Hans Hinrich Neve: TOP 11: Digitale Sitzungen rechtskonform
Kommunalverfassung | 21.05.2021 | Nr. 179/21Hans Hinrich Neve: TOP 11: Digitale Sitzungen rechtskonform Der Kommunalpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Hans Hinrich Neve, äußerte sich zur Änderung der Kommunalverfassung und Erweiterung des Kommunalen Abgabengesetzes, das heute im Schleswig-Holsteinischen Landtag beschlossen wurde:„Neben der Möglichkeit, Sitzungen auf kommunaler Ebene als Videokonferenz abzuhalten, wurde die Kommunalverfassung nun erweitert. Zukünftig dürfen auch Wahlen digital erfolgen, dann muss allerdings eine Briefwahl erfolgen.Damit sind wir dem Wunsch der kommunalen Spitzenverbände gefolgt. Gerade die häufig stattfindenden Ausschussbesetzungen konnten bisher nur in Anwesenheit der beteiligten Personen abgehalten werden. Der Schleswig-Holsteinische Landtag eröffnet jetzt die Möglichkeit der digitalen Form.Ebenso wurde das Kommunalabgabengesetz (KAG) des Landes angepasst. Der dringende Änderungsbedarf ergab sich aus den anhängigen Rechtsstreitigkeiten vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig wegen der Erhebung von Erschließungsbeiträgen. Bisher gab es im KAG keine Regelung zwischen dem Eintritt der Vorteilslage und der Festsetzung der Abgabe. Aus Gründen der Rechtssicherheit wurde eine Frist von 20 Jahren eingebaut. Seite 1/1 Kai Pörksen (Pressesprecher) | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de