Lars Harms: Gleicher Schutz und gleiche Fürsorge für alle Menschen im Berufsleben
PresseinformationKiel, den 25. Februar 2021Es gilt das gesprochene Wort.Lars HarmsTOP 11 Gesetz zur Änderung der Beamtenversorgung Drs. 19/2789„Am Ende muss eine Lösung stehen, die allen Beschäftigten hilft, egal ob sieBeamte oder Angestellte sind.“Das Land trägt eine besondere Fürsorge für seine Mitarbeiter. Ich denke, da sind wir uns auch allehier im Hause einig, dass diese Fürsorge auch tatsächlich gelebt wird.Im vorliegenden Antrag geht es ganz konkret um die Auswirkung der Pandemie. Viele Menschenim Land erkranken, einige davon schwer, so schwer, dass sie ihre Berufstätigkeit nicht wiederaufnehmen können, andere wiederum versterben. Infektionen können überall geschehen, woMenschen in Kontakt treten. Auch am Arbeitsplatz. Wie also damit umgehen? Im vorliegendenAntrag ist in diesem Zusammenhang von Beamtinnen und Beamten sowie von Richterinnen undRichtern die Rede. Sie sollen künftig noch bessere Fürsorge genießen, konkret bei Erkrankungennach einer Infektion. Dabei geht es um folgendes: Könnte eine Infektion auch am Arbeitsplatzerfolgt sein, so soll künftig die Beweispflicht diesbezüglich umgedreht werden und diese Infektionin Zukunft als ein durch dienstlich veranlasste gesundheitsschädigende Verhältnisse verursachter 2Dienstunfall gewertet werden. Dies soll jedoch nur für Beamte mit einer erhöhtenKontakthäufigkeit mit anderen Personen gelten. So weit so gut.Wir als SSW begrüßen natürlich, wenn es insbesondere zu Erleichterungen in Bezug auf dieBeweispflicht kommt. Es ist eine echte Erleichterung, wenn sich die Betroffenen zu der Belastungdurch die Nachwirkungen einer Infektion, nicht zusätzlich mit Nachweisen oder Dokumentationenrumschlagen müssen, für Etwas, was sich schlichtweg nicht beweisen oder dokumentieren lässt.Schließlich hinterlässt das Virus keinen Hinweis auf den Absender. Daher ist es sicher gut, hiereine Entlastung auf den Weg zu bringen. Jedoch stellt sich bei mir die Frage, was ist mit denen, diekeine erhöhte Kontakthäufigkeit mit Personen haben und sich trotzdem am Arbeitsplatz infizierenkönnen? Auch in zwei Personen Büros mit entsprechendem Hygienekonzept können Infektionenstattfinden. Ist das denn schlichtweg Pech gehabt?Was mich auch nachdenklich macht, ist die Frage nach der Gleichbehandlung derArbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Wir als SSW würden uns den gleichen Schutz und diegleiche Fürsorge für alle Menschen im Berufsleben wünschen. Die Gleichbehandlung von allenBerufstätigen müsste doch das grundsätzliche Ziel sein. In der Vergangenheit habe ich esjedenfalls so wahrgenommen, dass dies auch ein Grundsatz ist, der von der SPD geteilt wird. Hierist aber nicht der Arbeitgeber der Ansprechpartner, sondern Versicherungsgesellschaften,Berufsgenossenschaften und Schadensausgleichskassen. Wenn jemand aber durch Coronaarbeitsunfähig wird, dann müsste fairerweise auch hier die Beweislast bei nachhaltigenSchädigungen umgedreht werden und solche Erkrankungen als Ursache für die Berufsunfähigkeitanerkannt werden. Das ist zwar ein richtig großes Rad, das gedreht werden muss. Aber fair wäre esallemal. Deshalb sollten wir hier Tarifbeschäftigten – nicht nur im öffentlichen Dienst – in denFokus nehmen und dann natürlich auch mit deren Versicherungsträgern reden. Am Ende musseine Lösung stehen, die allen Beschäftigten hilft, egal ob sie Beamte oder Angestellte sind.Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden:http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek/ 3