Martin Habersaat zu TOP 13: Keine Road Map zur Schule 2050
Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathekLANDTAGSREDE – 25. Februar 2021Martin Habersaat: Keine Road Map zur Schule 2050 TOP 13: Mündlicher Bericht über die Ländervereinbarung über die Grundstruktur des Schulwesens (Drs. 19/2552) „Im Alter von 56 Jahren hat es uns nun endgültig verlassen: Das „Hamburger Abkommen zwischen den Ländern der Bundesrepublik auf dem Gebiete des Schulwesens“. Dieses altehrwürdige Dokument, letzte Anpassung: 1971, hat sich als resilient gegenüber Kleinigkeiten erwiesen wie dem Beitritt von fünfeinhalb Bundesländern, die auf ganz anderen schulpolitischen Traditionen aufbauten, aber auch gegenüber bildungspolitischen Innovationen, die uns heute selbstverständlich erscheinen. Die KMK sprach von einem „historischen Tag für die Bildung in Deutschland“, die GEW von der Festschreibung „einer Bildungspolitik der Fünfzigerjahre West“. Beides stimmt. Vor 56 Jahren hätte kaum ein Mensch das Ziel vor Augen gehabt, dass Kinder mit Behinderungen den Regelunterricht besuchen. Im Gegenteil, es galt als bewährte Praxis, jedes Kind, das nicht, wie es so schön hieß, „schulreif“ war, in eine Sonderschule auszusortieren. Damals erschien die scharfe Abgrenzung der weiterführenden Schularten als bester Weg für die Bildung der nachwachsenden Generation. Mancher glaubt das noch heute. Jetzt soll nach KMK-Beschluss die Schulorganisation ein „Lernumfeld für alle“ schaffen. Das ist gut. Hört sich ein bisschen nach „Schule für alle“ an. Die Idee einer gleichberechtigten Mitwirkung von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern und Eltern in der Schulkonferenz wäre 1964 als schlechter Witz verstanden worden, jetzt ist sie selbstverständlich enthalten. Das Lernen in der digitalen Welt hat Eingang in die Vereinbarung gefunden, es gibt Einigkeit über den Nutzen von Bildungsstandards und Vergleichsstudien. Mit der ständigen wissenschaftlichen Kommission, die die KMK künftig beraten soll, gibt es zumindest ein Trostpflaster für den von CSU, CDU, Grünen und Freien Wählern (oder anders: Bayern und Baden-Württemberg) verhinderten Nationalen Bildungsrat. Immerhin werden die Kommunen als Schulträger erstmals ein bisschen beteiligt. Aber da geht noch mehr! So ganz kann der Geist der Vergangenheit leider nicht in die Flasche gezwungen werden. Lag es an Bayern (die zwei zuerst genannten obersten Bildungsziele laut Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen dort lauten: Ehrfurcht vor Gott und Achtung vor religiöser Überzeugung), dass zu den Bildungs- und Erziehungszielen aller Länder auch im Jahr 2020 noch das an 1 religiösen Werten orientierte Handeln gehören muss? Manche kritische Frage wird vertagt oder offengelassen. Die Schulpflicht beträgt neun Jahre plus X, gerade an den Beruflichen Schulen mit ihrem Übergangssystem bleibt manches offen. Der Rahmen für die Regelungen zu Fächern und Lernbereichen soll gemeinsam neu festgelegt werden, aber nicht jetzt. Genauso ergeht es den Rahmenlehrplänen für den berufsbezogenen Unterricht in der Berufsschule. Die nach dem PISA-Schock auseinander gestobenen Schulartbezeichnungen sollen wieder zusammengeführt werden – später. Anderes ist nur auf den ersten Blick geeint. Von einer gemeinsamen Festlegung der Sommerferien war schon im Hamburger Abkommen die Rede, nur hat der Süden der Republik eben nie mitgemacht. Solange die Passagen zur Gliederung und Organisation des Schulsystems nur beschreiben, was in den verschiedenen Ländern Praxis ist, wird zumindest nicht in die Gesetzgebungskompetenz der Landtage eingegriffen. Aber solange nur deskriptiv gearbeitet wird, wird eben auch keine Road Map zur Schule 2050 entwickelt, in der es um eine Abkehr von der Schule der Industriegesellgesellschaft hin zu einer Schule der Wissensgesellschaft (Anne Sliwka) gehen müsste, um die Gewährung von Chancengleichheit unabhängig von sozialer Herkunft, um Abschlüsse im eigenen Takt und um den Ausbau von Ganztagsangeboten, organisiert von multiprofessionellen Teams. Das wäre bei der Zusammensetzung der Kultusministerkonferenz und dem Einvernehmensprinzip vielleicht auch zu viel erwartet gewesen. Das Hamburger Abkommen brachte 1964 Englisch ab Klasse 5 und eine einheitliche Einschulung im Sommer. Vergleichbar Einschneidendes ist 2020 nicht zu erkennen. Wichtig ist aber die Feststellung: Gemeinschaftsschulen und Inklusion, Digitalpakt, erste Ganztagsschulen und vieles mehr entwickelten sich am Hamburger Abkommen vorbei – so wird es auch künftig sein müssen. Die ständige wissenschaftliche Kommission wird hoffentlich Wegmarken dazu beitragen. Und vielleicht kann Frau Karliczek die CDU ja von mehr Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern überzeugen. Wir könnten sie gebrauchen.“ 2