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27.05.21
10:42 Uhr
Landtag

Polizeibeauftragte stellt Tätigkeitsbericht für die Jahre 2018 bis 2020 vor

Nr. 12 / 27.05.2021

Polizeibeauftragte stellt Tätigkeitsbericht für die Jahre 2018 bis 2020 vor – Kommunikation, Führung und Fürsorge im Fokus

Am heutigen Donnerstag hat die Beauftragte für die Landespolizei, Samiah El Samadoni, ihren zweiten Tätigkeitsbericht für den Zeitraum Oktober 2018 bis September 2020 auf der Landespressekonferenz vorgestellt. Von den 504 bearbeiteten Vorgängen kamen 308 Eingaben aus der Polizei und 190 Beschwerden von Bürger*innen. Ferner gab es sechs Initiativangelegenheiten. Im Vergleich zum ersten Berichtszeitraum gab es somit eine Steigerung um 108 Vorgänge. „Seit 2016 wurden bis September 2020 genau 900 Petitionen bearbeitet. Die Zahlen machen deutlich, dass die Polizeibeauftragte als Ansprechpartner*in von Polizeibeamt*innen und Bürger*innen angenommen wird“, so El Samadoni.
Seit Oktober 2016 ist die Polizeibeauftragte Anlaufstelle für Bürger*innen bei Beschwerden gegen die Polizei und gleichermaßen Ansprechpartnerin für Polizist*innen bei innerdienstlichen Angelegenheiten. Dabei stellt der gesetzliche Auftrag das Hinwirken auf möglichst einvernehmliche, gute Lösungen und die Stärkung des gegenseitigen Verständnisses zwischen Bürger*innen und Polizei durch Unterstützung der Kommunikation in den Vordergrund.
Bei den Beschwerden der Bürger*innen zeigte sich, dass die polizeilichen Maßnahmen, die von den Bürger*innen als rechtswidrig gerügt wurden (28 Fälle), ganz überwiegend rechtmäßig waren (23). Nur in drei Fällen blieb der Sachverhalt unklar und in zwei Fällen waren die Maßnahmen rechtswidrig. Es gab insgesamt auch nur drei Fälle, in denen Polizeigewalt von den Bürger*innen beanstandet wurde, allerdings war diese in zwei Fällen nachweislich keine rechtswidrige Polizeigewalt und in einem Fall wurde ein strafrechtliches Verfahren durch die Petentin angestrengt. In 27 Fällen ging es allein um eine reine Beratung von Bürger*innen zum Beispiel zu polizeilichen Befugnissen oder zur Erstattung von Anzeigen.
Hauptthema bei den Beschwerden der Bürger*innen war eine schlechte Kommunikation (52 Fälle). Das Handeln der Polizei war deshalb oft nicht transparent und nicht nachvollziehbar erschienen. „Hier ist aus meiner Sicht ein klarer Schwerpunkt und Arbeitsauftrag für die Polizei zu entnehmen. Beide Seiten hätten in vielen Fällen einen reibungsloseren Ablauf im Miteinander erfahren, wenn hier bewusster gehandelt und kommuniziert worden wäre“, so El Samadoni. „In einigen Fällen, in 2

denen tatsächlich Fehler gemacht worden waren, hat auch eine Entschuldigung eine große Wirkung gehabt und zwischenzeitlich verlorenes Vertrauen in die Arbeit der Polizei wiederhergestellt.“
Bei den Eingaben der Polizist*innen hat der Anteil der nur vertraulich zu bearbeitenden Angelegenheiten deutlich abgenommen. Immer häufiger kann die Polizeibeauftragte offen an die polizeiliche Organisation herantreten. Lediglich 77 der 308 Eingaben blieben Fälle der Vertraulichkeit. „Auch hieran möchte ich weiter mit den Polizist*innen und Behörden arbeiten, indem Vertrauen in die Führung kontinuierlich gestärkt wird“, führte die Polizeibeauftragte aus.
Als Anregung zum Thema Führung erinnert die Polizeibeauftragte daran, dass anonyme Rückmeldeverfahren für Führungskräfte verpflichtend durchzuführen sind. Auch der Umgang mit der beamtenrechtlichen Remonstration, also der formellen Einwendung, die Beamte gegen eine aus ihrer Sicht rechtswidrige Weisung von Vorgesetzten erheben, sollte verbessert werden. „Hier ist wichtig, dass die Remonstration als wichtiges beamtenrechtliches Instrument gerade für diese Zweifelfälle verstanden und genutzt wird. Dies muss sich auch in einer positiven Haltung der Führungskräfte spiegeln“, erklärte El Samadoni. „Zudem sollte eine Remonstration möglichst schriftlich erfolgen, denn nur so können Betroffene ihre Entlastung auch belegen.“
Darüber hinaus möchte die Polizeibeauftragte die Führungskräfte insbesondere für Dienstunfallmeldungen bei psychisch besonders belastenden, aus dem Vollzugsalltag herausragenden Ereignissen sensibilisieren. Denn manchmal treten erst sehr verspätet Unfallfolgen auf, die nur dann auch anerkannt werden können. „Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn erlebt wird, dass Kinder von erheblichen Gewaltstraftaten betroffen sind oder andere, besonders grausame Ereignisse verarbeitet werden müssen“, verdeutlichte El Samadoni.
Die Polizeibeauftragte setzt sich auch weiterhin für eine verbesserte Fürsorge des Dienstherrn ein, z. B. für die leichtere Anerkennung von Corona-Infektionen im Dienst als Dienstunfall und eine Schmerzensgeldübernahme des Dienstherrn auch bei Schuldunfähigkeit oder Wohnungslosigkeit des Täters einer Widerstandshandlung. „Wir müssen bei der täglichen Arbeit der Polizist*innen berücksichtigen, welchen Risiken und Gefahren sie ausgesetzt werden und dem auch Rechnung tragen, wenn sich diese realisieren“, sagte El Samadoni.
Darüber hinaus sollte aus Sicht der Polizeibeauftragten ein Immobilieninvestitionsprogramm seitens des Landes aufgelegt werden, um polizeiliche Dienststellen zu sanieren und zu modernisieren. „Es fällt vermehrt auf, dass schon die Eigensicherung schwierig wird, wenn z. B. eine erhebliche Enge in der Dienststelle herrscht, etwa durch zu kleine Vernehmungszimmer. Auch begegnen sich so häufiger Opfer und Täter, wenn eine Trennung aufgrund der räumlichen Gegebenheiten nicht möglich ist. Es braucht hier eine Bedarfserfassung und eine Priorisierung von Maßnahmen – hier muss ein echtes Investitionsprogramm geschaffen werden“, forderte El Samadoni.