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14.06.21
17:55 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: Schulpolitik, Impfen, Breitband- und Mobilfunkausbau, Energiewende und Klimaschutz, Landesrichtergesetz, Kommunalwahlrecht, Gesundheitsversorgung und Pflege

Nr. 54 / 14. Juni 2021


Themen der Plenarsitzung: Schulpolitik, Impfen, Breitband- und Mobilfunkausbau, Energiewende und Klimaschutz, Landesrichtergesetz, Kommunalwahlrecht, Gesundheitsversorgung und Pflege

Zu seiner nächsten Tagung kommt der Landtag ab Mittwoch, 16. Juni, im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum der Debatten stehen Änderungen im Schulgesetz sowie weitere Anträge zur Bildungspolitik und zum Kindeswohl, mehrere Anträge zum Impfen, der Breitband- und Mobilfunkausbaus, die Energiewende und der Klimaschutz, eine Änderung des Landesrichtergesetzes, die Forderung nach der Einführung des Kommunalwahlrechts für alle und die Daseinsvorsorge in der Gesundheitsversorgung und Pflege.
Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter sh-landtag.de/ aufgerufen werden.



Mittwoch, 16. Juni, 10 bis 18 Uhr



TOP 6, 24, 3, 39 und 59 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes mit weiteren Anträgen und einem Bericht, Gesetzentwurf Landesregierung (Drs. 19/2679), Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses (Drs. 19/3091), Antrag des Abgeordneten Dr. Frank Brodehl (fraktionslos) (Drs. 19/3066), Entwurf eines Gesetzes zur 2

Änderung der Beamtenversorgung, Gesetzentwurf der Fraktion der SPD (Drs. 19/2789), Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 19/3078), Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/3101), Bericht des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur zum Stand der Digitalisierung an den Schulen in Schleswig-Holstein (Drs. 19/3060), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 45 Minuten
In einer großen Schuldebatte wollen die 73 Abgeordneten schulgesetzliche Änderungen beschließen sowie die Ausstattung mit digitalen Geräten für den Unterricht erörtern. Weiterhin geht es um Fragen, wie mit Schule schwänzenden Kindern umzugehen ist und wie stark Klassenlehrer gefordert sind.
Schulgesetz: Jamaika will einige Regelungen ändern, die sich „in der schulischen Praxis als problematisch“ erwiesen hätten“. So soll etwa der Erziehungsauftrag der Schule durch „sprachliche Präsenz“ betont werden. Änderungen soll es auch bei schulinternen Bewerbungen von Schulleitern geben ‒ sie sollen grundsätzlich erst bei einer wiederholten Ausschreibung berücksichtigt werden. Zudem ist vorgesehen, dass Schüler der Klassen fünf und sechs künftig in Schulkonferenzen mit beratender Stimme mitwirken können. Ferner soll der Katalog der Ordnungsmaßnahmen überarbeitet werden, um sachgerechter, flexibler und abgestimmter „auf das Fehlverhalten von Schülerinnen und Schülern“ reagieren zu können, wie es in dem Gesetz- entwurf heißt.
Eine Beschlussfassung des Bildungsausschusses zu dem Gesetzentwurf steht noch aus, da der Ausschuss erst eine Stunde vor Beginn der Debatte zusammenkommen wird.
Klassenlehrer: Ein Antrag des fraktionslosen Abgeordneten Frank Brodehl fordert die Landesregierung dazu auf, „konkrete Vorschläge zu erarbeiten, um Leistungen der Lehrkräfte, die als Klassenlehrer bzw. Klassenlehrerin tätig sind, künftig zu honorieren“. Er schlägt vor, dass eine Anerkennung beispielsweise in Form einer „Klassenleiterprämie oder einer Abminderungs- stunde“ erfolgen könne.
Digitalisierung: Die Koalition fordert in einem Antrag dazu auf, „mit Auslaufen des DigitalPakts Schule 2024 eine nachhaltige Strukturierung und Finanzierung der Bildungsdigitalisierung zwischen Bund, Land und Schulträgern erreicht zu haben und damit digitale Schule nachhaltig ausgestattet zu haben“. In der Begründung verweisen CDU, Grüne und FDP darauf, dass es in den vergangenen Jahren bereits „gute erste Anreize zur Weiterentwicklung der digitalen Schule“ gegeben habe, diese Maßnahmen jedoch im Kontext mit der Corona-Pandemie „für die aktuellen Herausforderungen bei der Digitalisierung von Schule und Unterricht noch nicht ausreichend sind“.
Laut einem Regierungsbericht, der mit beraten wird, stehen von 2019 bis 2024 Finanzmittel in Höhe von insgesamt rund 300 Millionen Euro, unter anderem über Bund-Länder-Vereinbarungen und Landesprogramme, für Digitalisierungsmaßnahmen zur Verfügung beziehungsweise seien bereits entsprechend verwendet worden. Eine Auflistung der Aktivitäten zum Stand der Digitalisierung an den Schulen schließt mit dem Ausblick: „Die ministerielle Arbeitsgruppe 3

Handlungsplan Digitale Schule tagt auch weiterhin in regelmäßigen Abständen, um die weiterhin große Vielzahl an Themen zur Bildungsdigitalisierung lösungsorientiert und abteilungsübergreifend zu bearbeiten. Die sich daraus ergebenden organisatorischen Anpassungen innerhalb des Ministeriums und des IQSH sind im vergangenen Jahr begonnen worden und werden mit Besetzung der im Haushalt 2021 bewilligten zusätzlichen Stellen fortgesetzt. Die vollständige Auswertung zur Erhebung des IQSH bezüglich der IT-Ausstattung und Medienbildung an Schulen wird dem diesjährigen Bericht zur Unterrichtsversorgung beigefügt.“
Angekündigt wurde bereits von der Landesregierung, dass Informatik vom Schuljahr 2022/2023 an Pflichtfach an den Gymnasien und in den Gemeinschaftsschulen werden soll. Vorgesehen sind laut Bildungsministerium für die 7. und 8. Klassen jeweils zwei Stunden in der Woche.
„Schule schwänzen“: Die Koalitionsfraktionen wollen bis Jahresende 2021 ein „Rahmenkonzept zum Schulabsentismus“ auf dem Tisch liegen haben. Es soll Schulleitungen und Lehrkräften „Hilfestellung zu Prävention, Intervention und Reintegration bei drohendem oder bereits vorliegendem Schulabsentismus an die Hand geben“. In diesem Zusammenhang sei auch zu prüfen, „wie Schulen in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und stützenden Systemen, wie beispielsweise dem schulpsychologischen Dienst, den Allgemeinen Sozialen Diensten, Polizei- und Ordnungsämtern, Erziehungsberatung, Jugendämtern und Schulaufsicht kooperieren können“, fordern CDU, Grüne und FDP.


TOP 2 Entwurf eines Gesetzes zur Integration und Teilhabe, Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/1640), Bericht und Beschluss- empfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 19/2968), geplanter Aufruf 10:45 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Das lange diskutierte Integrations- und Teilhabegesetz für Schleswig-Holstein, das von den Koalitionsfraktionen erarbeitet wurde, geht auf die Zielgerade. Es soll in dieser Tagung in Zweiter Lesung beschlossen werden. In der Grundsatzberatung im August 2019 waren die Zielvorstellungen, wie das Regelwerk für die Integration zugezogener und geflüchteter Menschen gesetzlich festgeschrieben werden kann, auf Ablehnung bei der Opposition gestoßen. Und auch im Innen- und Rechtsausschuss stimmten SPD und SSW letzte Woche gegen die Endfassung des Gesetzes. Die Sozialdemokraten legten bereits einen umfangreichen Änderungsantrag zu der Beschlussfassung des Ausschusses vor. Der Gesetzentwurf schreibt in sechzehn Paragrafen klare Ziele und Handlungsebenen fest. Dabei wird die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund als ein „gesamtgesellschaftlicher“, durch die Träger der öffentlichen Verwaltung unterstützter Prozess bezeichnet. Ein übergeordnetes Ziel des Gesetzes sei es, die Integration „in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens, insbesondere in der lokalen Gemeinschaft, zu ermöglichen, zu fördern und zu gestalten.“ Weiter heißt es in dem Gesetzentwurf: „Das Engagement und der Wille zur Integration und Teilhabe werden erwartet.“ Ausdrücklich wird in dem Entwurf betont, dass das Gesetz gegen jede Form von Rassismus, Antisemitismus und ethnischer Diskriminierung eintritt. 4

Als konkrete Integrationsziele führen die Fraktionen von CDU, Grüne und FDP etwa die Sprachförderung, den Zugang zu Schule, Ausbildung und Arbeit, die Einbindung in demokratische Strukturen oder die Stärkung „des Verständnisses für die freiheitlich demokratische Grundordnung“ an. Grundsätzlich soll es „mehr geflüchteten Menschen ermöglicht werden, die Voraussetzungen für eine Einbürgerung zu erfüllen“. Laut dem Gesetzentwurf seien die aufgeführten Maßnahmen auf den individuellen Bedarf der zugezogenen oder geflüchteten Ausländer beziehungsweise nach 1955 zugewanderten Deutschen ausgerichtet. Der Zugang zu den Integrationsangeboten von Land und Kommunen werde mit Beginn des Aufenthalts in Deutschland geschaffen; der aufenthaltsrechtliche Status bleibe davon unberührt. In dem jetzt vorliegenden Gesetz wird betont, dass Menschen mit Migrationshintergrund an allen „Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozessen“ bei der Aufstellung der Integrationsmaßnahmen mitwirken sollen und dies in allen Gremien des Landes sicherzustellen sei. Außerdem sieht der Gesetzentwurf die Gründung eines beratenden Integrationsbeirates zur Unterstützung der Landesregierung in wesentlichen Fragen vor. Ferner wird die Regierung aufgefordert, dem Parlament in den ersten sechs Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes alle zwei Jahre einen Integrations- und Zuwanderungsbericht vorzulegen.
Der letzte Vorstoß für ein Integrationsgesetz stammt von der CDU aus dem Herbst 2016. Damals war noch von der Anerkennung einer deutschen Leitkultur die Rede. Die Union konnte damals keinen einzigen Zuspruch einer Fraktion gewinnen.


TOP 8 und 65 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetzes, Gesetzentwurf der Fraktion der SPD (Drs. 19/3048) und Bericht der Beauftragten für die Landespolizei Schleswig-Holstein bei dem Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages (Drs. 19/3018), geplanter Aufruf 11:15 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die SPD hat eine bessere Absicherung von Schleswig-Holsteins Polizisten im Falle von Verletzungen im Einsatz gefordert. Einem vorgelegten Entwurf des Beamtengesetzes zufolge soll eine Übernahme des Schmerzensgeldes auch dann erfolgen, wenn der Wohnsitz des Täters, also des Schuldners, sich nicht ermitteln lässt oder der Täter für schuldunfähig erklärt wird. Auf diese Regelungslücke habe auch die Polizeibeauftragte Samiah El Samadoni in ihrem Tätigkeitsbericht für die Jahre 2016 bis 2018 hingewiesen, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. „Die Polizeibeamten haben leider ein stark erhöhtes Risiko, durch andere Menschen bei der Ausübung ihrer Pflichten verletzt zu werden“, sagte Fraktionsvize Beate Raudies Ende Mai bei Vorstellung des Entwurfs. Die ehemalige SPD-geführte Landesregierung hatte bereits geregelt, dass Entschädigungen wie Schmerzensgeld vom Land übernommen werden, wenn der Täter nicht zahlungsfähig ist.
Mit in die Beratung fließt der aktuelle Tätigkeitsbericht der Polizeibeauftragten in Schleswig- Holstein ein. Samiah El Samadoni hat von Oktober 2018 bis September vergangenen Jahres 504 Fälle bearbeitet ‒ 308 kamen aus der Polizei und 190 von Bürgern. Das waren unterm Strich 108 mehr als in den zwei Jahren davor. Dies geht aus dem neuen Report der beim Landtag 5

angesiedelten Beauftragten hervor. In 28 Fällen wandten sich Bürger an die Beauftragte, weil sie polizeiliche Maßnahmen als rechtswidrig empfanden. Laut El Samadoni waren Maßnahmen aber nur in zwei der Fälle rechtswidrig, drei Sachverhalte seien als unklar einzustufen. Ein Hauptthema der Bürgerbeschwerden war dem Bericht zufolge schlechte Kommunikation in 52 Fällen. Oft sollen Polizeibeamten nicht transparent und nachvollziehbar gehandelt haben. „Hier ist aus meiner Sicht ein klarer Schwerpunkt und Arbeitsauftrag für die Polizei zu entnehmen“, sagte El Samadoni bei der öffentlichen Vorstellung ihres neuen Berichts am 27. Mai.
Die 50-Jährige, die neben ihrer Bürgerbeauftragten-Tätigkeit seit 2016 auch Ansprechpartnerin für die Polizei ist, sprach sich dafür aus, den Umgang mit der beamtenrechtlichen Remonstration, also der formellen Einwendung, die Beamte gegen eine aus ihrer Sicht rechtswidrige Weisung von Vorgesetzten erheben, zu verbessern. „Hier ist wichtig, dass die Remonstration als wichtiges beamtenrechtliches Instrument gerade für diese Zweifelsfälle verstanden und genutzt wird.“ Dies müsse sich in einer positiven Haltung der Führungskräfte spiegeln. Handlungsbedarf sieht El Samadoni auch im Bereich der Polizeidienststellen. In zu engen Räumlichkeiten sei die Eigensicherung schwierig oder auch die Trennung von Tätern und Opfern. Sie forderte eine Bestandsanalyse und ein anschließendes Investitionsprogramm der Landesregierung.


TOP 15 Gedenken an die Opfer der Corona-Pandemie, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/2988), geplanter Aufruf 11.45 Uhr, geplante Redezeit 25 Minuten
Die SPD-Fraktion will in der näheren Umgebung des Landeshauses einen Gedenkort für die schleswig-holsteinischen Opfer der Corona-Pandemie errichten. „Dieser Ort soll an die bisher weit mehr als 1.500 Menschen in Schleswig-Holstein erinnern, die durch das Coronavirus ihr Leben verloren haben“, heißt es in einem entsprechenden Antrag. Die Stätte soll aber nicht nur an die Toten erinnern, sondern zugleich „eine Mahnung an die politisch Verantwortlichen sein, dass Pandemien jederzeit erneut ausbrechen können und dass rechtzeitig Vorbereitungen dafür getroffen werden müssen“. Die Sozialdemokraten regen an, dass Hinterbliebene die Gedenkstätte mitgestalten können, etwa durch schriftliche Botschaften, Blumen und Erinnerungsgegenstände. Darüber hinaus soll sie „ein Ort des Zusammenkommens sein und als Symbol für die Solidarität und wechselseitige Rücksichtnahme unserer Gesellschaft in den zurückliegenden schweren Monaten stehen“, heißt es weiter in dem Antrag. Zur Einrichtung eines solchen Gedenkorts soll ein landesweiter Wettbewerb ausgeschrieben werden.


TOP 58 Lücken schließen - Bericht zum aktuellen Stand des Breitband- und Mobilfunkausbaus, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/2791), Bericht des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus (Drs. 19/3059), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Mobilfunkversorgung in Schleswig-Holstein hat sich nach Ansicht der Landesregierung in den vergangenen Jahren spürbar verbessert. Das geht aus einem von der Jamaika-Koalition 6

geforderten schriftlichen Bericht über den aktuellen Stand des Breitband- und Mobilfunkausbaus hervor. Ein Grund hierfür seien Versorgungsauflagen, die den Mobilfunknetzbetreibern im Zuge der im Jahr 2015 versteigerten Frequenzen von der Bundesnetzagentur auferlegt wurden, heißt es in dem 20-seitigen Papier. Beim Glasfaserausbau sollen den Angaben zufolge mindestens 62 Prozent der Haushalte Ende 2022 angeschlossen werden. Im deutschlandweiten Vergleich habe die Breitbandversorgung in Schleswig-Holstein bereits „einen sehr guten Zwischenstand“ erreicht, bilanziert das zuständige Verkehrs- und Technologieministerium. Insbesondere die Breitbandtechnologie Glasfaser sei überdurchschnittlich weit ausgebaut und werde konsequent weiter vorangetrieben. Verbleibende Lücken im Glasfasernetz in den Weißen und Grauen Flecken sollen bis 2025 geschlossen werden. Dazu würden die Förderpolitik, das koordinierende Netzwerk sowie die Unterstützung durch das Breitband-Kompetenzzentrum (BKZ.SH) über das Jahr 2023 hinaus gebraucht.
Angesichts des Fortschritts beim Glasfaserausbau, der Ende 2022 mindestens 62 Prozent der Haushalte erreichen soll, sei die wichtigste Aufgabe nunmehr, die nach 2022 noch verbleibenden 38 Prozent der Hausadressen ohne konkrete Ausbauplanung zu analysieren und Lösungsansätze zu identifizieren, wie diese bis 2025 ans Glasfasernetz angeschlossen werden können, heißt es von Seiten der Landesregierung. Ab diesem Jahr sei außerdem mit einem intensivierten 5G- Ausbau zu rechnen. Die technische Aufrüstung werde engmaschig beobachtet und unterstützt. Darüber hinaus werden im Rahmen des vom Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur ausgeschriebenen 5G-Innovationswettbewerbs mehrere Modellprojekte für 5G-Anwendungen in Schleswig-Holstein umgesetzt, nämlich die Projekte BalticFuturePort - 5G in der Hafenlogistik (Lübeck), 5G-Maritime Urban Mobility (Kiel) und 5G-TELK-NF - 5G im ländlichen Raum (Leck).


