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20.05.21
16:48 Uhr
CDU

Tobias Koch: TOP 26: Auch in Zukunft gehören Freiberufler, Selbständige, Landwirte und Unternehmer in den Landtag

Abgeordnetengesetz | 20.05.2021 | Nr. 170/21
Tobias Koch: TOP 26: Auch in Zukunft gehören Freiberufler, Selbständige, Landwirte und Unternehmer in den Landtag Es gilt das gesprochene Wort!
Herr Präsident,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
mit der Maskenaffäre haben sich in Berlin und München wahre Abgründe aufgetan. Ich hätte es nicht für möglich gehalten, dass sich gewählte Abgeordnete mitten in einer Krise wie der Corona-Pandemie als Raffkes und Krisengewinnler erweisen.
Zwar gilt auch in diesen Fällen selbstverständlich zunächst die Unschuldsvermutung. Allerdings geht es bei dem vorliegenden Fehlverhalten um mehr als nur strafrechtliche Fragen. Wer sich an der Krise bereichert, wer sein Mandat einsetzt, um Kasse zu machen, wer sich selbst die Taschen vollmacht, wenn andere in Not sind, der hat den moralischen Anspruch verwirkt, Mitglied eines Parlaments zu sein.
Es beschämt mich, dass es sich dabei um Mitglieder von CDU und CSU gehandelt hat. Die Schnelligkeit mit der Partei und Fraktion auf den Rückzug von allen Ämtern, die Niederlegung des Mandats und den Parteiaustritt gedrängt haben, zeigt allerdings auch, dass die Selbstreinigungskräfte in unserer Demokratie funktionieren. Ebenso gilt es zu attestieren, dass es sich bei diesem Fehlverhalten nur um wenige, bedauerliche Einzelfälle gehandelt hat.
Im Schleswig-Holsteinischen Landtag gibt es nämlich keinen Anlass, an der Integrität der Abgeordneten in irgendeiner Weise zu zweifeln. Das gilt auch im Hinblick auf die 40 weiteren Bundestagsabgeordneten verschiedener Fraktionen, deren Namen im Zusammenhang mit der Beschaffung von Masken veröffentlicht wurden. Diese Kolleginnen und Kollegen haben nichts anderes getan, als in der Krise zu helfen.
In einer Situation, in der medizinische Masken händeringend gebraucht wurden, aber zum damaligen Zeitpunkt kaum zu bekommen waren, haben sie Kontakte hergestellt und die zuständigen Ministerien auf Unternehmen in ihren Wahlkreisen hingewiesen, die in die Produktion von Masken eingestiegen sind. All das gehört zu den originären Aufgaben von Abgeordneten. Genau dafür sind sie gewählt. Aber eben nicht, um dafür Provisionen zu kassieren, denn dafür bekommen Abgeordnete bereits ihre Diäten und sind damit angemessen und ausreichend bezahlt.

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Kai Pörksen (Pressesprecher) | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Meine Damen und Herren, auch wenn der Schaden zuallererst die Unions-Parteien betrifft, so schadet derartiges Fehlverhalten am Ende uns allen. Es stellt die Integrität von Abgeordneten in Frage und zerstört das Vertrauen in unsere demokratischen Institutionen.
Es gilt deshalb Konsequenzen zu ziehen, um die Wiederholung dieser bitteren Erfahrungen so weit wie möglich auszuschließen. Im Schleswig-Holsteinischen Abgeordnetengesetz und den Verhaltensregeln ist bereits jetzt geregelt, dass die Ausübung des Mandats im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Mitglieds des Landtags stehen muss. Weiter heißt es in § 46, Abs. 2, ich zitiere: „Für die Ausübung des Mandats darf ein Mitglied des Landtages keine anderen als die gesetzlich vorgesehenen Zuwendungen oder andere Vermögensvorteile annehmen. Unzulässig ist insbesondere die Annahme von Geld oder von geldwerten Zuwendungen, die nur deshalb gewährt werden, weil dafür die Vertretung und Durchsetzung der Interessen der oder des Leistenden im Landtag erwartet wird.“ Zitat Ende.
Gleichlautende Formulierungen finden sich allerdings auch im Abgeordnetengesetz auf Bundesebene. Die jetzigen Vorkommnisse haben somit Regelungslücken aufgezeigt, die eine bezahlte Lobbytätigkeit dennoch zugelassen haben.
Um dieses zukünftig auszuschließen, haben die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD einen Entwurf zu Änderung des Abgeordnetengesetzes vorgelegt, der zwischenzeitlich auch mit Teilen der Opposition in den Deutschen Bundestag eingebracht worden ist. In Schleswig-Holstein befinden wir uns ebenfalls in fraktionsübergreifenden Gesprächen, die möglicherweise schon im Juni zur Einbringung eines entsprechenden Gesetzentwurfes führen werden, um bezahlte Lobbytätigkeiten zu verbieten.
Meine Damen und Herren, ich will dabei aber betonen, dass es weder in Berlin noch in Kiel darum geht, soweit in die Berufsfreiheit einzugreifen, dass Nebentätigkeiten gänzlich verboten werden sollen. Als CDU-Fraktion wollen wir, dass auch in Zukunft Freiberufler, Selbständige, Landwirte und Unternehmer Mitglied des Landtages werden können, ohne ihre berufliche Existenz aufgeben zu müssen. Wir brauchen ihre Expertise und ihre Lebenserfahrungen, damit dieses Parlament ein Spiegelbild unserer Gesellschaft bleibt. Und nicht derjenige ist am unabhängigsten, der außer Landtag nichts kann, sondern derjenige, der auch in der Welt da draußen seinen Mann oder seine Frau steht. Das gilt es bei den angedachten Änderungen zu bedenken.
Über das Abgeordnetengesetzes hinaus wird in Berlin auch über Änderungen im Strafgesetzbuch und im Parteiengesetz diskutiert. In beiden Fällen ist dies alleinige Kompetenz des Bundesgesetzgebers, ohne dass wir in Schleswig-Holstein dazu eigene Regelungen treffen könnten. Wir wollen uns deshalb mit dem vorliegenden Antrag auf einige Hinweise beschränken: Bei der Strafbarkeit von Abgeordnetenbestechung und -bestechlichkeit ist es allein mit einer Erhöhung des Strafmaßes nicht getan. Es muss auch die Formulierung des Tatbestandes angepasst werden, denn ansonsten läuft diese Regelung des Strafgesetzbuches weiterhin so ins Leere, wie das bislang der Fall ist.


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Kai Pörksen (Pressesprecher) | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Bei Änderung im Parteiengesetz muss ein fairer Wettbewerb zwischen Parteien auch bei ihrer Finanzierung gewahrt werden. Allein bei den Parteispenden anzusetzen, greift deshalb zu kurz, wenn gleichzeitig die Parteienfinanzierung aus umfangreichen Unternehmensbeteiligungen unberücksichtigt bleibt.
Meine Damen und Herren, wieder einmal zeichnet es den Schleswig-Holsteinischen Landtag aus, dass wir uns auf den heutigen Antrag über alle Fraktionsgrenzen hinweg gemeinsam verständigt haben. Ich bin zuversichtlich, dass dieses auch bei der Änderung des Abgeordnetengesetzes gelingen wird. Für heute bitte ich um Zustimmung zum vorliegenden Antrag von CDU, SPD, Grünen, FDP und SSW.



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Kai Pörksen (Pressesprecher) | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de