Jan Marcus Rossa zu TOP 21 „Erstellung eines Glücksspielsucht-Hilfsplans für Schleswig-Holstein“
Presseinformation Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Christopher Vogt, MdL Vorsitzender Anita Klahn, MdL Stellvertretende Vorsitzende Oliver Kumbartzky, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Nr. 151/2021 Kiel, Mittwoch, 19. Mai 2021 Recht/ Glücksspielsucht-Hilfsplan www.fdp-fraktion-sh.de Jan Marcus Rossa zu TOP 21 „Erstellung eines Glücksspielsucht-Hilfsplans für Schleswig-Holstein“ In seiner Rede zu TOP 21 (Erstellung eines Glücksspielsucht-Hilfsplans für Schleswig-Holstein) erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP- Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:„Der NDR meldete gestern, am 18. Mai 2021, dass in Schleswig-Holstein die Zahl der Online-Glücksspielsüchtigen in der Corona-Pandemie zuge- nommen habe und dieser Trend überrascht niemanden. Die Kontaktbe- schränkungen, die zum Schutz vor Infektionsrisiken verhängt werden muss- ten, die zum Teil existentiellen Nöte vieler Menschen durch die Pandemie und ihre Folgewirken dürften ursächlich für diesen Trend gewesen sein. Da sind sich die Experten einig. Ich befürchte aber auch, dass nun die Kritik der SPD am Glücksspielstaatsvertrag, der ja endlich auch das Online- Glücksspiel in Deutschland legalisiert und reguliert, wieder lauter wird. Doch das wäre ein voreiliger Schluss. Im Gegenteil müssen wir froh sein, dass nun auch das Online-Glücksspiel deutschlandweit legal sein und damit unter ei- ner strengen staatlichen Aufsicht stehen wird.Suchtprävention und Suchthilfen können nur effektiv sein, wenn wir wissen, wo Suchtgefahren lauern und wenn wir individuelle Suchtrisiken beim Spie- ler selbst frühzeitig erkennen können. Das erfordert aber eine Kanalisierung des Online-Glücksspiels und eine strenge staatliche Kontrolle, die nur beim legalen Glücksspiel gewährleistet ist. Wir sind uns der Risiken des Glücks- spiels ja durchaus bewusst und ich verwahre mich gegen den Vorwurf, dass diejenigen, die sich für eine Legalisierung des Online-Glücksspiels einge- setzt haben, nur die Interessen der Anbieter im Blick hätten und nicht die Schutzbedürfnisse der Spielerinnen und Spieler. Das ist nicht richtig. Wir werden Online-Glücksspiel nicht aus unserer Lebenswirklichkeit verbannen können. Trotz des Verbotes war in allen anderen Bundeländern Online- Glücksspiel möglich, dort allerdings unreguliert und unkontrolliert. Die Ge- fahren der Spielsucht sind aber beim legalen wie beim illegalen Glücksspiel Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de gleichermaßen gegeben. Im legalen Glücksspiel kann der Staat jedoch Ge- fährdungen einzelner viel früher erkennen und diesen Gefahren mit präven- tiven und reaktiven Schutzmaßnahmen begegnen.In Schleswig-Holstein haben wir die Suchtprävention und die Suchthilfe schon in der Vergangenheit ernst genommen. Es kann nicht ernsthaft in Ab- rede gestellt werden, dass im Zuge der Legalisierung des Online-Glückspiels auch der Spielerschutz im Vergleich zu allen anderen Bundesländern deut- lich verbessert wurde. So nutzen wir in Schleswig-Holstein bereits seit Jah- ren mit dem sogenannten Safeserver ein zentrales Erfassungssystem, um den Spielerinnen- und Spielerschutz zu verbessern und frühzeitig Warnsig- nale zu erfassen, wenn Hinweise auf eine Spielsucht festgestellt werden. Wir verfügen in Schleswig-Holstein auch über ein enges Netz an Suchtprä- ventions- und Suchtberatungsstellen, die einschlägige Expertise bei der On- line-Glücksspielsucht haben. Und selbstverständlich werden wir uns mit dem Status quo nicht zufrieden geben, sondern den Spielerschutz mit Fach- leuten evaluieren und laufend verbessern.Der SPD-Antrag erweckt den Eindruck, als müssten wir in Schleswig- Holstein bei Null anfangen. Das ist aber gerade nicht der Fall. Und aufgrund der Sonderrolle, die Schleswig-Holstein seit 2012 beim Online-Glücksspiel hatte, haben wir auch einschlägige Erfahrungen und entsprechende Exper- tise, wie der Suchtgefahr beim Online-Glücksspiel begegnet werden muss. Dass wir uns hier weiterentwickeln können und wollen, ist eine Selbstver- ständlichkeit. Denn auch hier gilt: Stillstand ist der Anfang von Rückschritt. Wo wir Entwicklungsmöglichkeiten sehen und wie wir die Suchthilfe und -prävention evaluieren wollen, haben wir in unserem Antrag dargestellt. Wir müssen nicht bei Null starten, aber wir müssen uns stetig weiterentwickeln und das wollen wir gemeinsam mit der Landesregierung umsetzen.“Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de