TOP 20 60 Jahre Mauerbau: Für ein würdiges Gedenken zum 13. August, Antrag des Zusammenschlusses der Abgeordneten der AfD (Drs. 19/3046), geplanter Aufruf 15:30 Uhr, geplante Redezeit 8 Minuten
Am 13. August 1961 hatte die SED-Führung unter Walter Ulbricht in der einstigen DDR mit dem Bau der Mauer in Berlin begonnen. Das rund 155 Kilometer lange Bollwerk zerschnitt Berlin mehr als 28 Jahre. Die deutsch-deutsche Teilung ging erst mit dem Fall der gesamten Grenzzäune am 9. November 1989 zu Ende. Jetzt fordert der Zusammenschluss der AfD dazu auf, zum 60. Jahrestag des Mauerbaus in diesem Jahr im Landtag eine Gedenkveranstaltung durchzuführen, „um an die besondere Tragweite dieses historischen Ereignisses sowie die Geschichte der deutsch-deutschen Teilung zu erinnern und das Andenken ihrer Opfer in einem würdigen Rahmen zu bewahren“. Die historischen Ereignisse und das Schicksal der Opfer dürften nicht in Vergessenheit geraten, heißt es zur Begründung in dem Antrag. Es sei eine bleibende Aufgabe, die DDR-Vergangenheit wissenschaftlich aufzuarbeiten und an nachfolgende Generationen weiterzugeben. „Hierzu bietet der 60. Jahrestag des Mauerbaus einen besonderen Anlass, dem der Schleswig-Holsteinische Landtag mit einer zentralen Gedenkveranstaltung in angemessener Weise Rechnung tragen sollte.“ 7

TOP 25 Investitions- und Ertüchtigungsplan für Radwege, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/3067), geplanter Aufruf 15:38 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
CDU, Grüne und FDP fordern, dass bei der Fortschreibung des landesweiten Radverkehrsnetzes das federführende Verkehrsministerium mit dem Umwelt-, Innen- und Bildungsministerium sowie den Kreisen, kreisfreien Städten und Kommunen zusammenarbeiten soll. Ferner wird in einem vorliegenden Antrag die Radstrategie 2030, die zuletzt im September vergangenen Jahres im Plenum beraten wurde, „begrüßt“. Ein vorliegender Investitionsplan für die Sanierung und den Bau von Radwegen „soll die Dringlichkeit, einen Qualitätsstandard und den Nutzen der unterschiedlichen Strecken berücksichtigen“, schreiben die Koalitionsfraktionen. Laut dem Verkehrsministerium sind begleitend zu der Erneuerung der Bundesstraßen in Schleswig-Holstein im vergangenen Jahr 1,8 Millionen Euro für Radwege geflossen. Damit wurden 14 Kilometer Radwege in Schuss gebracht. Zudem wurde der Straßenbau in den Kommunen mit 26 Millionen Euro gefördert. Davon waren 3,5 Millionen Euro für Radwege.


TOP 26 Weitere Sanktionen gegen Belarus notwendig, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/3070), geplanter Aufruf 16:08 Uhr, geplante Redezeit 25 Minuten
In Reaktion auf die erzwungene Landung einer Passagiermaschine in Minsk am 23. Juni und der Festnahme des regierungskritischen Bloggers Roman Protassewitsch sowie seiner Freundin fordert die SPD-Fraktion die sofortige Freilassung der beiden Inhaftierten sowie „aller anderen politischen Verfolgten in Belarus.“ Zusätzliche Sanktionen gegen das Regime müssten folgen, „um dem belarussischen Diktator Alexander Lukaschenko und seiner Regierung die finanziellen Möglichkeiten zu entziehen“. Weiter heißt es in dem Antrag: „Zum Vorgehen der Regierung in Belarus kann auch die Politik rund um die Ostsee nicht schweigen. Besonders die für Gewalttaten Verantwortlichen müssen von der Europäischen Union aber auch von der Weltgemeinschaft insgesamt angemessen sanktioniert werden. Der Landtag wird sich gegenüber seinen Partnern in der Ostseeregion dafür einsetzen, ihren Einfluss auf Belarus zu nutzen, um Menschenrechte, Frieden und Demokratie in dem Land als wichtiger Teil Europas wiederherzustellen.“


TOP 27 und 56 Ansiedlungsperspektiven für Unternehmen stärken - Vorrang der gewerblichen Nutzung sicherstellen, Antrag des Zusammenschlusses der Abgeordneten der AfD (Drs. 19/3071) und Landesprogramm zum Schutz der Böden und zum nachhaltigen Flächenmanagement (Drs. 19/3020), geplanter Aufruf 16:33 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Bodenerosion durch Wasser und Wind gilt sowohl weltweit als auch in Deutschland als das bedeutendste Problemfeld des landwirtschaftlichen Bodenschutzes. Wassererosion führt zu einem irreversiblen Verlust an fruchtbarem Ackerboden, an Humus sowie an Nährstoffen. Das verringert unumkehrbar die Ertragsfähigkeit von Böden und kann zu erheblichen Schäden und Kosten 8

führen. Die Landesregierung hat nun ein Programm zum Schutz der Böden und zum nachhaltigen Flächenmanagement unter dem Motto „Böden nachhaltig schützen – Altlasten sanieren – Flächen sparen“ vorgelegt. Ziel ist die nachhaltige Sicherung und die Wiederherstellung der Funktionen des Bodens. Flächeninanspruchnahme und Bodenversiegelungen sollen begrenzt werden. Das Umweltministerium will dabei den Flächenverbrauch in Schleswig-Holstein bis 2030 deutlich reduzieren. Bei der bislang letzten Erfassung 2017 betrug er statistisch mehr als drei Hektar pro Tag. Bis 2030 sollen pro Tag höchstens 1,3 Hektar Land (etwa zwei Fußballfelder) versiegelt werden und langfristig eine Flächenkreislaufwirtschaft dazu führen, dass das Verhältnis von Siedlungs- und Verkehrsflächen in Bezug zu Freiflächen sowie land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen gleichbleibt. Bis 2026 stehen mehrere Millionen Euro Fördermittel für Altlastensanierung, Revitalisierung und das Flächenrecycling von Industrie- und Gewerbeflächen bereit. Die Landesregierung hat ferner einen „Aktiven Baulandfonds“ auf den Weg gebracht. Damit will sie Kommunen beim Kauf von Splittergrundstücken zur Schließung von Baulücken oder bei der Sanierung von Grundstücken helfen. Ungenutzte Flächen sollen im Gegenzug verstärkt entsiegelt werden. Und: Die Boden-Dauerbeobachtung soll langfristig und dauerhaft fortgeführt und das „Bodenbewusstsein“ durch mehr Informationen der Öffentlichkeit gestärkt werden.
Umweltverbände begrüßen die Schritte. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) hatte schon im Herbst vergangenen Jahres strenge Vorgaben für den Flächenverbrauch gefordert. Um die Ziele der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung einzuhalten, sei im Norden bis 2030 eine Senkung des Flächenverbrauchs auf 1,3 Hektar nötig.
Die Wirtschaft befürchtet hingegen Standortnachteile in Schleswig-Holstein wegen zu strikter Vorgaben für Gewerbeflächen. Grundsätzlich seien die Ziele zwar zu begrüßen, heißt es laut Medienberichten in einem Schreiben der Industrie- und Handelskammer an den Landtag im Mai. Im Vergleich zu anderen Bundesländern dürfe sich Schleswig-Holstein aber bei Ansiedlungsmöglichkeiten von Unternehmen nicht wesentlich einschränken und dadurch Nachteile im Standortwettbewerb erleiden.
Diesen Aspekt greift auch der AfD-Zusammenschluss im Landtag auf. In einem Antrag fordert er von der Landesregierung, „im Rahmen der Fortschreibung des Landesentwicklungsplans die vorgesehenen Flächeneinsparziele so zu erreichen, dass eine ausreichende Bereitstellung zusammenhängender Gewerbeflächen für die Neuansiedlung von Unternehmen auch in Zukunft gewährleistet ist“. 9

