Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
24.02.21
11:07 Uhr
SSW

Lars Harms: Wir wollen weder radikale Ausgabenkürzungen noch exzessives Geldausschütten

Presseinformation
Kiel, den 24.02.2021



Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 2+4+23+47 Haushaltsberatungen 2021
+48+49+52 - Generaldebatte -
Drs. 19/2400; 19/2401; 19/2568; 19/2617; 19/2648;
19/2660; 19/2759; 19/2769; 19/2773; 19/2781;


„Auch das zweite laufende Jahr der Coronavirus-Pandemie bedingt einen
Rekordhaushalt für unser Land. Der SSW hat fünf Haushaltsanträge erfolgreich
einbringen können, von denen die folgenden Organisationen bzw. Projekte
profitieren: Givat Haviva, Friesisches Kulturzentrum an der Risem Schölj,
Förderung der Regional- und Minderheitensprachen in
Kindertageseinrichtungen, Landesstelle für Suchtfragen (LSSH), Zentrum für
selbstbestimmtes Leben (ZsL).“

Rund 500 Seiten Bericht und Beschlussempfehlung zum Haushaltsgesetz 2021,
Ausschussberatungen bis in den Februar hinein, zahlreiche fortlaufende Aktualisierungen,
Soforthilfeprogramme und Änderungsanträge – so langwierig und komplex waren die
Haushaltsberatungen wohl noch nie. An dieser Stelle vorangeschoben daher erst einmal vielen 2

Dank an alle Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen, an die Vertreterinnen und
Vertreter der Landesregierung und der Ministerien und natürlich auch an die Landtagsverwaltung
und vor allem das Finanzausschussbüro für diesen Kraftakt insbesondere über die letzten Wochen!


Im Rahmen des neuen Verfahrens werden die Debatten zu den Einzelplänen ja noch folgen, daher
möchte ich in dieser vorangestellten Generaldebatte gerne insbesondere die Haushaltsanträge
herausarbeiten, die der SSW erfolgreich hat einbringen können:


Zunächst einmal – ich hatte es anlässlich des allerersten Entwurfes zum Haushalt 2021 Ende
letzten Jahres bereits betont – freuen wir uns natürlich, dass die Zuschüsse für die Dänen, die
Friesen sowie die Sinti und Roma für die nächsten Jahre gesichert sind. Diese Vereinbarung mit der
Landesregierung ist ein ganz wichtiges Signal und bietet den Minderheiten zumindest eine
gewisse finanzielle Planungssicherheit in diesen schweren Zeiten. Während die bekanntesten Titel
also bereits im Entwurf der Landesregierung mitgedacht wurden, hat der SSW diesbezüglich noch
zwei weitere Titel aufstocken bzw. einbringen können:


Zum einen handelt es sich dabei um eine Investitionsförderung in Höhe von 100.000 Euro für die
Einrichtung eines friesischen Kulturzentrums an der Risem Schölj. Die Risem Schölj ist die einzige
Schule, in der die drei Sprachen Deutsch, Dänisch und Friesisch gleichberechtigt gelehrt und als
Unterrichtssprache genutzt werden. Und das Angebot soll ausgebaut werden, denn die Friisk
Foriining möchte dort künftig gern ihre Kinder- und Jugendaktivitäten in einem friesischen
Kulturzentrum zentralisieren. So sollen an der Schule Kinder- und Krabbelgruppen eingerichtet
werden. Zudem soll der Standort u.a. für Theater, Sport, Sprachkurse und auch als Startpunkt für
Ausflüge genutzt werden. Während die gesamte Maßnahme ein Volumen von etwa 450.000 Euro
hat, wird das Land auf Antrag des SSW einen Anteil von 100.000 Euro übernehmen und damit den
Umbau und die Ausstattung der Räumlichkeiten fördern, die für die friesischsprachige Kinder-,
Jugend- und Kulturarbeit genutzt werden sollen. 3

Um Sprachen und Kultur geht es auch in unserem zweiten minderheitenpolitischen
Haushaltsantrag: Die Erfolgsgeschichte rund um die Förderung von unseren Regional- und
Minderheitensprachen in den Kindergärten. Dänisch, Friesisch und Plattdeutsch sind ein
elementarer Teil der Identität von Schleswig-Holstein, daher ist und bleibt es wichtig, diese
Sprachen schon in den Kindergärten zu vermitteln und zu fördern. Wir hatten diese Förderung zu
Küstenkoalitionszeiten in 2017 angestoßen und seitdem gehen Angebot und Nachfrage durch die
Decke. Es ist daher davon auszugehen, dass hier auch in den Folgejahren mehr Geld benötigt wird.
Der SSW hat beantragt, dass die Fördersumme um 75.000 Euro auf nunmehr insgesamt 575.000
Euro angehoben wird und wir freuen uns, dass dieser Antrag einstimmig angenommen wurde.


Um den Ausbau von sehr wertvollen Angeboten geht es auch in zwei weiteren
Verhandlungserfolgen vom SSW.
Zum einen profitiert das Zentrum für selbstbestimmtes Leben (ZsL): Über diese
Selbsthilfeorganisation können sich Menschen mit Behinderung von Menschen mit Behinderung
beraten lassen, was für beide Seiten ungemein wertvoll und hilfreich ist. Das ZsL möchte seine
Beratungstätigkeiten gern ausweiten und ab diesem Jahr acht Standorte mit Angeboten zur
Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) übernehmen bzw. aufbauen und dort das
Peer Counseling zu 100% umsetzen. Schleswig-Holstein wird damit zum Vorreiter und das ist
wirklich klasse! Diese Büros müssen nun also angemietet und mit behindertengerechten Möbeln,
Material und barrierefreier Technik ausgestattet werden. Hierfür – und auch für die Auslösung
weiterer Bundesfördermittel – benötigt das ZsL einmalig die finanzielle Unterstützung durch das
Land, welche sich auf Antrag des SSW auf 40.000 Euro belaufen wird. Für verhältnismäßig wenig
Geld können wir auf diese Weise viel Beratungsqualität für Menschen mit Behinderung schaffen.
Das ist nicht nur in Zeiten wie diesen richtig gut eingesetztes Geld!


Eine gute Investition werden zum anderen auch die jährlichen 50.000 Euro für die Jahre 2021 bis
2023, die auf Antrag des SSW für den Ausbau des digitalen Beratungsangebots der Landesstelle für
Suchtfragen zur Verfügung gestellt werden. Die Nachfrage nach digitalen Angeboten war schon 4

vor der Pandemiezeit beständig angestiegen und durch den Ausbau, den wir nun ermöglichen,
kann künftig noch einmal deutlich mehr Menschen geholfen werden.


Von der wertvollen Arbeit und Unterstützung auf Regional- und Landesebene geht es für unseren
finalen erfolgreichen Haushaltsantrag nun noch einmal hinaus auf die internationale Bühne: Auf
Antrag des SSW wird das Land Schleswig-Holstein künftig die Bildungs- und Begegnungsstätte
Givat Haviva mit einem institutionellen Zuschuss von 25.000 Euro fördern. Als älteste und größte
bestehende israelische Einrichtung im Bereich der jüdisch-arabischen Verständigungsarbeit hat
sich Givat Haviva seit 1949 der Förderung des kulturellen und religiösen Pluralismus verschrieben.
In Normalzeiten besuchen jährlich über 50.000 Menschen den dortigen Campus und bislang
erhält Givat Haviva u.a. Fördergelder aus Nordrhein-Westfalen und aus Rheinland-Pfalz. Weiter
finanziert sich Givat Haviva über Spenden.
Ich erinnere mich gut daran, als ich im Rahmen der Israel-Reise des Ältestenrates im Jahr 2018 das
Privileg hatte, Givat Haviva vor Ort zu besuchen, nachdem im Jahr zuvor eine entsprechende
Ausstellung hier im Landeshaus zu Gast gewesen war. Dieser Besuch hat mich tief beeindruckt
und ich freue mich, dass die Jamaika-Koalition unseren Antrag unterstützt hat und sich nun auch
Schleswig-Holstein in die Riege der Förder-Länder von Givat Haviva einreihen wird. Wir vom SSW
freuen uns sehr über den konstruktiven Kontakt zu Givat Haviva und hoffen, dass diese Förderung
Früchte trägt und zu einem engeren Austausch führt.


