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26.03.21
10:40 Uhr
B 90/Grüne

Eka von Kalben zu einem Notparlament

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 2,4 – Änderung der Verfassung des Pressesprecherin Landes Schleswig-Holstein Claudia Jacob Landeshaus Dazu sagt die Vorsitzende der Düsternbrooker Weg 70 Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Eka von Kalben: Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 128.21 / 26.03.2021

Parlamente müssen auch in Krisen handlungsfähig bleiben
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Krise zeigt sich, was Demokratie leisten kann. Und in der Krise steht die Demokra- tie besonders auf dem Prüfstand. Die Menschen wollen schnelle, pragmatische Lösun- gen. Doch Demokratie ist meist eher langsam, kompliziert und aufwändig. Auch weil die Volksvertreter*innen mitentscheiden wollen und sollen. Es ist entscheidend, dass Parla- mente funktions-, handlungs- und entscheidungsfähig sind. In jeder Situation!
Deshalb ist es gut, dass uns eine Lösung gelungen ist, die von allen Fraktionen im Haus getragen wird. Gerade bei der Corona-Pandemie ist es entscheidend, dass wir in wichti- gen Fragen zusammenstehen. Wir unterstützen die Schaffung eines Notfallparlamentes. Und zwar in der Hoffnung, dass wir es – dank Hygienemaßnahmen, Tests und Impfungen - niemals einberufen werden.
Denn klar ist: Politik wird im Landtag gemacht, von allen Volksvertreter*innen, die hier sitzen. Jede Stimme zählt und trägt zu einer bunten Meinungsvielfalt bei. Das Notparla- ment kommt nur in absoluten Ausnahmesituationen, wie einer epidemiologischen Lage zum Zuge. Es ist und bleibt ein absoluter Ausnahmefall.
Wir begrüßen, dass wir uns auf ein sogenanntes „atmendes“ System verständigt haben. Dass also die Mitgliederzahl des Notausschusses flexibel ist. Wenn mehr als die nötigen Mitglieder kommen können, wird der Ausschuss vergrößert. Natürlich streng an die Mehr- heitsverhältnisse im Landtag angepasst. Wir alle sind vom Volk gewählt und deshalb müssen auch in Pandemiezeiten zu jeder Zeit so viele Abgeordnete wie möglich das Recht behalten, ihre Stimme erheben und abgeben zu können. Denn das ist es, was unsere Demokratie ausmacht: Jede*r wird gehört.
Seite 1 von 3 Nicht zufrieden sind wir bezüglich der Nutzung digitaler Möglichkeiten. In der Regelung ist nun ein Zwang zu einer hybriden Sitzung verankert, rein digitale Sitzungen sind aus- geschlossen. Das bedeutet im Klartext, dass selbst dann, wenn die Pandemie einen ab- soluten Notstand auslöst, einige Abgeordnete gezwungen sein werden, in Präsenz ins Parlament zu kommen. Aus unserer Sicht ein unnötiges Risiko für alle Beteiligten.
Der vorliegende Vorschlag ein Kompromiss. Aber: Wir haben als Haus gezeigt, dass wir handlungsfähig sind und sein werden. Und das ist die Hauptsache.
Zur Handlungsfähigkeit einer Demokratie gehört auch, dass Wahlen durchgeführt werden können. Doch eben diese werden von der Pandemie bedroht. Wo keine Kandierenden aufgestellt werden können, können auch keine Wahlen stattfinden.
Aus diesem Grund haben wir uns verständigt, das Landeswahlgesetz entsprechend zu ändern: Zum einen, um Wahlversammlungen während der Pandemie digital zu ermögli- chen, zum anderen, weil wir noch einen Auftrag aus der letzten Legislaturperiode schul- dig waren.
Um möglichst allen Mitgliedern oder Delegierten eine Teilnahme zu ermöglichen, schaf- fen wir für die Parteien die Möglichkeit, ihre Listenaufstellung digital zu organisieren. Das ist gut so. Denn zu einer bunten Demokratie gehört auch, dass nicht nur ein kleiner Kreis über die Kandidierenden entscheidet.
Wie auch bei der Regelung zum Notparlament hätte sich meine Fraktion auch beim Lan- deswahlgesetz mehr Offenheit für digitale Möglichkeiten gewünscht – konkret in Hinblick auf technische Neuerungen zu digitalen Abstimmungen. Ich verweise hier insbesondere auf die Stellungnahme des Lorenz-von-Stein-Instituts. Natürlich muss der Maßstab dabei immer die Vereinbarkeit von digitalen Schlussabstimmungen mit den Wahlgrundsätzen sein. Das versteht sich von selbst.
Ein kleiner Streitpunkt ist die Plakatierung in den Kommunen. Einerseits erhöht eine um- fangreiche Plakatierung in Zeiten, in denen Haustürwahlkampf ungünstig ist, die Sicht- barkeit der Kandidierenden. Andererseits gibt es Bedenken, dass finanziell gut aufge- stellte Parteien dadurch ganz besonders viele Plakate aufstellen könnten. Penetranz steht ja nicht immer im Verhältnis zur Relevanz.
Gleichzeitig steigt mit der Anzahl der Plakate auch die Gefahr entsprechender Hinterlas- senschaften auf der Straße oder – noch schlimmer – in der Natur. Allerdings haben einige Kommunen in der Vergangenheit die Plakatierung so weit zurückgedrängt, dass demo- kratische Wahlen kaum noch sichtbar waren. Auch das ist in der Sache nicht angemes- sen.
Wir haben mit dem vorgelegten Gesetz einen Kompromiss zwischen diesen Ansichten gesucht. Inwieweit er uns gelungen ist, muss sich in der Praxis erweisen. Nach wie vor gibt es Gründe, die es den Kommunen ermöglicht, Plakatierungen zu begrenzen. Natur- schutzfachliche Gründe wurden hier explizit aufgenommen, was uns besonders wichtig war.
In der vergangenen Wahlperiode haben wir ein Maßnahmenpapier erstellt, um unsere Demokratie lebendig zu halten und die Wahlbeteiligung in den Blick zu nehmen. Ein wei- terer Schritt daraus ist nun erfolgt. Ob wir damit niederländische Ergebnisse erzielen, bleibt wohl ein frommer Wunsch. Aber wir wünschen uns, dass wir dadurch die Menschen
2 animieren können, gerade in diesen Zeiten ihre Stimme im Wahllokal oder im Briefkasten abzugeben.
Meine Damen und Herren,
Demokratie braucht Wahlen und Parlamente. Und Demokratie lebt davon, dass die Men- schen den Politiker*innen vertrauen können. Ganz besonders in einer Krise wie dieser.
Deshalb müssen wir alles tun, um Transparenz über getroffene Maßnahmen zu schaffen. Transparenz über Beschlüsse, aber auch darüber, wer eventuell auf die Entscheidungen Einfluss nimmt. Dazu gehört nach unserer Auffassung auch Transparenz über Einkünfte von Abgeordneten.
Ich begrüße es deshalb sehr, dass der Kollege Stegner zu einer Initiative aufgerufen hat, die Bestimmungen im Landtag anzupassen. Da wir in der Küstenkoalition in der Sache an unseren Koalitionspartner*innen gescheitert sind, ist es umso schöner, dass hier of- fensichtlich ein Sinneswandel eingetreten ist.
Das freut uns. Vielen Dank. ***



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