Donnerstag, 17. Juni, 10 bis 18 Uhr



TOP 9, 35, 44 und 61 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes Schleswig-Holstein, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 19/3061) mit weiteren Anträgen und einem Bericht, Anträge der Fraktion der SPD (Drs. 19/3089 und 19/2608), Bericht und Beschlussempfehlung des Europaausschusses (Drs. 19/3076), Bericht des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (Drs. 19/3063), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 45 Minuten
Wer in Schleswig-Holstein eine gewerbliche Immobilie baut oder als Eigentümer von Nichtwohngebäuden ein neues Dach errichtet, soll künftig eine Solaranlage installieren müssen. Und wer sich eine neue Heizungsanlage anschaffen will, soll ein Gerät installieren, bei dem mindestens 15 Prozent des jährlichen Energiebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt wird. Das sind zwei Kernpunkte der von der Landesregierung vorgelegten Novelle des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes. Die Landesregierung hält die Maßnahmen für dringend nötig, um die Klimaziele im Land erreichen zu können – bis 2050 wird etwa eine fast völlige Treibhausgasneutralität angestrebt.
Auch bei neu errichteten Parkplätzen mit mehr als 100 Stellplätzen soll künftig eine Überdachung mit Photovoltaikanlagen zum Standard werden. Ferner sieht der Entwurf vor, größere Kommunen zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans zu verpflichten. Auf diese Weise könne bei etwa 45 Prozent der Haushalte im Norden die Umstellung auf Erneuerbare Energien besser geplant werden. Das Land will hierfür zusätzliches Geld und umfassende Förderprogramme bereitstellen. Grünen-Umweltminister Jan Philipp Albrecht (Grüne) hält die Maßnahmen für dringend nötig, um die Klimaziele der Regierung erreichen zu können. Die sind in dem turnusmäßigen Klima- und Energiewende-Bericht, der in der Debatte mit beraten werden soll, nach verschiedenen Bereichen ausführlich skizziert.
Die SPD bringt in die Aussprache einen Antrag mit einem eigenen Plan für den Ausbau der Solaranlagen ein. Die Fraktion fordert unter anderem ein Dachflächenkataster für Solaranlagen, um die Eignung und das Potenzial zu ermitteln. Dabei sollen auch Fassaden und Lärmschutzwände sowie Landesliegenschaften überprüft werden. „Photovoltaik ist eine der Zukunftstechnologien der Energiewende und ein wichtiges Element, um das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 erreichen zu können“, heißt es zur Begründung. Ferner soll in der Debatte ein SPD-Antrag zur Klimainitiative der EU, dem „European Green Deal“ zur Sprache kommen. Der Green Deal soll auf verschiedenen Ebenen zu einer Klimaneutralität bis 2050 führen. Die Sozialdemokraten forderten, dass die Ziele des „Green Deal“ trotz der Corona-Pandemie „ambitioniert umgesetzt werden“ – unterstützt auch vom Land Schleswig-Holstein. Der Antrag war bereits im Januar eingebracht worden, eine Behandlung im Europaausschuss soll erst kurz vor der Debatte erfolgen. 10

TOP 4 Entwurf eines Justizvollzugsmodernisierungsgesetzes, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 19/2381), Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 19/3079), geplanter Aufruf 10:45 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Der Justizvollzug in Schleswig-Holstein steht vor einer umfassenden Modernisierung. Das Justizministerium legt dafür einen 594-seitigen Gesetzentwurf eines Justizvollzugsmodernisierungsgesetzes vor, der in Zweiter Lesung verabschiedet werden soll. Hunderte Änderungen sollen insbesondere neue Schwerpunkte in der Vollzugsplanung und im Rahmen des Sports setzen und den derzeitigen Strafvollzug unter Berücksichtigung kriminologischer Erkenntnisse, des Erfahrungswissens der Praxis und der aktuellen Rechtsprechung weiter fortsetzen. So ist zum Beispiel geplant, dass Gefangene auf Antrag für zwei Monate zusammenhängender Ausübung einer Arbeit oder zusammenhängender Teilnahme an einer beruflichen oder schulischen Qualifizierungsmaßnahme unter Fortzahlung der Vergütung zwei Tage Freistellung von der Arbeitspflicht oder unbegleiteten Ausgang oder Langzeitausgang erhalten. Ein- und ausgehende Schreiben sollen künftig ungeöffnet durch Sichtkontrolle auf verbotene Gegenstände kontrolliert werden. Und dem Sport kommt bei der Erreichung des Vollzugsziels eine besondere Bedeutung zu. Daher müssen künftig ausreichende und geeignete Angebote vorgehalten werden, um den Gefangenen eine regelmäßige sportliche Betätigung zu ermöglichen.
Der Bedeutung des Opferschutzes entsprechend enthält der Entwurf konkrete Vorgaben zur Gestaltung des Vollzuges. Es werden im Wesentlichen zur Umsetzung eines einheitlichen gesetzlichen Vollzugskonzeptes Vorschriften durch eine konstitutive Neufassung des Jugendstrafvollzugsgesetzes und des Untersuchungshaftvollzugsgesetzes sowie durch eine Änderung des Gesetzes über den Vollzug der Sicherungsverwahrung und eine Änderung des Jugendarrestvollzugsgesetzes aufeinander abgestimmt. „Die strukturell vereinheitlichten Regelungen der einzelnen Vollzugsgesetze ermöglichen eine größere Transparenz, Verständlichkeit und Vergleichbarkeit der Regelungen und stellen die Unterschiede der einzelnen Haftarten deutlich heraus. Die Gesetze zum Justizvollzug in Schleswig-Holstein sind dadurch für die Praxis leichter handhabbar“, heißt es in dem Entwurf des Justizministeriums. Zusätzlich gibt es zahlreiche redaktionelle Anpassungen. Der Gesetzesentwurf enthält ferner Bestimmungen über allgemeine Grundsätze der Datenverarbeitung, die Rechtsgrundlagen einzelner Verarbeitungsformen (Erhebung, Speicherung, Nutzung und Übermittlung), besondere Formen der Datenverarbeitung, die Schutzanforderungen an die Datenverarbeitung als weitere Pflichten der Justizvollzugsbehörden und die mit der Richtlinienumsetzung erweiterten Rechte der betroffenen Personen. Darüber hinaus sieht das Gesetz eine Regelung zum Datenabgleich mit den Sicherheitsbehörden vor.
Im Justizvollzug des Landes sind rund 800 Bedienstete beschäftigt. Im August 2020 zählten die Anstalten inklusive Jugendhaft knapp 1.120 Inhaftierte, bei 1.454 Plätzen. 11

TOP 12 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesrichtergesetzes, Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/3098), geplanter Aufruf 11:15 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Landtagsfraktionen wollen mehr Einfluss der Politik bei der Auswahl von Richtern in Schleswig-Holstein erhalten und eine vorgegebene Vorauswahl nicht mehr nur abnicken, sondern sich künftig von Empfehlungen lediglich „leiten“ lassen. Der Richterwahlausschuss habe in der Rechtsauslegung des Oberverwaltungsgerichts keine Entscheidungsfreiheit mehr, sagte CDU- Fraktionschef Tobias Koch bei der öffentlichen Vorstellung eines gemeinsamen Gesetzentwurfs von CDU, SPD, Grünen, FDP und SSW. Stattdessen könne das Gremium nur noch „beste Beurteilungen“ bestätigen.
Bislang ist die in Artikel 33 des Grundgesetzes verankerte Bestenauslese Grundlage für die Beförderung. Als Basis dafür dienen die Beurteilungen durch die Gerichtspräsidenten. In der Regel sitzen im Richterwahlausschuss acht Landtagsabgeordnete, drei Richter und ein Anwalt. Entscheidungen muss das Gremium mit Zweidrittelmehrheit treffen. Derzeit heißt es im Landesrichtergesetz (Paragraf 22): „Der Richterwahlausschuss wählt die Bewerberin oder den Bewerber, die oder der für das Richteramt persönlich und fachlich am besten geeignet ist.“ Künftig soll es nach dem Willen von CDU, SPD, Grünen, FDP und SSW lauten: „Der Richterwahl- ausschuss prüft, ob die Bewerberin oder der Bewerber für ein Richteramt die persönlichen Voraussetzungen für dieses Amt besitzt und ob die sachlichen Voraussetzungen für die Besetzung dieses Amtes erfüllt sind.“ Und: „Bei seiner Wahlentscheidung lässt es sich von Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes leiten“. Dort heißt es, dass jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte habe.
Unterdessen haben die Richterverbände die Pläne für mehr Einfluss der Politik auf die Auswahl von Richtern scharf kritisiert. Die beabsichtigte Abkehr vom Prinzip der Bestenauslese bei der Berufung von Richtern bedeute keinen demokratischen Gewinn, sondern erheblichen Schaden und einen immensen Vertrauensverlust für die Justiz, teilten der Richterverband und die Neue Richtervereinigung letzten Freitag mit. Der Gesetzentwurf von CDU, SPD, Grünen, FDP und SSW schweige sich dazu aus, an welchen Kriterien sich die Auswahlentscheidung stattdessen orientieren soll. Der Gesetzentwurf untergrabe die Legitimität der Rechtsprechung. Es könnten auch Richter berufen werden, die sich nach objektiven Kriterien gerade nicht als bestgeeignet erweisen oder nach der Beurteilungslage sogar als ungeeignet angesehen werden. Nach Ansicht der Verbände höhlten die Pläne zudem ohne nachprüfbare Kriterien und Entscheidungen das verfassungsmäßige Recht unterlegener Bewerber aus, die Einhaltung des Prinzips der Bestenauslese von einem Gericht überprüfen zu lassen. Sie ist bislang Grundlage für eine Beförderung. Als Basis dienen Beurteilungen durch die Gerichtspräsidenten.
Derzeit gehören dem Richterwahlausschuss die vom Landtag gewählten Abgeordneten Lukas Kilian, Tobias Koch, Barbara Ostmeier (alle CDU), Birgit Herdejürgen, Thomas Rother, Özlem Ünsal (alle SPD), Burkhard Peters (Grüne) und Marcus Rossa (FDP) an. Der Ausschuss entscheidet gemeinsam mit dem Justizministerium über die Besetzung von Richterposten in Schleswig-Holstein. 12

In dem Gremium sitzen neben den acht Politikern zwei Richter als ständige Mitglieder und ein Richter des Gerichtszweiges, für den die Wahl stattfindet, als nichtständiges Mitglied. Hinzu kommen ein Rechtsanwalt, sowie je ein Vertreter der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, wenn über eine Anstellung, Beförderung oder Versetzung in der Arbeits- oder der Sozialgerichtsbarkeit zu entscheiden ist. In diesem Fall werden weitere vier Landtagsabgeordnete hinzugezogen. Dies sind: Katja Rathje-Hoffmann (CDU), Ines Strehlau (Grüne) Anita Klahn (FDP) sowie Lars Harms (SSW).