Diese fünf Anträge im Gesamtumfang von 290.000 Euro hat der SSW also erfolgreich einbringen
können. Gleichzeitig behalten wir natürlich auch unsere weiteren Anträge auf dem Schirm und
werden diese konsequent weiterverfolgen.
So hätten wir uns seitens der Jamaika-Koalition beispielsweise gewünscht, dass sie unserem
Antrag zur Förderung der Lokalradios in Flensburg und Neumünster folgen mag. Die Lokalradios
arbeiten unabhängig und bieten informative wie kreative Programmunterhaltung, was gerade in
diesen angespannten gesellschaftlichen Zeiten sehr wertvoll ist. Weitere Stichworte sind die
eSport-Förderung, der Stellenaufbau bei Polizei und Justiz oder auch die unbürokratischere 5

Digitalisierung der Schulen und Volkshochschulen. Wir werden die Entwicklungen im Auge
behalten und dann höhlt steter Tropfen ja vielleicht doch noch den Stein.


Noch ein paar Bemerkungen zu den anderen Änderungsanträgen, die auf dem Tisch liegen: Der
SSW hatte seine Änderungsanträge ja als allererstes eingereicht und wir können feststellen, dass
es insgesamt durchaus auch Übereinstimmungen mit den Anträgen der Jamaika-Koalitionäre und
in Teilen auch der SPD-Fraktion gibt. Es freut uns, dass hier also einige unserer Vorschläge
übernommen wurden, die so auch Eingang gefunden haben in die finale Beschlussvorlage.
Während wir nun viele der SPD-Anträge inhaltlich auch unterstützen können, so bleiben bei
eingehender Prüfung doch gewisse Zweifel, ob die Gegenfinanzierungsvorschläge so tatsächlich
tragfähig und „seriös“ sind. Bei den AfD-Anträgen ging die Prüfung dagegen recht schnell: Gute 20
Seiten pauschaler Streichung von sämtlichen Integrationsausgaben und die politische Ablehnung
von gesellschaftlicher Teilhabe für wirklich alle Bevölkerungsgruppen sind kein Diskussionspapier,
sondern einfach nur Hetze gegen alles, was anders ist. Die Ablehnung des Antrages war und ist
daher folgerichtig.


Insgesamt ist uns allen ja bewusst, dass wir hier und heute erneut einen Haushalt der Superlative
vorlegen und beschließen werden. Die Notsituation unseres Landes macht dies notwendig und wir
alle haben die Verantwortung angenommen und konstruktiv daran mitgearbeitet. Noch nie
wurden derart große Summen mobilisiert und es erscheint mir nicht unwahrscheinlich, dass wir
im Laufe des Jahres womöglich noch nachsteuern müssen. Im letzten Jahr haben wir immerhin
vier Nachtragshaushalte verabschiedet und die Corona-Pandemie wird uns auch dieses Jahr noch
begleiten, auch in finanzieller Hinsicht. Der SSW hat aber immer auch gesagt: Wir wollen weder
radikale Ausgabenkürzungen noch exzessives Geldausschütten. Wir wollen und brauchen ein
handlungsfähiges Land, das mit den Steuergeldern der Bürgerinnen und Bürger sorgsam umgeht,
das in Kooperation mit den Kommunen die Daseinsvorsorge vor Ort sicherstellt, das Investitionen
zum Wohle aller tätigt und das für die Bedürftigen soziale Sicherungssysteme bereitstellt.
Gleichzeitig müssen wir uns aber auch vor Augen halten, dass sich mit jedem weiteren Tag des 6

Lockdowns unsere finanziellen Möglichkeiten verengen. Ein Haushalt auf Pump kann nicht ewig
funktionieren und ist zudem eine hohe Hypothek für kommende Generationen. Deswegen wird
der SSW auch weiterhin in der Pandemie für eine vorsichtige und kluge Öffnungsstrategie in
Stufen plädieren, selbstverständlich bei gleichzeitig maximalem Gesundheitsschutz. Die
Menschen in unserem Land haben insgesamt sehr vorbildlich mitgezogen und brauchen und
verdienen konkrete Perspektiven.


Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek/