Lars Harms: Rechtssicherheit hat für uns Toppriorität
PresseinformationKiel, den 26. Februar 2021Es gilt das gesprochene Wort.Lars HarmsTOP 6 Gesetz zur Änderung polizei- und ordnungsrechtlicher Vorschriften im Landesverwaltungsgesetz Drs. 19/2118, 19/2775„Das neue Polizeirecht ist sehr umfangreich und oft auch sehr detailliert. Dasmuss es aber auch sein, weil es hier immerhin um die Ausübung des staatlichenGewaltmonopols geht.“Das neue Polizeirecht ist sehr umfangreich und oft auch sehr detailliert. Das muss es aber auchsein, weil es hier immerhin um die Ausübung des staatlichen Gewaltmonopols geht. Lassen Siemich deshalb quasi im Schnelldurchlauf auf die wichtigsten Vorschläge eingehen, die imVerfahren gemacht wurden.Alle Vorschläge sehen die Möglichkeit einer anlasslosen Identitätsfeststellung und von Kontrollenan Durchgangsstraßen vor. Beides unter engen Rahmenbedingungen. Wir finden, dass dies so inOrdnung ist, da sich beides an der Lebensrealität orientiert. Allerdings ist in dem Zusammenhangdie Regelung zum Verbot von Racial Profiling zu sehen, die die Jamaika-Koalition mit eingebrachthat. Genau diese Regelung führt dazu, dass solche Kontrollen dann auch in engem Rahmenmachbar sind. ( ( 2Auch Bodycams waren stark in der Diskussion. Alle wollen sie nutzen, allerdings gehen nur dieSozialdemokraten so weit, dass sie auch in der jeweiligen Wohnung genutzt werden sollten. Wirmeinen die SPD hat Recht. Zwar gibt es das Recht der Unverletzlichkeit der Wohnung, aber wennich mit der Nutzung einer Bodycam deeskalierend wirken kann und so Leib und Leben vonPersonen geschützt werden können, dann ist das auch nach unserer Auffassung verhältnismäßig.Und gerade in Fällen häuslicher Gewalt sollten wir uns dieser Möglichkeiten nicht berauben.Ein richtig guter Vorschlag ist die Regelung zum Kontakt- und Näherungsverbot, die nun insGesetz aufgenommen wird. Die Polizei kann eine Person jetzt nicht nur 4 Wochen von derWohnung wegweisen und Kontakt unterbinden, sondern es auch untersagen, an von derbedrohten Person häufig aufgesuchten Orten zu erscheinen. Das heißt, der Sportverein, derbevorzugte Supermarkt und ähnliche Stellen können von einer solchen Maßnahme umfasst sein.Aus unserer Sicht ein sehr starker Schutz der Betroffenen, der mehr als gerechtfertigt ist.Dann sind da auch noch zwei Neuerungen, die direkt mit der möglichen Ausübung vonkörperlichen Maßnahmen durch die Polizei zu tun haben. Zum einen die Nutzung vonElektroimpulsgeräten und der finale Rettungsschuss. Bei den Elektroimpulsgeräten sind sich alleeinig, dass dies ein milderes Mittel als die Schusswaffe sein kann. Und trotz der Studien, die esschon gibt, gibt es immer noch einen gewissen Grad der Unsicherheit. Deswegen macht es Sinn,wie jetzt auch vorgeschlagen, die Nutzung dieser Geräte erst einmal auszuprobieren und dannnach einiger Zeit noch einmal zu überprüfen. Für uns ist es dann aber entscheidend, was diePolizisten nach dieser Probephase sagen.Eine ethisch unheimlich schwierige Frage war die des finalen Rettungsschusses und desSchusswaffengebrauchs gegenüber Minderjährigen. Vorausgeschickt muss man sagen, dassniemand hier der Polizei zusätzlich quasi freie Hand gewährt. Vielmehr ist es so, dass Polizisten inbestimmte Lagen kommen können und hier keine festen Rechtsrahmen vorhanden sind. Es gehtalso nicht um die Zulassung des einen oder des anderen, sondern um die Frage wie die rechtlichenGrundlagen gestaltet werden können. Und hier wird es in Zukunft mehr Rechtssicherheit geben,unter welchen Voraussetzungen solche, in der Tat schrecklichen, Maßnahmen möglich sind. Mankann nur hoffen, dass Polizisten nie in eine solche Situation kommen mögen. Aber wenn es doch 3passiert, dann haben wir die Aufgabe hier einen sicheren Rechtsrahmen zur Verfügung zu stellen.Und das geschieht jetzt.Lassen Sie mich noch kurz auf einen Punkt eingehen, der nicht seinen Weg in das Gesetz findenwird. Die SPD hatte vorgeschlagen, bei Menschen, die in den Polizei- oder Justizdienst des Landeseintreten wollen, regelmäßig auch Erkenntnisse des Verfassungsschutzes abzufragen. Wir hättendies für gut befunden, da es nicht auszuschließen ist, dass Menschen zwar ein sauberespolizeiliches Führungszeugnis vorlegen können, aber trotzdem in radikalen Bewegungen tätig sindund dieses dann in die Polizei und Justiz hineintragen könnten. Hier muss der Rechtsstaatvorbeugen und sich selbst schützen. Alles in allem, können wir uns aber gut im neuen Polizeirechtwiederfinden.Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden:http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek/