Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
26.03.21
16:52 Uhr
Landtag

Landtag richtet Notausschuss für Krisenzeiten ein

Nr. 25 / 26. März 2021


Landtag richtet Notausschuss für Krisenzeiten ein

Mit einer großen Mehrheit haben die Schleswig-Holsteinischen Abgeordneten heute (Freitag) einen von CDU, SPD, Grünen, FDP und SSW eingebrachten Gesetzentwurf verabschiedet, der in Krisenzeiten ein Notparlament in der Landesverfassung verankert. Mit der Neuerung bleibt das Parlament auch in kleiner Besetzung arbeitsfähig.
„Schleswig-Holstein ist das erste Bundesland mit einer solchen Regelung. Ich bin stolz darauf, dass wir gemeinsam einen Weg gefunden haben, die parlamentarische Demokratie krisensicher zu machen“, sagte Landtagspräsident Klaus Schlie. „Damit sind die Abgeordneten auch in Ausnahmesituationen in der Lage, ihrer Aufgabe als gewählte Repräsentanten des Volkes nachzukommen.“
Der Notausschuss soll entsprechend der Stärke der Fraktionen aus mindestens elf Mitgliedern bestehen. Falls mehr Abgeordnete anwesend sind, wird das Gremium nach einem Verteilungsschlüssel aufgestockt. Der Ausschuss darf nur Maßnahmen treffen, um die Handlungsfähigkeit des Landes während der Notlage aufgrund einer Naturkatastrophe, Seuchengefahr, eines besonders schweren Unglücksfalls oder einer drohenden Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung zu sichern. Die Befugnis, dem Ministerpräsidenten das Misstrauen auszusprechen, Wahlen vorzunehmen oder die Verfassung zu ändern, steht ihm nicht zu. Wenn das Parlament wieder in voller Stärke zusammenkommt, sollen die Not-Beschlüsse außer Kraft treten – es sei denn, der Landtag bestätigt sie.
Einberufen werden soll das Notparlament erst dann, wenn auch hybride Sitzungen nicht stattfinden können. Sitzungen hybrid durchzuführen, ist ebenfalls eine durch die Verfassungsänderung ermöglichte Neuerung. In einem solchen Fall tagt das Parlament in Präsenz, während abwesende Abgeordnete zugeschaltet werden können. Dabei handele es sich aber um ein allerletztes Mittel, erklärte Schlie. „Das physische Zusammentreffen der Abgeordneten ist die absolute Notwendigkeit der parlamentarischen Debatte.“