauend darauf haben wir als Grüne weitere Vorschläge erarbeitet. Wir haben gesagt, dass die Möglichkeit zur gleichberechtigten Teilhabe auch formuliert werden muss. Dass der Staat sich noch mehr in der Pflicht sieht, Diskriminierung vorzubeugen. Dass wir finanzielle und strukturelle
Seite 1 von 2 Rahmenbedingungen verstetigen und schaffen wollen. Dass wir kommunale Partizipati- onsgremien für Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft schaffen wollen. Dass wir den Zugang zu Arbeit und Ausbildung vereinfachen wollen. Dass wir die Vielfalt in Schles- wig-Holstein in den demokratischen Strukturen mehr abbilden und fördern wollen. Dass wir die Einbürgerung erhöhen wollen. Dass wir die interkulturelle Öffnung verstärken wol- len. Dass wir die Istanbul-Konvention und damit die spezielle Situation der Frauen be- rücksichtigen werden. Dass wir gesundheitspolitische Aspekte berücksichtigen wollen und vieles mehr.
Wir haben rund 47 ergänzende Vorschläge zum Entwurf des Innenministeriums gemacht. Enttäuschenderweise ist der Entwurf im Laufe des Prozesses, als es dann ein Koalitions- entwurf geworden ist, inhaltlich dünner geworden.
Das jetzige Gesetz beschreibt ein wenig den Status Quo und hat als guten und wichtigen Punkt, dass die Sprachförderung auch in Zukunft für alle hier ankommenden Menschen zur Verfügung gestellt wird. Es besagt, dass interkulturelle Weiterbildungsmaßnahmen und ehrenamtliches Engagement gefördert wird, und dass es einen Integrationsbeirat geben soll. Dass aktiv gegen Rassismus und Antisemitismus gehandelt werden soll und noch einige weitere Punkte.
Ich habe mir schon gedacht, dass die Debatte genauso verlaufen wird, wie sie nun gerade verlaufen ist. Die CDU wird sagen, ist ein super Gesetz und die SPD wird sagen, dass das alles gar nicht geht. Und in Wahrheit ist das Gesetz ganz ok. Mehr aber auch nicht.
Aber wissen Sie, was ich schon während der gesamten Verhandlungen nicht verstanden habe? Unsere aktive Politik hier in Schleswig-Holstein in diesem Bereich ist mutiger for- muliert als das Gesetz. Und diesen Widerspruch bekomme ich nicht aufgelöst. Wir sind das Bundesland, das ein humanitäres Aufnahmeprogramm auf den Weg gebracht hat. Letzte Woche erst haben wir von einem Mitarbeiter aus dem Innenministerium aus Ägyp- ten berichtet bekommen, wie dankbar das UNHCR dafür ist, dass wir das tun.
Wir veröffentlichen nächste Woche unseren Landesaktionsplan gegen Rassismus, der sehr gut und beispielhaft für den Rest der Republik ist. Meine erster Haushaltsantrag, für den ich geworben hatte, war die Erhöhung der Sprachkursmittel für diejenigen, die vom Bund keine Sprachkurse bekommen von 2,1 Millionen auf 3,4 Millionen Euro. Das Innen- ministerium hat es im Folgejahr auf 4 Millionen Euro in den Entwurf reingeschrieben. Wir haben uns alle dafür ausgesprochen im Gemeinsamen Arbeitskreis. Wir haben eine Ein- bürgerungskampagne. Wir setzen uns für die Förderung des Ehrenamts in dem Bereich ein. Wir stärken den Bereich der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten. Wir haben einen Antrag zur Situation von geflüchteten Frauen geschrieben und ihren expliziten Be- darf an Schutz hineinformuliert und vieles, vieles mehr.
Wenn Sie mich fragen, ist das Gesetz eine gute Grundlage, an der wir in Zukunft weiter- arbeiten sollten. Wir sollten mutiger sein. Wir sollten als Politik einen Rahmen formulieren für unsere Gesellschaft, in der Menschen leben, die hier seit vielen und wenigen Gene- rationen leben.
Wir haben eine Vorstellung von dieser Gesellschaft, weil wir sie bereits gestalten. Wir hätten diese Vorstellung auch einfach noch deutlicher in dieses Gesetz hineinformulieren können.
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