TOP 18 § 108 e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) verschärfen, Antrag der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/3037), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Der Landtag hatte sich im Mai bereits dafür ausgesprochen, als Konsequenz aus den „Maskenaffären“ vor einigen Monaten Transparenz- und Korruptionsregelungen im Abgeordnetengesetz zu überprüfen – jetzt prescht der SSW vor und will das Strafgesetzbuch noch schärfer umschreiben als geplant. Vorgesehen ist, Bestechung und Bestechlichkeit von Mandatsträgern künftig als Verbrechen einzustufen und zudem den Strafrahmen auf ein bis zehn Jahre Haft zu erhöhen. Der SSW will darüber hinaus die Formulierung „im Auftrag oder auf Weisung“ aus dem Paragrafen 108e streichen. „Erst wenn der Tatbestand dergestalt gefasst wird, dass nicht mehr nur ein konkret nachweisbarer Auftrag oder eine konkret nachweisbare Weisung für die Erfüllung des Tatbestandes notwendig ist, sondern die Kausalität zwischen Leistung und Gegenleistung reicht, greift der § 108 e umfassender“, heißt es in dem Antrag. Nach Ansicht des SSW soll der Tatbestand künftig auch dann gelten, wenn Abgeordnete beispielsweise Abstimmungen fernbleiben, um im Interesse von Lobbygruppen andere Mehrheiten zu ermöglichen. „Damit wollen wir erreichen, dass auch Taten, die in der Vergangenheit liegen, und für die es erst nachträglich eine Gegenleistung gibt, strafbar sind“, sagte der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms, am 25. Mai bei Vorlage des Antrages. „So wie es schon heute für Amtsträger gilt.“ Die Landesregierung soll für eine Neuregelung des StGB eine entsprechende Bundesratsinitiative starten.
In den vergangenen Monaten waren diverse Fälle publik geworden, in denen Politiker durch die Vermittlung lukrativer Lieferungen von Corona-Schutzmasken hohe Geldbeträge erhalten hatten, was sie in der Regel das Mandat kostete.


TOP 28 Kommunalwahlrecht für alle einführen, Antrag der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/3073), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Der SSW im Landtag setzt sich dafür ein, dass alle Menschen, die seit mindestens vier Jahren ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben, wahlberechtigt und auch wählbar sind. Die Landesregierung soll dafür eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Artikels 28 im Grundgesetz starten, heißt es im Antrag der Vertreter der dänischen Minderheit im Landtag. 13

Auf diese Weise könnten auch Drittstaatenangehörige und Staatenlose ihre Stimme abgeben. Das sei bereits in 15 der 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union möglich, so der SSW in seiner Begründung. Staatenlose Menschen haben keinen Pass und keine Staatsbürgerschaft. Viele Grundrechte fallen für sie weg, der Zugang zum Arbeitsmarkt ist erschwert, sie dürfen bei Wahlen ihre Stimme nicht abgeben und können keine Sozialleistungen beziehen. Bisher sind bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden lediglich Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, „nach Maßgabe von Recht der Europäischen Gemeinschaft wahlberechtigt und wählbar“. Die Bevölkerung eines Staates bestehe „aus mehr Menschen als jenen, die einen deutschen Pass vorweisen können“, begründet der SSW den Vorstoß. Daher sollte es bei Kommunalwahlen keine Rolle spielen, ob jemand einen deutschen oder europäischen Pass hat, Angehörige eines Drittstaates ist oder als staatenlos gilt.
Der SPD geht das nicht weit genug. Sie fordert die Landesregierung zusätzlich auf, eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel zu starten, das Wahlrecht auch auf den Bereich der Landtagswahlen auszuweiten. In diesem Zusammenhang soll insbesondere geprüft werden, ob eine Ausweitung mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Im föderalen System der Bundesrepublik bestimmten gerade die Länder über die Bildungs- und Kulturpolitik in der Region und gestalteten damit sehr direkt die Lebensverhältnisse ihrer Bürger, so die Sozialdemokraten. Daher sollten Unionsbürger auch hier die Möglichkeit erhalten, sich in Form des aktiven und passiven Wahlrechts einzubringen.


TOP 14, 21, 22, 23, 31, 40 und 49 Leseförderung weiterentwickeln, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/2983) und weitere Anträge zum Thema Schule und Impfen, Antrag des Zusammenschlusses der Abgeordneten der AfD (Drs. 19/3058), Antrag der Abgeordneten des SSW und der Fraktion der SPD (Drs. 19/3064), Antrag des Abgeordneten Dr. Frank Brodehl (fraktionslos) (Drs. 19/3065), Anträge der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/3085, 19/3102 und Drs. 19/2864), Alternativantrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/2891), Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses (Drs. 19/3094), geplanter Aufruf 15:30 Uhr, geplante Redezeit 45 Minuten
Am zweiten Sitzungstag werden die Abgeordneten anknüpfend an eine Schuldebatte am ersten Sitzungstag erneut eine Vielzahl von bildungspolitischen Anträgen beraten. Erwartet wird auch ein von den Koalitionsfraktionen beantragter mündlicher Regierungsbericht von Ministerin Karin Prien (CDU). Sie soll im Plenum ein „Rahmenkonzept für das Schuljahr 2021“ skizzieren. Weitere Themen sind die Lesekompetenz, die Förderung von corona-belasteten Kindern und Jugendlichen, das Thema Impfen bei Schulkindern sowie ein älterer Antrag zum Kindeswohl.
Thema Lesen: „Wer lesen kann, ist klar im Vorteil“, lautet ein Sprichwort. Damit das so bleibt, wollen CDU, Grüne und FDP die Lesekompetenz bei Kindern und Jugendlichen fördern – auch im außerschulischen Bereich. Lesekompetenz sei entscheidend für den Bildungserfolg und sollte frühestmöglich gefördert werden. Der Landtag solle sich deshalb für die „Förderung der 14

Lesekompetenz durch Unterstützung der vielfältigen Leseförder-Angebote im schulischen und außerschulischen Kontext“ einsetzen, so heißt es im Antrag der Koalitionsfraktionen. Die Landesregierung soll in diesem Zuge 100.000 Euro aus dem Haushalt 2021 in die Leseförderung des außerschulischen Bildungsbereichs investieren und die Einführung einer Datenbank prüfen, um Förderprojekte miteinander stärker zu vernetzen. Anfang Mai veröffentlichte die OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) eine Sonderauswertung der aktuellen Pisa-Studie von 2018: Demnach haben viele deutsche Schüler beim Lesen von Texten Probleme, zwischen Meinung und Fakt zu unterscheiden. Rund jeder fünfte 15-Jährige in Deutschland erreiche im Bereich Lesen Grundschulniveau. Die Hälfte der Befragten gab an, nur zu lesen, wenn es sein muss. Zudem habe Pisa gezeigt, dass die Lesekompetenz sehr von der sozialen Herkunft abhängt. Die OECD-Experten weisen darauf hin, dass Schüler besser mit Texten umgehen können, wenn sie gedruckte Bücher lesen.
Auch Landtagspräsident Klaus Schlie setzt sich seit Jahren für die Leseförderung ein und liest persönlich immer wieder an Schulen vor. So besuchte er etwa im Februar 2020 die Christliche Schule in Kiel. Dort las der Parlamentschef rund 70 Dritt- und Viertklässlern aus dem ersten Kinderkrimi des Landtages, dem „Förde-Detektive“-Buch „Gift im Nord-Ostsee-Kanal“ vor.
Thema Kinderförderung: „Um die Folgen der Pandemie aufzufangen“, fordern SPD und SSW zusätzliche Mittel für Förderangebote, Gemeinschaftsprojekte und soziales Lernen. Dabei seien langfristige Lösungen nötig – das bisherige Angebot eines Lernsommers sei nicht ausreichend. Das bedeute, etwa auch mehr Lehrkräfte einzustellen und neben dem Unterricht das Zeittableau für pädagogische Arbeit zu erweitern. Die vornehmlich an Schulen zu leistende Arbeit könne auch von Volkshochschulen unterstützt werden, heißt es in dem entsprechenden Antrag der Oppositionspolitiker. Und auch die digitale Infrastruktur sei weiterzuentwickeln.
Einen weiteren Antrag zu dem Themengebiet haben CDU, Grüne und FDP vorgelegt. Sie begrüßen, dass die Landesregierung das milliardenschwere „Aktionsprogramm Aufholen“ der Bundesregierung unterstützen will. Eine Milliarde Euro ist für Nachhilfe- und Förderprogramme für Schüler gedacht; eine weitere Milliarde Euro soll in soziale Maßnahmen-Programmen im Bereich frühkindlicher Bildung, in die Schulsozialarbeit und in den Freizeitbereich investiert werden, um auch die psychischen Krisenfolgen für Kinder und Jugendliche abzufedern. Geplant ist auch eine Einmalzahlung von 100 Euro für Kinder aus einkommensschwachen Familien. Das Geld soll für Ferien-, Sport- und Freizeitaktivitäten eingesetzt werden können. Weiter wird in dem Koalitionspapier die Stärkung des Freiwilligen Sozialen Jahres im Kita-Bereich gefordert, um sowohl Erziehern als auch den Kita-Kindern „eine Aufarbeitung der belastenden Zeit zu erleichtern“. Die SPD-Abgeordnete Serpil Midyatli sagte zu dem „Aufholprogramm“ des Bundes am Wochenende: Das könne nur der Anfang sein. Sie fordert öffentlich jährlich zwei Milliarden Euro für Bildung – für die nächsten zehn Jahre.
Thema Impfen: Der Zusammenschluss der AfD wendet sich in einem Antrag klar dagegen, „in den Impfzentren des Landes sog. Überholspuren für Schüler einzurichten, um dort für diese Altersgruppe bevorzugt Corona-Impfungen durchzuführen“. Auch dürfe der Schulbesuch nicht von einer Corona-Impfung abhängig gemacht werden, die Impf-Entscheidung müsse in vollem Umfang 15

bei den Eltern verbleiben. Daran anknüpfend begrüßt der fraktionslose Abgeordnete Frank Brodehl – ebenfalls per Antrag –, dass die Landesregierung sich bereits gegen eine Impfpflicht für Schüler ausgesprochen habe. Die EU-Arzneimittelbehörde hat den Impfstoff von Biontech/Pfizer für heranwachsende ab 12 Jahren bereits zugelassen. Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt für Deutschland jedoch keine generelle Impfung für gesunde Kinder und Jugendliche. Nur für 12- bis 17-Jährige mit bestimmten Vorerkrankungen sei dies sinnvoll.
Thema Kindeswohl: Ferner soll über zwei bereits im März debattierte Anträge von der Koalition sowie von der SPD abgestimmt werden, die beide dazu aufrufen, Kinder und Jugendliche in der Pandemie besser zu unterstützen. In der Aussprache waren sich alle in der Zielrichtung einig, nur bei der Herangehensweise gab es Unterschiede. Im Sozialausschuss votierte eine Mehrheit für die Vorlage von CDU, Grünen und FDP, der Alternativantrag der SPD wurde abgelehnt.


TOP 13 Kinderwunschbehandlung bundesweit einheitlich gestalten, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/2862), geplanter Aufruf 16:15 Uhr, geplante Redezeit 33 Minuten
Im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern werden in Schleswig-Holstein kinderlose Paare, die sich für eine Kinderwunschbehandlung entscheiden, nicht durch die 2012 aufgelegte Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ finanziell unterstützt. Hierbei fließen Gelder des Bundes – allerdings nur, wenn sich das jeweilige Heimatbundesland des Paares hälftig beteiligt. Dies ist in Schleswig-Holstein nicht der Fall. Die Koalitionsfraktionen rufen jetzt die Landesregierung dazu auf, sich an dem Programm zu beteiligen. In der Regel werden 50 Prozent der Kosten einer Kinderwunschbehandlung von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Die andere Hälfte geht zu Lasten der Paare, die in den meisten anderen Bundesländern für ihren Anteil unter bestimmten Bedingungen Zuschüsse über die Bundesinitiative zur Unterstützung ungewollt Kinderloser erhalten können. „Es kann nicht sein, dass innerhalb Deutschlands der Wohnort darüber entscheidet, ob jemand eine notwendige Unterstützung erhält oder nicht“, kritisieren CDU, Grüne und FDP in ihrem Antrag. Eine Kinderwunschbehandlung könne kein Privileg für finanziell Bessergestellte sein.
Außerdem soll nach dem Willen der Koalitionsfraktionen bei der Kinderwunschbehandlung eine Kostenübernahme nach dem Sozialgesetzbuch auch für nicht verheiratete, gleichgeschlechtliche Paare und für Alleinstehende ermöglicht werden. Hierzu ist in der Begründung des Antrags zu lesen: „Wir begrüßen ausdrücklich, dass unsere Gesellschaft vielfältig ist“ (…) „gute Eltern macht nicht eine Eheurkunde oder ihre sexuelle Orientierung aus“.
Trotz der Corona-Einschränkungen hat die Zahl der künstlichen Befruchtungen in Deutschland einen Höchststand erreicht: Im Jahr 2020 nahmen die deutschen Kinderwunschzentren 9,3 Prozent mehr Behandlungen vor als im Jahr zuvor, wie die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“ Ende Januar berichtete. Das Blatt beruft sich auf die „Sonderauswertung Covid- 19“ des Deutschen IVF-Registers, der nationalen Datenbank für künstliche Befruchtungen. In die frühe Auswertung flossen demnach die Daten aus 113 der insgesamt 131 deutschen 16

Kinderwunschzentren ein. Die Zahl der Behandlungen belief sich 2020 auf 108.000. Schon 2019 war mit 99.000 Behandlungen ein Rekord erreicht worden.


TOP 29 und 42 Anträge zur S-Bahn-Taktung, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/3075), Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/3104), geplanter Aufruf 16:48 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
SPD und Koalitionsfraktionen setzen sich für eine engere Taktung der S-Bahnen im Großraum Hamburgs ein. Hierzu liegen zwei Anträge vor. Sie nennen unterschiedliche Schwerpunkte, sehen aber vor allem bei den Linien nach Wedel, Pinneberg und Aumühle eine Erhöhung der Zugfrequenz vor. CDU, Grüne und FDP sprechen hier von Abfahrten im 10-Minuten-Takt sowie der Einführung von Nachtverkehren – „schnellstmöglich, idealerweise bis zum Fahrplanwechsel 2021/22“. Die SPD will eine Taktverdichtung mit dem Sommerfahrplan 2022. Sie bittet die Landesregierung, „bis zum 3. Quartal 2021 den Kosten- und Nutzenfaktor für jede der dort aufgeführten Strecken zu ermitteln und für die Umsetzung im Haushalt 2021 abzubilden“. Auch die Sozialdemokraten heben die S1 von und nach Wedel, S3 von und nach Pinneberg und S21 von und nach Aumühle in ihrem Antrag hervor.



Freitag, 18. Juni, 10 bis 16 Uhr



TOP 36 Daseinsvorsorge in der Gesundheitsversorgung und Pflege sichern, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/3097), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 45 Minuten
Während auf Bundesebene fleißig an einer Pflegereform gebastelt wird, will die SPD in Kiel mit einem 14 Punkte umfassenden Forderungs-/Maßnahmenkatalog die „Daseinsvorsorge in der Gesundheitsversorgung und Pflege sichern“. Ein Kernpunkt dabei ist die Einführung einer Bürgerversicherung, die seit längerer Zeit bereits bundesweit diskutiert wird. Ziel der Bürgerversicherung ist der gleiche Zugang zu medizinischer Versorgung für alle –eine Abkehr von dem bisherigen System mit gesetzlichen und privaten Krankenkassen.


TOP 30 Zukunftspakt UKSH weiterentwickeln, Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, FDP und der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/3083), , geplanter Aufruf 10:45 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten 17

In einem interfraktionellen Antrag bekennen sich CDU, SPD, Grüne, FDP und SSW zum 2019 abgeschlossenen Zukunftspakt UKSH und bekräftigen vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie ihre Unterstützung für das Uniklinikum als Maximalversorger des Landes. Um sicher zu stellen, dass die im Zukunftspakt beschriebene Sanierung des UKSH in drei Schritten umgesetzt werden kann, wird die Landesregierung gebeten, „die gegenüber der ursprünglichen Planung nicht mehr für Schritt I des Zukunftspakts benötigten Mittel, welche bereits in der Finanzplanung vorgesehen sind, zukünftig für die Maßnahmen des dritten Schritts einzuplanen“.
Bei den nicht benötigten Mitteln aus dem ersten Sanierungsschritt handelt es sich um einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag, der aufgrund einer aktuellen Kostenprognose nun zur Verfügung steht, wird in dem Antrag erläutert. Und: Die durch die Corona-Pandemie entstandenen Verluste aus 2020 und 2021 „müssen, soweit beihilferechtlich möglich und soweit diese nicht durch Bundeshilfen abgedeckt sind, zügig durch das Land übernommen werden“. Die Landesregierung solle prüfen, wie die Finanzierung im Rahmen des Haushaltsvollzugs 2021/22, aus den in den Corona-Nothilfen dafür eingeplanten Mitteln in Höhe von 56 Millionen Euro für corona-bedingte Mehrausgaben oder aus weiteren Mitteln des Corona-Notkredits erfolgen kann.


