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08.06.21
15:11 Uhr
Landtag

Landtagspräsidentenkonferenz unter schleswig-holsteinischer Federführung: Demokratie, digitaler Wandel und Kulturhoheit im Fokus

Nr. 51 / 8. Juni 2021


Landtagspräsidentenkonferenz unter schleswig-holsteinischer Federführung: Demokratie, digitaler Wandel und Kulturhoheit im Fokus

Die Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Landesparlamente sind gestern (Montag) digital zu ihrer jährlichen Konferenz zusammengekommen. Im Mittelpunkt: der digitale Wandel und die Kulturhoheit der Länder. Zu beiden Tagesordnungspunkten verabschiedeten die Landtagspräsidentinnen und Landtagspräsidenten eine Erklärung. Auch die „Konferenz zur Zukunft Europas“ stand erneut im Fokus – der Ausschuss der Regionen hat auf Betreiben des schleswig-holsteinischen Vorsitzes die bayerische Parlamentspräsidentin Ilse Aigner als Mitglied nominiert.
Den Auftakt der gestrigen Konferenz mit einem Vortrag über die Legitimationsleistung der parlamentarischen Demokratie in Krisen- und Umbruchzeiten machte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts a.D. Professor Andreas Voßkuhle. Mit seinem Vortrag habe er wichtige Impulse und Hilfestellungen gegeben, sagte Landtagspräsident Klaus Schlie. „Sie haben uns eindringlich vor Augen geführt, dass wir nicht nur in unserer Demokratie, sondern auch um unsere Demokratie ringen müssen.“ Voßkuhle habe verschiedene Überlegungen mit den Präsidentinnen und Präsidenten der Landesparlamente geteilt, die helfen könnten, Gefährdungen der Demokratie entgegenzuwirken, hob Schlie hervor.
Auch der Präsident des Bundesverfassungsgerichts a.D. habe die zunehmende Digitalisierung der Gesellschaft als eine der Triebfedern für den gegenwärtigen dynamischen sozialen und politischen Wandel ausgemacht, erklärte der schleswig-holsteinische Parlamentspräsident weiter zu Beginn des ersten Tagesordnungspunktes. Vor der Verabschiedung der gemeinsamen Erklärung „Den digitalen Wandel gestalten – die parlamentarische Demokratie bewahren“ sagte Schlie, dem Staat sei es bisher noch nicht gelungen, auch in digitalen Räumen die Einhaltung der Verfassungs- ordnung umfassend zu gewährleisten. „Die rasante Entwicklung von Technologien erfordert eine beständige Beobachtung und Reflexion – insbesondere durch die Politik.“ 2

Ein weiteres Augenmerk lag darüber hinaus auf der Kultur. Die Teilnehmenden der Konferenz tauschten sich insbesondere über die Folgen der Corona-Pandemie für den gesamten Kultursektor aus. „Nicht wenige Kunstschaffende sahen und sehen sich durch die Auswirkungen der Pandemie in ihrer Existenz bedroht“, betonte Schlie. Zudem seien Kunst und Kultur von herausragender Bedeutung für die Gesellschaft und die Kulturhoheit der Länder Ausdruck der Leistungsstärke, gesellschaftlichen Innovationskraft und Menschenfreundlichkeit eines föderalen Systems. „Mit der Erklärung zur ‚Kulturhoheit in der Wahrnehmung der Landesparlamente‘ wollen wir ein deutliches Zeichen setzen, kulturelle Belange noch stärker in den Fokus der politischen Aufmerksamkeit zu rücken, die große Bedeutung von Kunst und Kultur zu betonen und für den Erhalt unseres kulturellen Reichtums zu werben.“
Den Vorsitz der Landtagspräsidenten- sowie der Landtagsdirektorenkonferenz in den vergangenen zwölf Monaten hatte Schleswig-Holstein inne. Am heutigen zweiten Tag ihrer Zusammenkunft tagten die Präsidentinnen und Präsidenten gemeinsam mit ihren Amtskolleginnen und Amtskollegen aus Österreich.
Vorbereitet werden die Präsidentenkonferenzen durch die Konferenz der Direktorinnen und Direktoren der deutschen Landesparlamente. Die deutschen und die österreichischen Landtagspräsidentinnen und Landtagspräsidenten treffen sich alle zwei Jahre, abwechselnd in Deutschland und Österreich, um parlamentarische Themen und Entwicklungen zu diskutieren, sich auszutauschen oder auch Arbeitsgruppen über die Landesgrenzen hinweg einzusetzen. Erklärung der Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Landesparlamente


Den digitalen Wandel gestalten – die parlamentarische Demokratie bewahren

1. Im Jahre 2013 haben die Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Lan- desparlamente gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der österreichischen Landesparlamente und des Südtiroler Landtages in der Kremser Erklärung festge- stellt, dass die moderne Informationsgesellschaft und ihre Instrumente den Lan- desparlamenten die Chance bieten, die Bürgerinnen und Bürger in neuer Qualität zu informieren und zu beteiligen. In der im Jahr 2015 verabschiedeten Erklärung von Heiligendamm haben sie zudem eine „politische Diskussion über die ethischen Grundlagen für den digitalen Staat“ eingefordert. Schließlich legte die Ettersburger Erklärung im Jahr 2018 den Fokus vor allem auf die mit dem digitalen Wandel ver- bundenen Fehlentwicklungen und Risiken für die parlamentarische Demokratie und betonte die Notwendigkeit der aktiven Gestaltung der Digitalisierung durch die Par- lamente.
2. Die mit der Digitalisierung einhergehenden Chancen und Risiken stehen nach wie vor im politischen Fokus. Dem Staat ist es bislang noch nicht gelungen, die Einhal- tung der Verfassungsordnung umfassend auch in digitalen Räumen zu gewährleis- ten. Dennoch begrüßen die Präsidentinnen und Präsidenten die Erschließung des digitalen Raums als ein Forum politischer Teilhabe.
3. Die Präsidentinnen und Präsidenten sind sich darüber einig, dass sich die Digitali- sierung und auf künstliche Intelligenz gestützte Technologien dynamisch entwi- ckeln. Welche Chancen aber auch Risiken hieraus erwachsen, ist aus heutiger Sicht kaum sicher zu prognostizieren. Deswegen bedarf es einer beständigen Beobach- tung und ethischen, sozialen, wirtschaftlichen und rechtlichen Reflexion. Die Parla- mente verstehen sich als aktive Gestalter einer den Menschen und der Gesellschaft dienenden Entwicklung der künstlichen Intelligenz.
4. Die Potenziale von künstlicher Intelligenz sollten genutzt werden, um für alle Bür- gerinnen und Bürger Sicherheit, Effizienz und Nachhaltigkeit in Anwendungsfeldern von besonderer Bedeutung weiter zu verbessern und gleichzeitig soziale und kultu- relle Teilhabe, Handlungsfreiheit und Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bür- ger zu fördern. Hierbei sollten insbesondere auch die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung berücksichtigt werden, um ihre Teilhabe zu gewährleisten.
5. Alle Menschen sollten zudem diskriminierungsfrei die Möglichkeit haben, an der di- gitalisierten Welt zu partizipieren und von ihr zu profitieren. Die Präsidentinnen und Präsidenten erkennen die Notwendigkeit eines gleichberechtigten Zugangs zu ei- nem offenen Internet für alle Teile der Gesellschaft als Eckpfeiler der Meinungsviel- falt, des Pluralismus, der Innovation und des Fortschritts an.
6. Da die Akzeptanz für eine digitale Verwaltung vom Vertrauen der Menschen ab- hängt, muss sichergestellt werden, dass sich Bürgerinnen und Bürger sowie Unter- nehmen auf vertrauenswürdige und überprüfbare digitale Behördenanwendungen und -dienste verlassen können, die hohen Sicherheitsstandards genügen und den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer entsprechen. Die öffentliche Verwaltung benötigt daher eine verlässliche Dateninfrastruktur, die den Zugang zu Daten sowie deren Speicherung, Austausch und Nutzung gemäß vordefinierten Regeln ermög- licht, um ihre digitale Souveränität auch in Zukunft wahren zu können. Die Präsi- dentinnen und Präsidenten setzen sich dafür ein, dass auch die Organisation der eigenen Verwaltungen diesen Erfordernissen stetig angepasst wird.
7. Die fortschreitende Digitalisierung hat weitreichende Auswirkungen auf die parla- mentarische Demokratie. Das betrifft den demokratischen Prozess und die demo- kratischen Institutionen in all ihren Facetten: Erfasst werden die demokratische Öf- fentlichkeit in ihrer Struktur, die öffentliche Meinungs- und Willensbildung und die Wahlen einschließlich des Wahlkampfes. Die sozialen Netzwerke haben in diesem Kontext einen erheblichen Bedeutungszuwachs erlangt; Meinungsbildung verlagert sich zunehmend von den traditionellen Medien in das Internet, zum Teil gezielt in die sozialen Medien. Untersuchungen zufolge beziehen immer mehr Menschen ihre Nachrichten über Social-Media-Kanäle. Die sozialen Netzwerke bieten auch für den Parlamentarismus viele Chancen und Nutzungsoptionen, die auch weiterhin wahr- genommen werden sollten.
8. Allerdings stehen diesen Vorteilen auch Risiken gegenüber. Der digitale Informati- onskonsum wird zunehmend von verborgenen Algorithmen beeinflusst. Hierdurch werden den Nutzern immer gezielter Informationen angeboten, die ihren persönli- chen Präferenzen entsprechen. Damit gerät die inhaltliche Vielfalt der Informations- versorgung mehr und mehr in Gefahr. Zugleich sind die Nutzerinnen und Nutzer 2 zunehmend manipulativen Einwirkungen wie beispielsweise durch Falschmeldun- gen („Fake-News“) oder Softwareprogramme, die menschliche Verhaltensmuster simulieren („Social Bots“) ausgesetzt. Die öffentliche Meinung, gebildet aus freien und möglichst unbeeinflussten Meinungsäußerungen der Bürgerinnen und Bürger, droht von anonymen Beeinflusserinnen und Beeinflussern, Plattformbetreiberinnen und -betreibern sowie digitalen Mechanismen negativ beeinflusst zu werden.
9. Angesichts der gestiegenen Gefahr für die freie Meinungsbildung – zunehmende Zahl von Hackerangriffen auf Politiker, die insbesondere im Zeitraum vor Wahlen geeignet sind, diskreditierend die politische Meinungsbildung zu beeinflussen – sind stärkere Aktivitäten im Bereich IT-Sicherheit unumgänglich.
10. Durch derartige Beeinflussungen gerät die demokratische Öffentlichkeit in Gefahr. Diese ist aber eine zwingende Voraussetzung für die parlamentarische Demokratie, wie das Grundgesetz und die Landesverfassungen sie vorsehen. Dementspre- chend ist für eine parlamentarische Demokratie auch die Parlamentsöffentlichkeit als politische Debatte unter Anwesenden eine unverzichtbare Grundlage demokra- tischer Entscheidungsfindung.
11. Es sollten daher Anstrengungen unternommen werden, um einer manipulativen Ein- wirkung auf den Prozess der freien Meinungsbildung und der demokratischen Ent- scheidungsfindung in der digitalen Welt im Allgemeinen und in den sozialen Netz- werken im Besonderen entgegenzuwirken. Außerdem sollten Maßnahmen ergriffen werden, um die Gewährleistung und Durchsetzbarkeit der Rechts- und Werteord- nung auch im digitalen Raum sicherzustellen. Gerade Parlamente haben große Kommunikationspotenziale für ausgewogene und verlässliche Informationen.
12. Zugleich ist dafür Sorge zu tragen, dass der gebotene Raum für die Entfaltung der kulturellen und medialen Freiheiten erhalten bleibt. Denn die Freiheitlichkeit einer demokratischen Gesellschaft misst sich auch im digitalen Zeitalter insbesondere an ihrer kulturellen und medialen Vielfalt und der Unabhängigkeit der Medien.
13. Die Präsidentinnen und Präsidenten begrüßen die Idee zur Etablierung einer digi- talen demokratischen Öffentlichkeit in Gestalt eines digitalen demokratischen Netz- werks, das für alle Bürgerinnen und Bürger sowie für Qualitätsmedien frei zugäng- lich ist. In einem eigens geschaffenen öffentlichen Netzwerk kann der Staat seiner Rolle als Garant für neutrale und plurale Informationen gerecht werden und es dem Bürger so ermöglichen, sich frei von Beeinflussung eine politische Meinung bilden zu können. 3 14. Neue gesellschaftliche Kommunikationsstrukturen durch die zunehmende Digitali- sierung erfordern auch ein Nachdenken über die Eröffnung zeitgemäßer Zugangs- formen und die Implementierung zusätzlicher Beteiligungsmöglichkeiten der Bürge- rinnen und Bürger im parlamentarischen Petitionsverfahren. Um den Fokus der Bür- gerinnen und Bürger auf parlamentarische Angebote zu richten, setzen sich die Prä- sidentinnen und Präsidenten für niedrigschwellige Zugänge zu den bestehenden Petitionsplattformen des Deutschen Bundestages und der Länder ein.



4 Erklärung der Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Landesparlamente

Kulturhoheit in der Wahrnehmung der Landesparlamente

1. Der Kultursektor hat besonders unter den mit der Corona- Pandemie verbundenen Einschränkungen gelitten. Kultur ist auch ein bedeutender Wirtschaftsfaktor, vor al- lem aber die unverzichtbare Grundlage des geistigen und kulturellen Reichtums Deutschlands. Die Präsidentinnen und Präsidenten sprechen sich dafür aus, kultu- relle Belange wieder stärker in den Fokus politischer Aufmerksamkeit zu rücken. Auch und gerade in Krisenzeiten sollte der Kulturbereich die ihm gebührende Auf- merksamkeit erfahren.
2. Gerade im kulturellen Sektor zeigen sich Geschichte, Gegenwart und vor allem Per- spektiven des Föderalismus. Die Kulturhoheit der Länder ist untrennbar mit der früh- neuzeitlichen Staatsentstehung verbunden und ist bis heute Ausdruck der Leis- tungsstärke, gesellschaftlichen Innovationskraft und Menschenfreundlichkeit eines föderalen Systems. Kein anderes Land der Welt verfügt über eine derartige Dichte von Kultureinrichtungen in dezentraler Verantwortung wie Deutschland. Die Präsi- dentinnen und Präsidenten sind sich zudem darüber einig, dass Kunst und Kultur eine herausragende Bedeutung für die Gesellschaft und ihren Zusammenhalt ha- ben. Es ist daher ihr Bestreben, den Erhalt kulturellen Reichtums sicherzustellen. Dabei sollte Kultur nicht nur einem exklusiven Kreis, sondern der Allgemeinheit zu- gänglich sein. Insbesondere in ländlichen oder wenig besiedelten Regionen sollte zu diesem Zweck die kulturelle Infrastruktur gestärkt werden.
3. Das digitale Zeitalter eröffnet ganz neue Möglichkeiten für die kulturelle Daseins- vorsorge. Kulturgut kann ortsungebunden, barrierearm und ohne zeitliche Grenzen zugänglich gemacht und vielschichtig präsentiert werden. Durch die verfügbaren Technologien besteht zudem die Chance, auch jüngere Besucher zielgruppenge- recht ansprechen und erreichen zu können. Die Anstrengungen beim Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik im Kulturbereich, gerade im Bereich der kulturellen Bildung und Vermittlung, sollten nach Auffassung der Präsidentinnen und Präsidenten weiter verstärkt werden. Nicht zu vergessen ist hierbei auch das Sammeln und Bewahren von Kulturgut. Die Inventarisierung und Digitalisierung der vielfältigen Bestände ist essentiell für den Schritt in die digitale Welt. 4. Die Präsidentinnen und Präsidenten streben zudem an, die in ihren Häusern aus- gerichteten kulturellen Veranstaltungen und Ausstellungen der interessierten Öf- fentlichkeit – soweit möglich und sinnvoll – auch über digitale Formate zugänglich zu machen. Damit nehmen die Landesparlamente nicht nur eine Vorbildfunktion beim Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik ein, sondern ermögli- chen es Kulturschaffenden auch in einer Zeit ausbleibender Auftritte, ihre Kunst zu präsentieren.
5. Die Präsidentinnen und Präsidenten sind sich einig, dass die Freiheit von Kunst und Wissenschaft jeweils weit zu verstehen ist und nicht auf bestimmte Ideologiekorri- dore verengt werden darf. In Kultur und Wissenschaft darf es keine Denkverbote geben – nur dann können sie ihre Kraft für die Weiterentwicklung der Gesellschaft entfalten. Die Präsidentinnen und Präsidenten sind sich einig, dass den Parlamen- ten hinsichtlich der eigenen Debattenkultur eine Vorbildfunktion zukommt.
6. Die Präsidentinnen und Präsidenten stimmen darin überein, dass ein verstärkter Austausch der Landesparlamente über kulturpolitisch relevante Fragen wünschens- wert ist. Sie streben deswegen an, kulturellen Belangen nicht nur im eigenen Par- lament mehr Raum zu geben, sondern in diesen Fragen zukunftsorientiert zusam- menzuarbeiten. Ziel muss es sein, der Kultur den ihr gebührenden Stellenwert für eine offene, plurale und demokratische Gesellschaft zu sichern.



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