Lars Harms: SSW will Gesetz zur Mandatsträgerbestechung verschärfen
PressemitteilungNr. 118/2021 Kiel, 25.05.2021Pressesprecher Per Dittrich, Tel. 0431-988 1383SSW will Gesetz zur Mandatsträgerbestechung verschärfenDie Maskenaffäre im Bundestag hat es gezeigt: Korruption vonAbgeordneten lässt sich oft nicht ahnden, weil kein konkreter Auftrag odereine Weisung nachgewiesen werden kann. Das will der SSW im Landtag nunper Bundesratsinitiative ändern."Dass der § 108e StGB zur Bestechung und Bestechlichkeit von Abgeordneten künftig zum Verbrechen hochgestuft werden soll, ist richtig und wichtig, löst aber nicht das eigentliche Problem", sagt Lars Harms, Vorsitzender des SSW im Landtag.Denn die meisten der aktuell diskutierten Handlungen von Bundestagsabgeordneten fielen gar nicht in den Anwendungsbereich des § 108e, so lange kein Nachweis erbracht werden könne, dass der oder die Mandatsträgerin im Auftrag oder auf Weisung gehandelt ( ( 2habe. "Damit droht die Regelung trotz höherer Strafen nur ein stumpfes Schwert zubleiben", so Harms.Er hat deshalb die Landesregierung aufgefordert, eine Bundesratsinitiative zurVerschärfung des § 108e zu starten. Konkret soll die Formulierung "im Auftrag und Weisung" aus dem Gesetz gestrichen werden. "Die alleinige Kausalität zwischen Leistung und Gegenleistung sollte zur Erfüllung des Tatbestandes ausreichen", so Harms.Zudem soll der Tatbestand des Paragrafen künftig auch für Handlungen gelten, die vorgenommen oder unterlassen werden, heißt es in dem SSW-Antrag (Drs. 19/3037). Harms: "Damit wollen wir erreichen, dass auch Taten, die in der Vergangenheit liegen, und für die es erst nachträglich eine Gegenleistung gibt, strafbar sind. So wie es schon heute für Amtsträger gilt".