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25.02.21
11:26 Uhr
SSW

Lars Harms: Gleicher Schutz und gleiche Fürsorge für alle Menschen im Berufsleben

Presseinformation
Kiel, den 25. Februar 2021


Es gilt das gesprochene Wort.



Lars Harms
TOP 11 Gesetz zur Änderung der Beamtenversorgung
Drs. 19/2789


„Am Ende muss eine Lösung stehen, die allen Beschäftigten hilft, egal ob sie
Beamte oder Angestellte sind.“

Das Land trägt eine besondere Fürsorge für seine Mitarbeiter. Ich denke, da sind wir uns auch alle
hier im Hause einig, dass diese Fürsorge auch tatsächlich gelebt wird.
Im vorliegenden Antrag geht es ganz konkret um die Auswirkung der Pandemie. Viele Menschen
im Land erkranken, einige davon schwer, so schwer, dass sie ihre Berufstätigkeit nicht wieder
aufnehmen können, andere wiederum versterben. Infektionen können überall geschehen, wo
Menschen in Kontakt treten. Auch am Arbeitsplatz. Wie also damit umgehen? Im vorliegenden
Antrag ist in diesem Zusammenhang von Beamtinnen und Beamten sowie von Richterinnen und
Richtern die Rede. Sie sollen künftig noch bessere Fürsorge genießen, konkret bei Erkrankungen
nach einer Infektion. Dabei geht es um folgendes: Könnte eine Infektion auch am Arbeitsplatz
erfolgt sein, so soll künftig die Beweispflicht diesbezüglich umgedreht werden und diese Infektion
in Zukunft als ein durch dienstlich veranlasste gesundheitsschädigende Verhältnisse verursachter 2

Dienstunfall gewertet werden. Dies soll jedoch nur für Beamte mit einer erhöhten
Kontakthäufigkeit mit anderen Personen gelten. So weit so gut.
Wir als SSW begrüßen natürlich, wenn es insbesondere zu Erleichterungen in Bezug auf die
Beweispflicht kommt. Es ist eine echte Erleichterung, wenn sich die Betroffenen zu der Belastung
durch die Nachwirkungen einer Infektion, nicht zusätzlich mit Nachweisen oder Dokumentationen
rumschlagen müssen, für Etwas, was sich schlichtweg nicht beweisen oder dokumentieren lässt.
Schließlich hinterlässt das Virus keinen Hinweis auf den Absender. Daher ist es sicher gut, hier
eine Entlastung auf den Weg zu bringen. Jedoch stellt sich bei mir die Frage, was ist mit denen, die
keine erhöhte Kontakthäufigkeit mit Personen haben und sich trotzdem am Arbeitsplatz infizieren
können? Auch in zwei Personen Büros mit entsprechendem Hygienekonzept können Infektionen
stattfinden. Ist das denn schlichtweg Pech gehabt?


Was mich auch nachdenklich macht, ist die Frage nach der Gleichbehandlung der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Wir als SSW würden uns den gleichen Schutz und die
gleiche Fürsorge für alle Menschen im Berufsleben wünschen. Die Gleichbehandlung von allen
Berufstätigen müsste doch das grundsätzliche Ziel sein. In der Vergangenheit habe ich es
jedenfalls so wahrgenommen, dass dies auch ein Grundsatz ist, der von der SPD geteilt wird. Hier
ist aber nicht der Arbeitgeber der Ansprechpartner, sondern Versicherungsgesellschaften,
Berufsgenossenschaften und Schadensausgleichskassen. Wenn jemand aber durch Corona
arbeitsunfähig wird, dann müsste fairerweise auch hier die Beweislast bei nachhaltigen
Schädigungen umgedreht werden und solche Erkrankungen als Ursache für die Berufsunfähigkeit
anerkannt werden. Das ist zwar ein richtig großes Rad, das gedreht werden muss. Aber fair wäre es
allemal. Deshalb sollten wir hier Tarifbeschäftigten – nicht nur im öffentlichen Dienst – in den
Fokus nehmen und dann natürlich auch mit deren Versicherungsträgern reden. Am Ende muss
eine Lösung stehen, die allen Beschäftigten hilft, egal ob sie Beamte oder Angestellte sind.


Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek/ 3