TOP 32 Covid-19 Medikamentenforschung in Deutschland und Europa weiter ausbauen, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/3086), geplanter Aufruf 11:15 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Koalitionsfraktionen setzen sich dafür ein, auf Bundes und EU-Ebene die Entwicklung und Produktionen von geeigneten Medikamenten gegen Covid-19 zu intensivieren. Die Landesregierung soll sich hierfür einsetzen. Zu prüfen sei dabei unter anderem, wie Genehmigungsverfahren für klinische Studien und die Zulassungsverfahren für erfolgreich getestete Medikamente beschleunigt werden können oder „wie der Forschungs- und Produktionsstandort Deutschland für Medizin- und Medikamentenprodukte auch über die Covid- 19-Pandemie hinaus weiterentwickelt werden kann, sodass im Falle einer zukünftig erneut auftretenden Pandemie eine effektive Gesundheitsversorgung und Pandemiebekämpfung sichergestellt werden kann“.


TOP 33 COVID-19 wirkungsvoll eindämmen - Impfungen Weltweit ermöglichen, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/3087), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
„Die Mutationen des Coronavirus zeigen die gravierenden Auswirkungen, wenn nicht global gedacht und gehandelt wird“, heißt es in einem Antrag, mit dem die Koalitionsfraktionen für eine möglichst „rasche und faire“ weltweite Bereitstellung von Impfstoffen eintreten. Zugleich werden Bemühungen der Bundesregierung in diese Richtung begrüßt. „Es wird maßgeblich von der zügigen und ausreichenden Verfügbarkeit wirksamer Impfstoffe abhängen, ob die internationale Staatengemeinschaft die Corona-Pandemie in den Griff bekommt“, heißt es in dem vorliegenden 18

Antrag. Auf dem am Sonntag zu Ende gegangenen G7-Gipfel in Cornwall warteten die Regierungschefs mit dem Versprechen auf, ärmere Länder im Kampf gegen die Corona-Pandemie stärker mit Impfstoff zu unterstützen als bisher. Über die genaue Zahl der Impfstoff-Dosen gab es allerdings Verwirrung. Der britische Premierminister Boris Johnson sprach von mehr als einer Milliarde Dosen über Spenden und Zahlungen an das internationale Impfprogramm Covax bis Juni 2022. Deutschlands Bundeskanzlerin Angelika Merkel (CDU) nannte dagegen die Zahl 2,3 Milliarden bis Ende 2022. Im Abschlusskommuniqué heißt es, mit den direkten Spenden und den Finanzzusagen kämen seit Beginn der Pandemie mehr als zwei Milliarden Impfdosen der G7 für die Verteilung zusammen. Keine Einigung erzielte die G7 über die Freigabe von Patenten, um eine lizenzfreie Impfstoffproduktion in Entwicklungsländern zu ermöglichen. US-Präsident Joe Biden hatte diesen Schritt ins Gespräch gebracht. Merkel und Johnson stemmen sich dagegen ‒ auch mit Rücksicht auf die Hersteller Biontech und Astrazeneca in ihren Ländern.


TOP 60 Landesstrategie „Bildung für nachhaltige Entwicklung“, Bericht des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (Drs. 19/3062), geplanter Aufruf 14:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Bildung als Schlüssel für ein nachhaltiges Leben und einen nachhaltigen Umgang mit Ressourcen. Das ist eine der Leitlinien, auf die die Landesstrategie Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) aufbaut, die die Landesregierung im Juni-Plenum vorstellen will. Im Zusammenhang mit dem Unesco-Weltaktionsprogramm BNE und dem Nationalen Aktionsplan hatte der Landtag Anfang 2019 eine solche Landesstrategie gefordert. Wie die Landesregierung in ihrem 95 Seiten umfassenden Bericht dazu schreibt, soll dieses Prinzip künftig „fest in der schleswig-holsteinischen Bildungslandschaft verankert“ werden. Es werden spezifische Ziele innerhalb einzelner Bildungsbereiche definiert – vom Kindes- über das Jugend- und Erwachsenen- bis zum Seniorenalter. Die Strategie solle als Ausgangspunkt für ein gemeinsames Verständnis von Bildung für nachhaltige Entwicklung dienen, welches zukünftig weiterentwickelt und mit Qualitätskriterien hinterlegt werden müsse, heißt es weiter. Von zentraler Bedeutung sei außerdem die Einrichtung einer BNE-Agentur als Vernetzungsstelle. Diese soll Qualitätskriterien formulieren, Impulse für eine zunehmende Verankerung von BNE setzen und die gesellschaftlichen Akteure zusammenführen.
„Um die Umsetzung der aufgeführten Maßnahmen im Blick zu behalten und öffentlich darzulegen“, will die Landesregierung ein qualitatives Monitoring einrichten. Alle fünf Jahre soll in einem Bericht über den Fortgang der Maßnahmen berichtet werden, zunächst im Jahr 2023. Darüber hinaus ist eine wissenschaftliche Begleitung der Strategieumsetzung angedacht. In der Landesstrategie sind fünf Handlungsfelder aufgeführt, in denen auf Visionen, die Ausgangslage, Handlungsfelder und Ziele sowie Maßnahmen und Aktivitäten zur Umsetzung von Bildung für nachhaltige Entwicklung eingegangen wird. Beginnend bei frühkindlicher Bildung werden außerdem die Bereiche Schule, berufliche Bildung, Hochschule und „non-formale Bildung und berufliche Weiterbildung“ aufgeführt. Der Aspekt „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ ist Teil der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten 19

Nationen. Zur Umsetzung hat die UN-Bildungsorganisation Unesco Weltprogramme ins Leben gerufen. Das aktuelle Programm gibt es seit 2020.
Im Mai hatten sich rund 2.500 Teilnehmer aus 130 Ländern in einer globalen Online-Konferenz zum Unesco-Programm „Bildung für nachhaltige Entwicklung: die globalen Nachhaltigkeitsziele verwirklichen“ zusammengefunden. Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) hatte im Vorfeld dazu aufgerufen, im globalen Kampf gegen den Klimawandel stärker auf Bildung und Aufklärung zu setzen. Zur Rettung des Planeten müssten Staaten weltweit ihre Bildungsangebote ausweiten. Das sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. „Bildung für Nachhaltigkeit braucht einen Platz in den Kindergärten und Schulen, an den Hochschulen und in der beruflichen Ausbildung“, sagte Karliczek. Auch in der Weiterbildung und der Erwachsenenbildung müsse die Aufklärung über klimabewusstes und nachhaltiges Verhalten eine größere Rolle spielen.


TOP 43 Europäische Jugendpolitik weiter unterstützen, Beschlussempfehlung des Europaausschusses im Wege der Selbstbefassung gemäß Artikel 23 Absatz 2 Satz 2 LV i. v. m. § 14 Absatz 1 Satz 2 GeschO (Drs. 19/2973), geplanter Aufruf 14:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Im Wege der Selbstbefassung bekennt sich der Europaausschuss mit den Stimmen von CDU, Grünen und FDP zur EU-Jugendstrategie 2019-2027. Sie bilde einen adäquaten Rahmen, „um die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa zu verbessern und die Politik für junge Menschen auf europäischer Ebene und in den einzelnen Mitgliedsstaaten weiterzuentwickeln“, heißt es in dem Papier, das jetzt im Plenum diskutiert wird. Die Landesregierung wird in diesem Zuge gebeten, sich auch weiterhin im Land und auf Bundesebene für eine gezielte Umsetzung der Ziele der EU- Jugendpolitik einzusetzen. Erwähnt werden Aktivitäten von den Koalitionsfraktionen auch Aktivitäten im Land, wie etwa der Ausbau und die Unterstützung von Austauschprogrammen, die Förderung der rund 50 Europaschulen oder der Einsatz von ESF-Mitteln und Landesmitteln für die Teilhabe von Jugendlichen am Arbeitsmarkt. Die SPD, die einen Ursprungsantrag zu der Thematik vorgelegt hatte, stimmte gegen die Beschlussempfehlung des Europaausschusses.


TOP 51 Ausbau der Frauenhäuser und Frauenhausplätze im Land weiter fördern, Beschlussempfehlung des Sozialausschusses im Wege der Selbstbefassung gemäß Artikel 23 Absatz 2 Satz 2 LV i. v. m. § 14 Absatz 1 Satz 2 GeschO (Drs. 19/3096), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Im Mai-Plenum hat Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) im Landtag den Bericht zur „Bedarfsanalyse des Hilfsangebots für gewaltbetroffene Frauen in Schleswig-Holstein“ vorgestellt. Es wurde deutlich: Beim Frauenhausangebot muss nachgesteuert werden. Besonders im Norden des Landes klafft eine Lücke. Der Sozialausschuss hat sich weiter mit dem Thema beschäftigt und im Wege der Selbstbefassung über einen von den Koalitionsfraktionen erarbeiteten Antrag mit dem Titel „Ausbau der Frauenhäuser und Frauenhausplätze im Land weiter fördern“ beraten, der 20

nun im Plenum zur Debatte steht. Im Beschlussvorschlag heißt es: „Der Schleswig-Holsteinische Landtag stellt fest, dass der Abschlussbericht ‚Bedarfsanalyse für gewaltbetroffene Frauen in Schleswig-Holstein‘ einen weiteren quantitativen wie qualitativen Bedarf an Frauenhausplätzen im Land Schleswig-Holstein, speziell in den Kreisen Nordfriesland und Flensburg, aufgezeigt hat.“ Diese Bedarfe müssten entsprechend der Analyse befriedigt werden, um so das Hilfesystem für von Gewalt betroffene Frauen und ihren Kindern weiter zu verbessern.


TOP 52 Jugendberufsagenturen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/2623(neu)), Bericht des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus (Drs. 19/2811), geplanter Aufruf 15:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
„Die Jugendberufsagenturen ersparen jungen Menschen lange Wege von Behörden zu Behörde und tragen damit wirksam dazu bei, möglichst allen Interessierten eine berufliche Perspektive zu eröffnen“, heißt es in einem rund 40 Seiten starken Bericht der Landesregierung zu den Jugendberufsagenturen (JBA) im Land. Anliegen junger Menschen würden durch eine gezielte Kommunikation untereinander schneller und besser gelöst. Auch eine vom Arbeitsministerium in Auftrag gegebene Evaluation über die Wirksamkeit der Jugendberufsagenturen in Schleswig- Holstein habe ergeben, dass „die Zusammenarbeit von den Partnern in den JBAen überwiegend positiv bewertet wird und sie aus ihrer Sicht einen Mehrwert darstellen“.
Inzwischen seien Jugendberufsagenturen an 20 Standorten in zehn Kreisen und kreisfreien Städten vertreten, eingerichtet zwischen 2016 und 2019. Unterstützt habe die Landesregierung den Aufbau seit 2015 mit knapp 435.000 Euro Anschubfinanzierung. Für das Haushaltsjahr 2021 seien 150.000 Euro zum Aufbau und zur Weiterentwicklung der JBAen vorgesehen. Für bauliche Maßnahmen stünden mit einem Höchstbetrag von 50.000 Euro pro Einrichtung zusätzlich Mittel aus dem Programm „IMPULS 2030 Infrastrukturmodernisierungsprogramm für unser Land Schleswig-Holstein“ zur Verfügung. Darüber hinaus informiert der Bericht über die unterschiedlichen Arbeitskonzepte und Besonderheiten der JBAen, den Planungsstand für weitere Einrichtungen und darüber, wie die Länder Schleswig-Holstein und Hamburg zusammenarbeiten.
Im Dezember 2020 hatte der Landtag einen Antrag der SPD beschlossen, der einen Bericht über die Entwicklung der Jugendberufsagenturen gefordert hatte. Diese werden seit 2016 landesweit nach und nach etabliert und sollen junge Menschen auf dem Weg in eine berufliche Zukunft begleiten. „Niemand geht auf seinem Weg verloren“, ist das erklärte Ziel der Jugendberufsagenturen. Die Förderung der beruflichen und sozialen Integration junger Menschen unter 25 Jahren ist Aufgabe von Jugendhilfe, Arbeitsagenturen, Jobcenter sowie der Schulen. In einer Jugendberufsagentur arbeiten diese Institutionen zusammen, um Jugendlichen abgestimmte und individuelle Unterstützung zu bieten. 21

Hinweis:
Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter sh- landtag.de unter plenum-online. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten. Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter okkiel.de/.



Reihenfolge der Beratung der 49. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt.

angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 16. Juni 2021 6+24+ Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes 45 10:00 38+39 mit weiteren Anträgen und einem Bericht +59 2 Entwurf eines Gesetzes zur Integration und Teilhabe 30 10:45 8+65 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und 30 11:15 Bericht der Beauftragten für die Landespolizei Schleswig-Holstein bei dem Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages 15 Gedenken an die Opfer der Corona-Pandemie 25 11:45
58 Lücken schließen - Bericht zum aktuellen Stand des Breitband- und 30 15:00 Mobilfunkausbaus 20 60 Jahre Mauerbau: Für ein würdiges Gedenken zum 13. August 8 15:30 25 Investitions- und Ertüchtigungsplan für Radwege 30 15:38 26 Weitere Sanktionen gegen Belarus notwendig 25 16:08 27+56 Ansiedlungsperspektiven für Unternehmen stärken - Vorrang der 30 16:33 gewerblichen Nutzung sicherstellen und Landesprogramm zum Schutz der Böden und zum nachhaltigen Flächenmanagement Donnerstag, 17. Juni 2021 9+35+ Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewende- und 45 10:00 44+61 Klimaschutzgesetzes Schleswig-Holstein mit weiteren Anträgen und einem Bericht 4 Entwurf eines Justizvollzugsmodernisierungsgesetzes 30 10:45 12 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesrichtergesetzes 30 11:15 18 § 108 e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von 30 11:45 Mandatsträgern) verschärfen 22
28 Kommunalwahlrecht für alle einführen 30 15:00 14+21 Leseförderung weiterentwickeln und weitere Anträge 45 15:30 +22+ zum Thema Schule und Impfen 23+31 +40+ 49 13 Kinderwunschbehandlung bundesweit einheitlich gestalten 33 16:15 29+42 Anträge zur S-Bahn-Taktung 30 16:48 Freitag, 18. Juni 2021 36 Daseinsvorsorge in der Gesundheitsversorgung und Pflege sichern 45 10:00 30 Zukunftspakt UKSH weiterentwickeln 30 10:45 32 Covid-19 Medikamentenforschung in Deutschland und Europa weiter 30 11:15 ausbauen 33 COVID-19 wirkungsvoll eindämmen - Impfungen Weltweit ermöglichen 30 11:45
60 Landesstrategie „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ 30 14:00 43 Europäische Jugendpolitik weiter unterstützen 30 14:30 51 Ausbau der Frauenhäuser und Frauenhausplätze im Land weiter fördern 30 15:00 52 Jugendberufsagenturen 30 15:30



Zu folgenden Tagesordnungspunkten ist eine Aussprache nicht vorgesehen:

TOP Redezeit 45 Die Herausforderungen im Grenzland während der COVID-19-Pandemie transparent und 0 gemeinsam meistern 47 9-Punkteplan für eine gute Zukunft der Metropolregion 0



Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorgesehen (Sammeldrucksache 19/) :

TOP 3 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Beamtenversorgung 5 Entwurf eines Gesetzes zum Ausgleich der finanziellen Lasten der Stadt Fehmarn und des Kreises Ostholstein für die Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes durch die Erweiterung der Behördenbezirke nach § 30 Absatz 4 des Landesverwaltungsgesetzes 7 Entwurf eines Gesetzes zur Zustimmung zum Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen sowie zur Änderung des Heilberufekammergesetzes 11 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Versorgungsfonds des Landes Schleswig-Holstein 16 Freiluftveranstaltungen unter Auflagen zulassen 34 Richtlinie zur Unterstützung von Vormundschaftsvereinen verlängern 37 Berichtsantrag zur Situation pflegender Angehöriger 46 Schleswig-Holsteinischer Landespreis für Baukultur und Innovationen im Wohnungs- und Städtebau 48 Situation von Pflegefamilien in Schleswig-Holstein 50 Beiträge für die Pflegeberufekammer übernehmen 54 Änderung der Ziel- und Leistungsvereinbarungen in der Hochschulmedizin mit der Universität zu Lübeck, der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und dem Universitätsklinikum Schleswig-Holstein für die Jahre 2020-2024 55 Vierter Bericht über die Entwicklung der Schülerkostensätze nach Neuordnung der 23
Ersatzschulfinanzierung 62 Bericht der Landesregierung zur verdeckten Datenerhebung nach § 100c Absatz 1 Nummer 3 Strafprozessordnung (StPO) zum Zeitraum 2020 63 Bericht des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein 64 Tätigkeitsbericht 2019 und 2020 der Antidiskriminierungsstelle des Landes Schleswig-Holstein bei dem Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages


Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen:
10 Entwurf eines Gesetzes über die Musikschulen in Schleswig-Holstein 19 Baubranche stärken - Potentiale öffentlicher Auftragsabwicklung nutzen 41 Nautisch-technische Studiengänge an der Hochschule Flensburg erhalten! 53 Verfassungsschutzbericht 2020 57 Bericht über die Evaluation des Denkmalschutzgesetzes